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Bericht - Brandenburg.de

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3.6.5 Gewässer− und Immissionsschutz<br />

Gewässerschutz<br />

Die Verringerung von Einträgen in das Grundwasser und in die Oberflächengewässer aus diffusen<br />

landwirtschaftlichen Quellen, insbeson<strong>de</strong>re von Stickstoff, Phosphor und Pflanzenschutzmitteln, ist<br />

ein Hauptanliegen <strong>de</strong>s Agrarbereiches. Agrarumweltmaßnahmen mit reduzierten Einsätzen von<br />

Dünge− und Pflanzenschutzmitteln tragen, neben <strong>de</strong>r Verringerung von Erosionsereignissen, we−<br />

sentlich zu einer Reduzierung von Einträgen in die Gewässer bei. Die durchgeführten Kontrollen zu<br />

Düngemitteln und zur Einhaltung <strong>de</strong>s Pflanzenschutzrechtes unterstützen dabei die korrekte An−<br />

wendung dieser Stoffe. Darüber hinaus führten Schulungen von Landwirten und Gärtnern zum bes−<br />

seren Verständnis im Umgang mit wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Stoffen.<br />

Im Jahre 2002 wur<strong>de</strong>n die unter Pkt. 2.2.2 genannten diesbezüglichen Richtlinien zur För<strong>de</strong>rung<br />

wirksam.<br />

Immissionsschutz<br />

Durch das Gesetz zur Umsetzung <strong>de</strong>r UVP−Än<strong>de</strong>rungsrichtlinie, <strong>de</strong>r IVU−Richtlinie und weiterer EG−<br />

Richtlinien zum Umweltschutz vom 27. 07. 2001 wur<strong>de</strong> im vergangenen Jahr das Immissionsschutz−<br />

recht <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n EU−Richtlinien angepasst. Im Genehmigungsverfahren ist jetzt u. a. im<br />

Rahmen einer allgemeinen bzw. standortbezogenen Vorprüfung <strong>de</strong>s Einzelfalles bei Tierhaltungsan−<br />

lagen mit geringerer Kapazität zu entschei<strong>de</strong>n, ob das Vorhaben UVP−pflichtig ist. Vorgeschrieben ist<br />

die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung <strong>de</strong>s Einzelfalles, wenn die zu genehmigen<strong>de</strong><br />

Anlage Plätze für jeweils wenigstens 1.500 Schweine o<strong>de</strong>r 560 Sauen, 4.500 Ferkel, 15.000 Lege−<br />

hennen, 30.000 Junghennen, 30.000 Mastgeflügel, 250 Rin<strong>de</strong>r, 300 Kälber, 15.000 Puten o<strong>de</strong>r 750<br />

Pelztiere vorsieht.<br />

Nunmehr sind auch die Ämter für Immissionsschutz für die Genehmigung von Tierhaltungsanlagen<br />

zuständig. Im Jahr 2002 wur<strong>de</strong>n für 19 Schweinezucht− und −mastanlagen, vier Geflügelanlagen und<br />

9 Rin<strong>de</strong>ranlagen Genehmigungen zur Anlagenerrichtung bzw. −än<strong>de</strong>rung erteilt. Eingereicht wur<strong>de</strong>n<br />

insgesamt 67 Anträge für <strong>de</strong>rartige Genehmigungsverfahren, darunter 30 für Rin<strong>de</strong>rhaltungsanlagen.<br />

Aufgrund von Ammoniakemissionen und <strong>de</strong>r daraus resultieren<strong>de</strong>n Stickstoff<strong>de</strong>positionen traten bzw.<br />

treten bei <strong>de</strong>r Bearbeitung von immissionsrechtlichen Genehmigungsanträgen für Tierhaltungsanla−<br />

gen in unmittelbarer Nähe zu Waldflächen verstärkt Probleme auf. Die mit <strong>de</strong>r Einführung <strong>de</strong>r neuen<br />

Legehennenhaltungsverordnung (Erste Verordnung zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Tierschutz−Nutztierhaltungs−<br />

verordnung vom 28. 02. 2002) vorgesehene Abschaffung <strong>de</strong>r Käfighaltung bis 2007 soll <strong>de</strong>r tierge−<br />

rechten Haltung zwar Rechnung tragen, jedoch resultiert daraus infolge <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nhaltung eine bis zu<br />

10−fache Ammoniakemission je Henne bzw. je Anlage.<br />

Der Abstand von bestehen<strong>de</strong>n Anlagen zu Wohngebieten war − wie in <strong>de</strong>n Vorjahren − von ent−<br />

schei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung für die Genehmigungsfähigkeit. Aufgrund <strong>de</strong>r Ausweitung von Wohngebieten<br />

sowie <strong>de</strong>r zunehmen<strong>de</strong>n Ausweisung von Schutzgebieten lassen sich in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> für genehmi−<br />

gungspflichtige Anlagen immer schwieriger geeignete Standorte fin<strong>de</strong>n.<br />

Seit 1994 wur<strong>de</strong>n mehr als 50 Mio. zur Gestaltung einer umweltschonen<strong>de</strong>n und tiergerechten<br />

Haltung und Aufzucht bereitgestellt, um unter an<strong>de</strong>rem Gülle und Dunglagerstätten zu errichten,<br />

umweltgerechte Gülleausbringungssysteme einzuführen o<strong>de</strong>r auf mo<strong>de</strong>rne Stalllüftungssysteme<br />

umzustellen. Zunehmend wer<strong>de</strong>n Biogasanlagen an größeren Tierhaltungsanlagen errichtet und be−<br />

trieben. Im Jahr 2002 entstan<strong>de</strong>n im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> neue Kapazitäten für insgesamt 18.865 m³<br />

Güllelager, 2.880 m³ Jauchelager und 8.955 m² Dunglager. So leisten die Landwirte einen wesentli−<br />

chen Beitrag zur Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r CO2−Belastung (Einsparung fossiler Energieträger) sowie zur Min−<br />

<strong>de</strong>rung von Ammoniakemissionen.<br />

4 Jagdwesen<br />

Der Vollzug <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sjagdgesetzes, <strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Lan<strong>de</strong>sjagdgesetzes und <strong>de</strong>r ent−<br />

sprechend erlassenen Rechtsverordnungen obliegt <strong>de</strong>n Jagdbehör<strong>de</strong>n.<br />

Jagdbehör<strong>de</strong>n im Sinne <strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Lan<strong>de</strong>sjagdgesetzes sind:<br />

� das Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung als oberste Jagdbe−<br />

hör<strong>de</strong>;<br />

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