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Zugang zu Pflanzengenetischen Ressourcen für die ... - Genres

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W. RITTER UND B. KOSAK<br />

Verständlicherweise drängen <strong>die</strong> Entwicklungsländer auf eine rechtliche Gleichstellung des<br />

Genmaterials in Ex-situ-Sammlungen, das vor Inkrafttreten der Konvention gesammelt wurde, mit<br />

demjenigen, das nach Inkrafttreten gesammelt wurde und wird, als ebenfalls unter ihre souveränen<br />

Rechte fallend. Aus wissenschaftlichen und praktischen Gründen sollte jedoch ein internationales<br />

Netzwerk von Genbanken angestrebt werden, innerhalb dessen Material frei ausgetauscht wird.<br />

Dies hätte <strong>zu</strong>dem den Vorteil, daß durch Duplizierung des Materials in Folge freien Austauschs<br />

global mehr Sicherheit in der Erhaltung von Genmaterial erreicht würde. Von allen Teilnehmern<br />

wird gefordert, daß Anreize geschaffen werden müssen, damit trotz der momentanen rechtlichen<br />

Unsicherheiten <strong>die</strong> weitere Sammlung von gefährdetem Genmaterial ermöglicht wird. Momentan<br />

ist hier seitens der Wissenschaftler, Genbanken und Ursprungsländer eine abwartende Haltung <strong>zu</strong><br />

beobachten. Parallel da<strong>zu</strong> sind auch Anreize <strong>zu</strong>r In-situ-Erhaltung notwendig, welcher durch <strong>die</strong><br />

„Konvention über <strong>die</strong> biologische Vielfalt“ mehr Bedeutung verschafft wurde.<br />

Der Vorschlag, den Entwicklungsländern <strong>für</strong> Material, das vor Inkrafttreten der Konvention<br />

gesammelt wurde, einen pauschalen Kompensationsausgleich <strong>zu</strong> gewähren, findet bei den Teilnehmern<br />

vereinzelt Unterstüt<strong>zu</strong>ng, aber keine allgemeine Zustimmung. Zum einen seien <strong>die</strong> Muster<br />

in aller Regel auch in Genbanken der Ursprungsländer hinterlegt worden, <strong>zu</strong>m anderen würde<br />

durch eine pauschale Kompensation <strong>die</strong> Möglichkeit einer freien Preisbildung <strong>für</strong> genetische<br />

<strong>Ressourcen</strong> und Initiativen <strong>zu</strong> ihrer Erhaltung verhindert werden. Eine pauschale Kompensation<br />

könnte ggf. lediglich <strong>für</strong> genetische <strong>Ressourcen</strong> interessant sein, deren Herkunft nicht mehr exakt<br />

nachvollzogen werden kann.<br />

Es besteht Einigkeit, daß der administrative Aufwand <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Zugang</strong>s- und Weitergaberegelungen<br />

so gering wie möglich gehalten und der freie <strong>Zugang</strong> so wenig wie nötig behindert werden sollte.<br />

Eine Lösung wird von einer Reihe von Teilnehmern darin gesehen, das Material, das vor Inkrafttreten<br />

der Konvention gesammelt wurde, ebenfalls freiwillig in das multilaterale System ein<strong>zu</strong>bringen.<br />

In Frage 4 wird der Aspekt der „Farmers' Rights“ angesprochen, <strong>die</strong> im wesentlichen als Reaktion<br />

auf das Bestehen gewerblicher Schutzrechte (Sorten- und Patentschutz) in den Industrieländern<br />

seitens der Entwicklungsländer gefordert worden sind. Sie werden in der „FAO-Verpflichtung <strong>zu</strong><br />

pflanzengenetischen <strong>Ressourcen</strong>“ nur allgemein angesprochen. In <strong>die</strong>sem Dokument wird<br />

hervorgehoben, daß <strong>die</strong> Bauern in ihren Ländern seit Jahrtausenden genetische <strong>Ressourcen</strong><br />

entwickelt und aufbewahrt haben und <strong>die</strong>se Leistungen durch pauschale Leistungen aus einem<br />

Fonds <strong>für</strong> pflanzengenetische <strong>Ressourcen</strong> abgegolten werden sollten. Im einzelnen werden <strong>zu</strong><br />

<strong>die</strong>sem Themenkomplex folgende Fragen aufgeworfen: Welche Elemente enthält das Konzept<br />

der „Farmers' Rights“ und wie sind sie <strong>zu</strong> bewerten? Wie soll das Konzept umgesetzt<br />

werden? Welche Zusammenhänge bestehen <strong>zu</strong> den Rechten der eingeborenen und lokalen<br />

Bevölkerung, welche <strong>zu</strong>m Sorten- bzw. Patentschutz?<br />

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