Bericht - Brandenburg.de
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kehr, <strong>de</strong>r Direktvermarktung und <strong>de</strong>r Produktvere<strong>de</strong>lung erweitert. Die Lan<strong>de</strong>sregierung för<strong>de</strong>rt gezielt<br />
diese Aktivitäten mit Unterstützung <strong>de</strong>r EU. Im Rahmen einer Marketingkooperation wur<strong>de</strong> eine Ini−<br />
tiative zur För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Absatzes von Fisch und <strong>de</strong>s Tourismus im ländlichen Raum <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>s<br />
unter <strong>de</strong>m Logo "Märkische Fischstraße" gestartet, <strong>de</strong>r sich 30 Unternehmen angeschlossen haben.<br />
Die im Rahmen <strong>de</strong>r Erteilung <strong>de</strong>s Fischereischeins zur För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Fischereiwesens erhobene<br />
Fischereiabgabe betrug im Jahr 2002 rd. 464 T . In folgen<strong>de</strong>n Schwerpunkten wur<strong>de</strong>n För<strong>de</strong>rungen<br />
auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r "Richtlinie <strong>de</strong>s MLUR über die Gewährung von Zuwendungen aus <strong>de</strong>r Fische−<br />
reiabgabe" vom 15. Januar 2002 gewährt:<br />
1. Bestandsregulierung 157,0 T 5. Öffentlichkeitsarbeit 209,7<br />
T<br />
2. Fischbesatz 267,1 T 6. Gewässerökologie 21,1 T<br />
3. Gewässerbonitierung 66,5 T 7. Vereinsför<strong>de</strong>rung 92,7 T<br />
4. Forschung 114,0 T<br />
Damit sind Zuwendungen in Höhe von 928,2 T ausgereicht wor<strong>de</strong>n. Diese hohe För<strong>de</strong>rung im Jahr<br />
2002 war durch vorhan<strong>de</strong>ne Rücklagen aus Vorjahren möglich.<br />
3.6 Landwirtschaft und Umwelt<br />
Landwirtschaft und Umwelt stehen in enger Wechselbeziehung. Der Schutz <strong>de</strong>r natürlichen Res−<br />
sourcen Bo<strong>de</strong>n, Wasser und Luft einschließlich <strong>de</strong>r in ihnen leben<strong>de</strong>n Flora und Fauna ist eine vor−<br />
dringliche Aufgabe <strong>de</strong>r landwirtschaftlichen Praxis. Mit <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r guten landwirtschaftlichen<br />
Praxis als Basisstrategie bei Düngung, Pflanzenschutz und Bo<strong>de</strong>nnutzung wird dieser Aufgabe<br />
Rechnung getragen. Vom Landwirt durchgeführte Agrarumweltmaßnahmen gehen über das Maß <strong>de</strong>r<br />
anerkannten guten landwirtschaftlichen Praxis hinaus und leisten <strong>de</strong>shalb einen beachtlichen zusätz−<br />
lichen Beitrag zur umweltfreundlichen und nachhaltigen Landbewirtschaftung.<br />
3.6.1 Agrarumweltmaßnahmen<br />
Die von <strong>de</strong>n Landwirten durchgeführten Agrarumweltmaßnahmen wur<strong>de</strong>n im Jahr 2002 durch För−<br />
<strong>de</strong>rprogramme im Rahmen <strong>de</strong>r Richtlinie <strong>de</strong>s MLUR zur För<strong>de</strong>rung umweltgerechter landwirtschaft−<br />
licher Produktionsverfahren und zur Erhaltung <strong>de</strong>r <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>er Kulturlandschaft (KULAP 2000)<br />
unterstützt. Basierend auf <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 wur<strong>de</strong> sie mit <strong>de</strong>m Wirtschaftsjahr<br />
2000/01 eingeführt. Landwirte, die sich an <strong>de</strong>n Umwelt− und Landschaftspflegemaßnahmen dieser<br />
Richtlinie beteiligen, gehen fünfjährige freiwillige Verpflichtungen ein, für die sie Zuwendungsbeträge<br />
als Ausgleich für zusätzliche Kosten und Einkommensverluste erhalten.<br />
För<strong>de</strong>rprogramme <strong>de</strong>s Vorgängerprogramms KULAP auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>r Verordnung (EWG) Nr.<br />
2078/1992 wer<strong>de</strong>n zunehmend durch die KULAP 2000−Richtlinie abgelöst und bis 2004 vollständig<br />
auslaufen.<br />
Ebenfalls seit <strong>de</strong>m Jahr 2000 besteht die För<strong>de</strong>rung über die Richtlinie <strong>de</strong>s MLUR zum Ausgleich von<br />
Kosten und Einkommensverlusten in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen (Art. 16−<br />
Richtlinie) nach Art. 16 <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 1257/1999. Nach dieser Richtlinie wer<strong>de</strong>n Aus−<br />
gleichszahlungen für Maßnahmen geleistet, zu <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Landwirt per Gesetz o<strong>de</strong>r Verordnung<br />
verpflichtet ist. Die För<strong>de</strong>rung betrifft ausschließlich die Flora−Fauna−Habitat−Gebiete (FFH−Ge−<br />
biete) und die Vogelschutzgebiete (SPA−Gebiete) <strong>de</strong>r Gebietskulisse NATURA 2000. Für das ko−<br />
härente europäische ökologische Netz NATURA 2000 hat <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> 12 Vogelschutz− und 477<br />
FFH−Gebiete gemel<strong>de</strong>t. Sie nehmen insgesamt etwa 15 % <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sfläche ein. Insgesamt wur<strong>de</strong>n<br />
im Jahr 2002 47 Naturschutzgebiete, davon 43 in FFH−Gebieten per Rechtsverordnung festgesetzt.<br />
Acht Naturschutzgebiete enthalten Einschränkungen <strong>de</strong>r ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen<br />
Bo<strong>de</strong>nnutzung, die nach <strong>de</strong>r Art. 16−Richtlinie zum 01.07.2002 antragsberechtigt waren.<br />
Im Vergleich zum Vorjahr reduzierte sich 2002 <strong>de</strong>r einbezogene Flächenumfang auf ca. 76 % und<br />
<strong>de</strong>r finanzielle För<strong>de</strong>rumfang auf 88 %. Zu einer stark rückläufigen Entwicklung hinsichtlich Flächen−<br />
umfang und Höhe <strong>de</strong>r Zuwendungen kam es insbeson<strong>de</strong>re bei <strong>de</strong>n Maßnahmen "Späte und einge−<br />
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