Zugang zu Pflanzengenetischen Ressourcen für die ... - Genres
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J. STRAUS<br />
Internationale und europäische Entwicklungen im Patentrecht bezüglich<br />
biologischen Materials<br />
International and European Developments in Patent Law as Regards Biological Material<br />
JOSEPH STRAUS 1<br />
Zusammenfassung<br />
Gerichte und Patentämter der entwickelten Länder, auch <strong>die</strong> der Bundesrepublik Deutschland,<br />
haben biologisches Material, einschließlich der darin enthaltenen genetischen Information,<br />
grundsätzlich dem Patentschutz <strong>zu</strong>gänglich gemacht, wenn <strong>die</strong> üblichen Patentierungsvorausset<strong>zu</strong>ngen<br />
der Neuheit, der erfinderischen Tätigkeit und der geweblichen Anwendbarkeit erfüllt sind.<br />
Weist der Erfinder der Öffentlichkeit den Weg, wie das in der Natur vorhandene biologische<br />
Material wiederholt hergestellt werden kann, so handelt es sich um keine bloße Entdeckung,<br />
sondern um eine patentfähige Erfindung. Vom Patentschutz ausgenommen bleiben in den meisten<br />
Ländern lediglich Pflanzensorten und Tierarten. Der Richtlinienvoschlag der EU <strong>für</strong> den rechtlichen<br />
Schutz biotechnologischer Erfindungen hält daran fest. Nach dem Inkrafttreten des GATT-<br />
TRIPS-Abkommens und nach Ablauf der darin vorgesehenen Übergangsfristen wird <strong>die</strong>se<br />
Rechtslage auch in den Entwicklungsländern vorherrschen, <strong>die</strong> über reiche genetische <strong>Ressourcen</strong><br />
verfügen. Die Rio-Konvention räumt Staaten das souveräne Recht an ihren genetischen <strong>Ressourcen</strong><br />
ein. Um sich den <strong>Zugang</strong>, d.h. aber auch <strong>die</strong> wirtschaftliche Verwertung <strong>die</strong>ser <strong>Ressourcen</strong><br />
<strong>zu</strong> sichern, haben insbesondere US-amerikanische Firmen Privatverträge mit berechtigten Partnern<br />
aus solchen Ländern geschlossen. Die japanische Regierung hat Strategien entwickelt, wie<br />
japanischen Firmen der <strong>Zugang</strong> <strong>zu</strong> genetischen <strong>Ressourcen</strong> gesichert werden könnte. In der<br />
Bundesrepublik Deutschland blieben solche Aktivitäten bisher gänzlich aus.<br />
1<br />
Max-Planck-Institut <strong>für</strong> ausländisches und internationales<br />
Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht<br />
Siebertstr. 3<br />
81675 München<br />
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