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W E I T E R B I L D U N G U N D F O R S C H U N G

Bildnerisches und Technisches Gestalten - Lehrplanforschung

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Welterlebnis immer unsinnlicher werde, und dass zugleich die Wahrnehmungswegekanalisiert und die persönlichen Ausdrucksmöglichkeiteneingeschränkt würden. BTG gilt traditionsgemäss als Ort, der dementgegensteht und die sinnliche Erfahrung als Erkenntnismöglichkeitnutzt. Die Gesamtschau der Ziele zum BTG bringt den Stellenwert dersinnlichen Erfahrung in der Volksschulbildung überhaupt auf den Punkt.Lehrpläne in der DeutschschweizDiese Studie ist an den inhaltlichen Vorgaben für das BTG interessiert, wiesie in den Zielen von Lehrplänen zum Ausdruck kommen. Daher zunächstein Wort zu diesem Regelungsinstrument an sich.Der Begriff Lehrplan beinhaltet hier das Gesamtkorpus der Lehrplandokumentefür Volksschule und Kindergarten, das in einem Kanton Gültigkeithat. Da der Kindergarten im Untersuchungsjahr noch nicht Teil der obligatorischenVolksschule war und sich in den vorhandenen Dokumenten kaumspezifische Ziele zum untersuchten Fachbereich identifizieren lassen, sindZiele zur Vorschulstufe nicht berücksichtigt.Aus einem kantonalen Lehrplan lässt sich die Auswahl des Wissens erschliessen,den gesellschaftlich legitimierte Personen in einem Staat (Kanton)zu einem bestimmten Zeitpunkt als für die Schülerinnen und Schülerim Hinblick auf deren Gegenwart und Zukunft nützlich, als für den Fortbestandund den Zusammenhalt der Gesellschaft im Hinblick auf eine gemeinsameWeltinterpretation sinnvoll sowie als im Unterricht lehr- bzw.lernbar erachtet haben. Dieses Wissen ist insofern Schulwissen, weil esspezifisch auf die Schule ausgerichtet und nicht identisch mit Fachwissenoder disziplinärem Wissen ist. Es handelt sich um das für den Lehrplanausgewählte und strukturierte Wissen aus der «Perspektive des kulturellgerahmten, institutionellen Blicks des Bildungswesens» (Bähr; Fries et al.1999). Schulwissen beinhaltet aktuelle Wissensbestände zu Sachverhaltenund zu herrschenden Wertvorstellungen. Es sind Bestände, die als Resultatder Suche nach einem gesellschaftlichen Konsens zur Frage nach demNützlichen, Sinnvollen und Vermittelbaren gewichtig geworden sind (Ohlhaver& Rosenmund 2006). Der Zeitpunkt der Festlegung dieses Korpus’ anSchulwissen im Lehrplan liegt immer in der Vergangenheit; wenn der Lehrplandurch einen Kanton in Kraft gesetzt wird, liegt die Auswahl manchmalbereits Monate oder gar Jahre zurück und das vorgängig aufwändigausgewählte Schulwissen ist möglicherweise bereits überholt.Lehrpläne sind auch im Erscheinungsbild ein Spiegel der Zeit. So war derLehrplan im Kanton Zürich bis 1991 integriert in die «Sammlung der Gesetzeund Verordnungen zur Volksschule». Er erschien als Regelungsinstrumentder Verwaltung und weniger als Planungsgrundlage für den Unterricht(Fries 1998). Seit 1991 verfügt der Kanton Zürich über einen von derGesetzessammlung losgelösten Ordner, der äusserlich an ein Lehrmitteldenken lässt und keineswegs an ein kantonales Reglement.Ein kantonaler Lehrplan ist das Ergebnis eines lange währenden Prozessesder Festlegung von Ordnung, Reihenfolge und Auswahl (Künzli 1986) vonWissen, bei dem fachdidaktische, pädagogische, gesellschaftliche und bildungspolitischeInteressen, Ansprüche und Erwartungen im Spiel sind.11

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