15.02.2013 Aufrufe

Teil I Aufbau und Betrieb einer Zertifizierungsinstanz - DFN-CERT

Teil I Aufbau und Betrieb einer Zertifizierungsinstanz - DFN-CERT

Teil I Aufbau und Betrieb einer Zertifizierungsinstanz - DFN-CERT

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

282 Anhang K. Low-Level-Policy (Mustertext)<br />

5.4 Identitätsprüfung<br />

Um unerlaubte Zertifizierungswünsche zu erkennen, hat sich die UNI-CA vor jeder Zertifizierung in geeigneter Weise<br />

von der Identität desjenigen Schlüsselinhabers zu überzeugen, welcher eine Zertifizierung wünscht. Dieser Vorgang kann<br />

nur durch persönlichen Kontakt vor der Zertifizierung erfolgen.<br />

Der Benutzer muß sich persönlich vorstellen, um der CA die Prüfung s<strong>einer</strong> Identität zu ermöglichen. Für den Prozeß<br />

der Verifikation ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses bzw. eines entsprechenden amtlichen<br />

Dokumentes mit Lichtbild erforderlich.<br />

5.5 Anforderungen an den Schlüssel<br />

Zertifikate werden ausschließlich dann erteilt, wenn der zu zertifizierende Public-Key über die in Abschnitt 4 festgelegten<br />

Mindest- <strong>und</strong> Höchstlängen verfügt, die zu zertifizierende Benutzerkennung die Anforderungen in Abschnitt 8 erfüllt <strong>und</strong><br />

sich die UNI-CA in geeigneter Weise von der Identität des Schlüsselinhabers überzeugt hat. Schlüssel, die ein Verfallsdatum<br />

enthalten, werden von der UNI-CA nur vor diesem Datum zertifiziert; abgelaufene Schlüssel oder abgelaufene<br />

Benutzerkennungen werden nicht von der UNI-CA zertifiziert.<br />

Im Zertifizierungsantrag sind die kryptographische Prüfsumme (der sog. „Fingerprint") des öffentlichen Schlüssels, der<br />

zertifiziert werden soll, sowie dessen Schlüssellänge <strong>und</strong> sein Erstellungsdatum anzugeben. Die UNI-CA hat sich vor<br />

der Zertifizierung anhand dieser Angaben zu vergewissern, daß der richtige Public-Key vorliegt. Der Public-Key muß<br />

in jedem Fall eine Selbst-Signatur des Inhabers aufweisen; solange diese nicht vorhanden ist, darf er nicht zertifiziert<br />

werden. (Eine fehlende Selbst-Signatur kann vom Schlüsselinhaber nachgereicht werden.)<br />

Die Low-Level UNI-CA führt vor der Zertifizierung eines Schlüssels keine Prüfung durch, ob der Schlüsselinhaber auch<br />

über den Private-Key verfügt, der mit dem zu zertifizierenden Public-Key korrespondiert (sog. proof of possession, PoP).<br />

Ebenso prüft die Low-Level UNI-CA vor <strong>einer</strong> Zertifizierung nicht, ob der Schlüsselinhaber tatsächlich unter der Mailadresse<br />

erreichbar ist, die eventuell in der zu zertifizierenden Benutzerkennung enthalten ist. Das Zertifikat der Low-Level<br />

UNI-CA bezieht sich also ausschließlich auf den Namen des Schlüsselinhabers.<br />

5.6 Gültigkeitsdauer<br />

Ein PGP-Zertifikat enthält gr<strong>und</strong>sätzlich den Public-Key sowie die Benutzer-ID. Da eine Gültigkeitsdauer digitaler Signaturen<br />

von vielen gebräuchlichen PGP-Versionen nicht unterstützt wird, begrenzt alleine die Gültigkeit des Zertifizierungsschlüssels<br />

(implizit) die Gültigkeitsdauer eines PGP-Zertifikats. Neben den für eine Gültigkeitsdauer vorgesehenen<br />

Datenstrukturen im PGP-Public-Key-Packet wird auch in der Benutzerkennung des Low-Level UNI-CA-Schlüssels durch<br />

Angabe der Zeichenfolge ‘EXPIRE:jjjj-mm-tt’ das entsprechende Verfallsdatum des betreffenden Signierchlüssels angegeben.<br />

(jjjj ist dabei durch die entsprechende vierstellige Jahreszahl, mm durch die zweistellige numerische Darstellung<br />

des Monats, ggf. mit führender Null, <strong>und</strong> tt entsprechend durch die Nummer des Tages im Monat, ggf. ebenfalls mit<br />

führender ‘0’, zu ersetzen.) Dadurch wird erreicht, daß auch PGP-Anwender, deren PGP-Version die Gültigkeitsdauer<br />

von PGP-Schlüsseln oder -Zertifikaten nicht automatisch auswertet, erkennen können, bis wann ein UNI-CA-Schlüssel<br />

gültig ist <strong>und</strong> bis wann folglich auch die damit ausgestellten Zertifikate höchstens gültig sind.<br />

Die Zertifikate der Low-Level UNI-CA haben eine Gültigkeitsdauer von sieben Monaten. Sie werden 15 Tage vor Beginn<br />

jedes Hochschulsemesters erzeugt <strong>und</strong> gelten jeweils bis zum 15. Tag des folgenden Semsters.<br />

5.7 Verlängerung von Zertifikaten<br />

Zertifikate werden nicht automatisch durch die UNI-CA erneuert oder verlängert. Eine Re-Zertifizierung erfolgt nicht,<br />

es ist stattdessen ein neuer normaler Zertifizierungsantrag (wie bei der erstmaligen Zertifizierung) bei der Low-Level<br />

UNI-CA zu stellen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!