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Teil I Aufbau und Betrieb einer Zertifizierungsinstanz - DFN-CERT

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2.5. Widerrufslisten 13<br />

Algorithmus, der zum Signieren des Zertifikates benutzt wurde<br />

Algorithmus <strong>und</strong> Parameter, mit denen der zertifizierte Schlüssel benutzt werden soll<br />

Angaben, zu welchen Zwecken der zertifizierte Schlüssel eingesetzt werden darf<br />

Gültigkeitsdauer bzw. frühestes Gültigkeitsdatum sowie Verfallsdatum des Zertifikates<br />

zusätzliche Angaben über den Zertifikatnehmer, z.B. zu dessen Beruf, Qualifikation, Zulassungen<br />

usw.<br />

Haftungsbeschränkungen oder -obergrenzen<br />

Alternative Namen oder Kommunikationsadressen des Zertifikatausstellers<br />

Alternative Namen oder Kommunikationsadressen des Zertifikatnehmers<br />

Verweise auf Zertifikate für den Unterschriftenschlüssel des Ausstellers<br />

Verweise auf Sperrlisten (siehe 2.5), auf denen dieses Zertifikat gegebenenfalls geführt wird<br />

Verweise auf Möglichkeiten zur Online-Abfrage des Zertifikatstatus’<br />

Konkrete Beispiele verbreiteter Zertifikat-Formate werden im nächsten Kapitel in Abschnitt 3.1<br />

vorgestellt.<br />

2.5 Widerrufslisten<br />

Es sind Situationen denkbar, in denen ein Zertifikataussteller noch während der Gültigkeitsdauer eines<br />

von ihm ausgestellten Zertifikates die darin gegebene Bestätigung für ungültig erklären möchte,<br />

beispielsweise weil im Nachhinein bekannt wurde, daß das Zertifikat vom Zertifikatnehmer unter<br />

Angabe falscher Daten (Name usw.) erschlichen wurde oder weil der zum zertifizierten öffentlichen<br />

Schlüssel gehörende geheime Schlüssel einem Angreifer in die Hände gefallen („kompromittiert“)<br />

ist. Zu diesem Zweck werden Zertifikat-Widerrufslisten verwendet (certificate revocation<br />

lists, CRLs), auch ‘Sperrlisten’ genannt. Auf ihnen werden üblicherweise die Seriennummern derjenigen<br />

Zertifikate <strong>einer</strong> <strong>Zertifizierungsinstanz</strong> aufgeführt, die für ungültig erklärt werden <strong>und</strong> deren<br />

regulärer, im Zertifikat angegebener Gültigkeitszeitraum noch nicht abgelaufen ist. (Nach Ablauf<br />

dieses Zeitraumes besitzt das Zertifikat in jedem Fall keine Gültigkeit mehr <strong>und</strong> muß daher auch<br />

nicht weiter auf der Sperrliste geführt werden.)<br />

Diese Sperrlisten werden, genau wie die Zertifikate, von der ausgebenden Stelle digital signiert, um<br />

Verfälschungen erkennen zu können. In der Regel enthalten sie zusätzlich einen Zeitstempel <strong>und</strong><br />

eine Angabe, wann die nächste Aktualisierung dieser Sperrliste stattfindet. (Anhand dieser Daten<br />

läßt sich gegebenenfalls erkennen, ob eine veraltete Version der Liste vorliegt.)<br />

Vergleichen lassen sich solche Sperrlisten am ehesten mit den Listen mit Seriennummern gestohlener<br />

oder in Lösegeldzahlungen verwendeter Geldscheine oder mit Listen der Nummern gestohlener<br />

<strong>und</strong> deshalb gesperrter Sparbücher, Schecks oder Kreditkarten.

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