Zugang zu Pflanzengenetischen Ressourcen für die ... - Genres
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J. STRAUS<br />
Pflanzen und Tieren schlechthin angewandt werden, schließt das europäische Patentrecht Pflanzensorten<br />
und Tierarten sowie im wesentlichen biologische Verfahren <strong>zu</strong>r Züchtung von Pflanzen<br />
und Tieren von der Patentierung aus. In der Rechtsprechung des EPA, <strong>die</strong> oft genug kritisch und<br />
auch <strong>zu</strong>stimmend erörtert wurde und <strong>für</strong> <strong>die</strong> hier lediglich <strong>die</strong> Stichwörter „Vermehrungsgut/<br />
CIBA-GEIGY“ 23 , „Hybridpflanzen/LUBRIZOL“ 24 und „Patent <strong>für</strong> pflanzliche Lebensformen/GREENPEACE“<br />
25 stehen sollen, wird <strong>die</strong> Ausschlußvorschrift des Art. 53b -EPÜ eng<br />
interpretiert, mit der Folge, daß dem Patentschutz technische Lehren <strong>zu</strong>gänglich sind, welche<br />
erfindungsgemäße und beanspruchte Veränderungen z.B. in pflanzlichen oder tierischen Zellen im<br />
allgemeinen und nicht nur solchen einer bestimmten engen Gruppe von Pflanzen oder Tieren<br />
(Sorte bzw. Art) bewirken 26 . Grob gesprochen, kann <strong>die</strong> Rechtsprechung des EPA in <strong>die</strong>sem<br />
Zusammenhang dahin <strong>zu</strong>sammengefaßt werden, daß eine technische Lehre, <strong>die</strong> sich auf Pflanzenbzw.<br />
Tiererfindungen bezieht, dann grundsätzlich dem Patentschutz <strong>zu</strong>gänglich ist, wenn <strong>die</strong><br />
Beschreibung klar eine breite Anwendbarkeit der Erfindung auf eine große pflanzliche oder<br />
tierische Gesamtheit lehrt. Daher sind im EPA bislang eine Reihe von Patenten auf Pflanzen erteilt<br />
worden 27 . Im Bereich der Tiere steht bislang wohl <strong>die</strong> „Krebsmaus“ von Harvard 28 noch alleine<br />
da. Hin<strong>zu</strong>fügen möchte ich noch, daß auch der Bundesgerichtshof in der „Tetraploide-Kamille“-<br />
Entscheidung von 1993 29 unmißverständlich <strong>zu</strong>m Ausdruck gebracht hat, daß <strong>die</strong> von ihm in<br />
Be<strong>zu</strong>g auf <strong>die</strong> Patentfähigkeit von chemischen Produkterfindungen entwickelten Grundsätze<br />
allgemein auch <strong>für</strong> biologische Erfindungen, einschließlich <strong>für</strong> Erfindungen von Pflanzen und<br />
Pflanzensorten gelten 30 . Da mein Vorredner <strong>die</strong> internationalen und europäischen Entwicklungen<br />
im Sortenschutz vorgestellt hat, soll in <strong>die</strong>sem Zusammenhang nur noch angemerkt werden, daß<br />
es sich bei dem Patentschutz um einen generischen Schutz von technischen Lehren handelt, <strong>die</strong><br />
von dem spezifischen Sortenschutz, der sich jeweils nur auf eine ganz bestimmte Pflanzensorte<br />
bezieht, nicht erfaßt werden können 31 . Diese beiden Schutzsysteme stehen grundsätzlich<br />
komplementär nebeneinander, auch wenn sich ihre Wirkungen teilweise überlappen.<br />
11. In Europa könnte der Patentierung von biologischem Material in besonderen Ausnahme-<br />
23<br />
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30<br />
31<br />
TEK EPA in GRUR Int. 1984, 301.<br />
TBK EPA in GRUR Int. 1990, 329, mit Anm. von de Graaf.<br />
TBK EPA in GRUR Int. 1990, 329, mit Anm. von de Graaf.<br />
Vgl. Einspruchsabteilung in GRUR Int. 1993, 870; ferner Straus, GRUR 1993, 799,mit Hinweisen auf<br />
weitere EPA-Entscheidungen. Zum Art. 53 b) EPÜ sei generell auf <strong>die</strong> Kommentierung von Moufang in<br />
Münchner Gemeinschaftskommentar, 15. Lieferung, Köln etc. April 1991, verwiesen.<br />
Vgl. aus jüngster Zeit das EP - 302 749 vom 2.3.1994 (Sojapflanzen) und das EP - 270 355 vom<br />
10.3.1994 (Baumwollpflanzen).<br />
Prüfungsabteilung EPA in GRUR Int. 1993, 240. Dagegen ist eine Vielzahl von Einsprüchen eingelegt<br />
worden.<br />
GRUR 1993, 651.<br />
Ibidem, 655.<br />
Vgl. Teschemacher, Die Schnittstelle zwischen Patent- und Sortenschutzrecht nach der Revision des<br />
UPOV-Übereinkommens von 1991, in: Bruchhausen/Hefermehl/Hommelhoff /Messer (Hrsg.), FS <strong>für</strong><br />
Rudolf Nirk <strong>zu</strong>m 70. Geburtstag, Köln etc. 1992, S. 1005 ff. (1010); ferner Straus, GRUR 1993, 796.<br />
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