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Teil I Aufbau und Betrieb einer Zertifizierungsinstanz - DFN-CERT

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4.10. Erstellung <strong>einer</strong> X.509-UNI-CA-Policy 61<br />

basiert. Dabei setzt sich ein vollständiger Name aus mehreren einzelnen Komponenten mit vorgegebener<br />

Struktur <strong>und</strong> Semantik zusammen.<br />

X.509-Zertifikate, insbesondere jene nach der neuesten Version des Standards, weisen erheblich<br />

mehr Bestandteile auf als PGP-Zertifikate (siehe dazu auch Kapitel 3.1). Dies ermöglicht anders<br />

als bei PGP u.a. eine flexiblere <strong>und</strong> explizite Angabe der individuellen Gültigkeitsdauer für jedes<br />

einzelne X.509-Zertifikat. (Dadurch werden manche Abläufe gegenüber der PGP-Zertifizierung<br />

erheblich einfacher.) Da außerdem im X.509-Standard bereits Komponenten im Zertifikat für Funktionsbeschränkungen<br />

(„nur zum Signieren“, „nur zum Verschlüsseln“, „nur zur Zertifizierung“ u.a.)<br />

definiert sind, ist die Umsetzung der in der <strong>DFN</strong>-Policy für CAs nahe gelegten (Low-Level-Policy)<br />

bzw. geforderten Verwendung (Medium-Level-Policy) getrennter Schlüsselpaare erheblich einfacher<br />

<strong>und</strong> wird besser durch existierende Software unterstützt.<br />

In X.509 sind von der ersten Version von 1988 an Widerrufslisten als Möglichkeit vorgesehen,<br />

einmal erteilte Zertifikate zu sperren. Daher muß jede Software, die X.509-Unterstützung für sich<br />

reklamiert, mit derartigen Sperrlisten umgehen können. Auch das Format der Sperrlisten ist im<br />

Standard genau definiert, so daß hier nicht so unterschiedliche, individuell gewählte Sperrlisten-<br />

Formate entstehen, wie dies bei PGP leider der Fall ist.<br />

X.509 bietet Möglichkeiten, bei der Zertifizierung <strong>einer</strong> nachgeordneten CA im Zertifikat für diese<br />

CA festzulegen, daß sie beispielsweise nur für einen bestimmten Namensraum zuständig ist <strong>und</strong> nur<br />

für Nutzer oder Sub-CAs mit bestimmten Namensbestandteilen Zertifikate ausstellen darf.<br />

4.10 Erstellung <strong>einer</strong> X.509-UNI-CA-Policy<br />

Mit dem Entwurf für eine PGP-Low-Level-Policy für die UNI-CA im Anhang K dieses Handbuches<br />

<strong>und</strong> den in Abschnitt 4.8.16 genannten Änderungen, die daraus eine Medium-Level-Policy machen<br />

würden, ist die PGP-Zertifizierung nach diesem Konzept abgedeckt. Da sich, wie im vorigen<br />

Abschnitt beschrieben, die X.509-Zertifizierung in einigen Punkten nicht unerheblich von der von<br />

PGP-Schlüsseln unterscheidet, stellt sich nun die Frage, wie gegenüber <strong>einer</strong> Medium-Level-PGP-<br />

Policy eine X.509-Zertifizierungsrichtlinie mit vergleichbaren Sicherheitsanforderungen aussehen<br />

könnte.<br />

Die nachfolgenden Punkte beschreiben grob die Arbeitsschritte, die unternommen werden könnten,<br />

um aus der Medium-Level PGP-Policy eine X.509-Policy für die UNI-CA zu machen:<br />

Die Abschnitte über die Wahl <strong>einer</strong> PGP-Benutzerkennung könnten entfallen; stattdessen<br />

müßte festgelegt werden, welche Anforderungen zulässige X.500-Distinguished Names erfüllen<br />

müssen. Der X.500-Name der UNI-CA müßte genannt werden. Alle Angaben, die bei<br />

PGP-Schlüsseln mangels anderer Möglichkeiten im Klartext in der Benutzerkennung angegeben<br />

wurden (Anwendungsbeschränkungen für den Schlüssel, Gültigkeitsdauer), müßten in<br />

ihrem Format nicht mehr explizit in der Policy festgelegt (höchstens referenziert oder erklärt)<br />

werden, weil sie in X.509 bereits definiert sind.<br />

Passagen, die sich ausschließlich auf PGP beziehen (wie die Nennung der unterstützten<br />

Schlüsselformate), könnten entfallen bzw. wären durch entsprechende Angaben für X.509-<br />

Zertifikate zu ersetzen.

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