Zugang zu Pflanzengenetischen Ressourcen für die ... - Genres
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<strong>für</strong> biotechnologische Erfindungen einer gesetzlichen Lösung <strong>zu</strong>geführt werden soll.<br />
J. STRAUS<br />
17. Von größerer Tragweite und Bedeutung in dem hier interessierenden Zusammenhang ist<br />
allerdings, daß der Produktschutz <strong>für</strong> Stoffe, auch Naturstoffe und somit auch <strong>für</strong> DNA-Sequenzen,<br />
absolut ist. Dem Patentinhaber sind danach, <strong>die</strong>s kommt insbesondere in der Rechtsprechung<br />
des BGH <strong>zu</strong>m Ausdruck, sämtliche Herstellungs- und Verwendungsmöglichkeiten des erfindungsgemäß<br />
gestalteten Erzeugnisses vorbehalten und zwar ohne Rücksicht darauf, ob der Erfinder<br />
<strong>die</strong>se Möglichkeiten erkannt hat oder nicht, und ohne Rücksicht darauf, ob sie in der Patentschrift<br />
angegeben sind oder nicht 42 . Die Angabe eines einzigen Herstellungsweges und sei es auch<br />
"nur" mit Hilfe der natürlichen Vermehrung des hinterlegten biologischen Materials, genügt nach<br />
vorherrschendem Rechtsverständnis, um den Patentinhaber des Erzeugnispatents in <strong>die</strong> Lage <strong>zu</strong><br />
versetzen, grundsätzlich jeden Dritten von der gewerblichen Herstellung und Verwendung des<br />
geschützten Erzeugnisses aus<strong>zu</strong>schließen 43 . Daß ein Erzeugnispatent, dessen Ansprüche sich z.B.<br />
auf <strong>die</strong> genomische oder/und cDNA-Sequenz eines Gens beziehen und so formuliert sind, daß sie<br />
auch alle da<strong>zu</strong> hybridisierenden Sequenzen erfassen, einen enormen Schut<strong>zu</strong>mfang hat, obwohl<br />
der Erfinder unter Umständen nur eine Verwendung der erstmals offenbarten Sequenz angeben<br />
konnte, muß nicht besonders betont werden. Solange es sich dabei um wirkliche Pioniererfindungen<br />
handelt, mag <strong>die</strong>s auch durchaus dem tatsächlichen Beitrag des Erfinders <strong>zu</strong>r Fortentwicklung<br />
der Technik angemessen sein. Als bedenklich zeigen sich aber <strong>die</strong> absoluten Wirkungen<br />
des Stoffschutzes dann, wenn man in Betracht zieht, daß mit der fortschreitenden Technik<br />
der intellektuelle und finanzielle Aufwand, der <strong>für</strong> <strong>die</strong> Auffindung eines Gens noch nötig ist, im<br />
Verhältnis <strong>zu</strong>m Aufwand <strong>für</strong> <strong>die</strong> Auffindung weiterer Funktionen und somit auch Verwendungen<br />
von einmal bekannt gewordenen genetischen Informationen, relativ bescheiden oder <strong>zu</strong>mindest<br />
immer bescheidener ausfallen wird 44 . Würde man in all <strong>die</strong>sen Fällen weiterhin <strong>die</strong> Erfindungshöhe<br />
bejahen müssen, würden Erzeugnispatente auf Gene in Zukunft weiterhin jegliche Verwendung<br />
deren Information dominieren und letztlich doch <strong>zu</strong> bedenklichen Ungleichgewichten und sogar<br />
<strong>zu</strong>r Beeinträchtigung der wissenschaftlichen und technologischen Entwicklung führen 45 .<br />
18. An <strong>die</strong>sen Feststellungen ändert auch <strong>die</strong> Tatsache wenig, daß das deutsche und auch das<br />
künftige Gemeinschaftspatentrecht (§ 11 Nr. 2 PatG; Art. 27 (b) GPÜ) von den Wirkungen des<br />
42<br />
43<br />
44<br />
45<br />
Deutschland, FS <strong>zu</strong>m 100jährigen Bestehen der Deutschen Vereinigung <strong>für</strong> gewerblichen<br />
Rechtsschutz und Urheberrecht und ihre Zeitschriften, Weinheim 1991, Bd.<br />
I, 363 ff. (400).<br />
Vgl. Benkard (Bruchhausen), a.a.O., § 1 PatG Rdn. 84 und <strong>die</strong> dort angegebene Rechtsprechung.<br />
Vgl. auch da<strong>zu</strong> Benkard (Ullmann), a. a. 0. , 9 14 PatG Rdn. 49; ferner Schulte,<br />
a.a.O., § 1 Rdn. 128, jeweils mit weiteren Rechtsprechungshinweisen.<br />
Auf <strong>die</strong>sen Umstand machen <strong>die</strong> Diskussionen im Rahmen der Human Genome<br />
Organization aufmerksam. Vgl. da<strong>zu</strong> Vickers, Workshop on Intellectual Property in<br />
Genome Mapping Projects, Munich, Germany, 20-22 November 1992, EUR 15338<br />
EN, Brüssel Luxemburg 1994.<br />
Da<strong>zu</strong> sei lediglich verwiesen auf Kiley, Patents on Random Complementary DNA<br />
Fragments?, 257 Science 915 ff. (1992) und Eisenberg, Genes, Patents, and Product<br />
Development, 257 Science 903 ff. (1992).<br />
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