Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren
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Durchführung von Vergabeprüfungen<br />
Das Rechnungsprüfungsamt ist nach § 103 Abs. 1 Nr. 8 GO für die Prüfung von<br />
Vergaben zuständig. Nach § 4 Abs. 2 RPO werden dem RPA Vergaben ab einem<br />
Auftragswert von 50.000 € (Anschlussaufträge 20.000 €) und bei Planern, Gutachtern<br />
und Sachverständigen ab 15.000 € zur Prüfung zugeleitet.<br />
Vergabeprüfungen sind auch wesentlicher Bestandteil von Prüfungen im Rahmen<br />
des Konjunkturpaketes II nach dem InvFöG NRW.<br />
Nach § 7 Abs. 3 RPO sind dem Rechnungsprüfungsamt Unterlagen zur Vergabeprüfung<br />
so frühzeitig vorzulegen, dass eine sachgerechte Prüfung möglich ist. Bereits<br />
im Jahresprüfbericht 2006 musste darauf hingewiesen werden, dass eine ordnungsgemäße<br />
und rechtssichere Vergabeprüfung nicht ad hoc als Schnellprüfung vollzogen<br />
werden kann 101 . Bereits im Jahresprüfbericht 2007 musste der Hinweis auf die<br />
Vorgaben der Rechnungsprüfungsordnung wiederholt werden 102 .<br />
Im Rahmen der aufgezeigten Steigerungen in den Anforderungen an eine rechtskonforme<br />
Vergabeprüfung ist ebenfalls festzustellen, dass die verwaltungsseitig der<br />
Rechnungsprüfung zugeleiteten Vergabeverfahren und –unterlagen fast ausschließlich<br />
nur noch unter Hinweis auf bestehenden Zeitdruck und Eilbedürftigkeit mit<br />
der Erwartung einer schnellen Prüfung vorgelegt werden.<br />
Im Hinblick auf die z.T. schwierige Rechtsmaterie vermag die Rechnungsprüfung<br />
hierbei nicht mehr alle an sie herangetragenen Vergabeprüfungen und Rechtsfragen<br />
sachgerecht und kurzfristig, verbunden mit einem abschließenden und rechtssicheren<br />
Prüfurteil, zu bewerten.<br />
Die Anzahl der Verfahren, verbunden mit dem fast ausschließlich vorliegenden Eilbedürfnis<br />
gehen zu Lasten der Prüfqualität und können in zunehmenden Fällen nur<br />
noch im Wege summarischer Plausibilitätsprüfungen erfolgen, bei denen nicht alle<br />
tragenden Erwägungen berücksichtigt werden können.<br />
Anmerkung A 22<br />
Die Verwaltung ist wiederholt aufgerufen, Vergabeunterlagen oder vergaberechtliche<br />
Fragestellungen der Rechnungsprüfung so rechtzeitig vorzulegen, dass eine<br />
sachgerechte inhaltliche Bewertung der zu prüfenden Sachverhalte und der zu klärenden<br />
Fragen möglich ist (vgl. § 7 Abs. 3 RPO).<br />
101 Jahresprüfbericht 2006 (Drs. Nr. 287/07, S. 202 f.) mit Anmerkung A 31<br />
102 Jahresprüfbericht 2007 (Drs. Nr. 322/08, S. 145 ff.) mit Wiederholung W/A 31<br />
Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11