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Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren

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- 107 -<br />

Durchführung von Vergabeprüfungen<br />

Das Rechnungsprüfungsamt ist nach § 103 Abs. 1 Nr. 8 GO für die Prüfung von<br />

Vergaben zuständig. Nach § 4 Abs. 2 RPO werden dem RPA Vergaben ab einem<br />

Auftragswert von 50.000 € (Anschlussaufträge 20.000 €) und bei Planern, Gutachtern<br />

und Sachverständigen ab 15.000 € zur Prüfung zugeleitet.<br />

Vergabeprüfungen sind auch wesentlicher Bestandteil von Prüfungen im Rahmen<br />

des Konjunkturpaketes II nach dem InvFöG NRW.<br />

Nach § 7 Abs. 3 RPO sind dem Rechnungsprüfungsamt Unterlagen zur Vergabeprüfung<br />

so frühzeitig vorzulegen, dass eine sachgerechte Prüfung möglich ist. Bereits<br />

im Jahresprüfbericht 2006 musste darauf hingewiesen werden, dass eine ordnungsgemäße<br />

und rechtssichere Vergabeprüfung nicht ad hoc als Schnellprüfung vollzogen<br />

werden kann 101 . Bereits im Jahresprüfbericht 2007 musste der Hinweis auf die<br />

Vorgaben der Rechnungsprüfungsordnung wiederholt werden 102 .<br />

Im Rahmen der aufgezeigten Steigerungen in den Anforderungen an eine rechtskonforme<br />

Vergabeprüfung ist ebenfalls festzustellen, dass die verwaltungsseitig der<br />

Rechnungsprüfung zugeleiteten Vergabeverfahren und –unterlagen fast ausschließlich<br />

nur noch unter Hinweis auf bestehenden Zeitdruck und Eilbedürftigkeit mit<br />

der Erwartung einer schnellen Prüfung vorgelegt werden.<br />

Im Hinblick auf die z.T. schwierige Rechtsmaterie vermag die Rechnungsprüfung<br />

hierbei nicht mehr alle an sie herangetragenen Vergabeprüfungen und Rechtsfragen<br />

sachgerecht und kurzfristig, verbunden mit einem abschließenden und rechtssicheren<br />

Prüfurteil, zu bewerten.<br />

Die Anzahl der Verfahren, verbunden mit dem fast ausschließlich vorliegenden Eilbedürfnis<br />

gehen zu Lasten der Prüfqualität und können in zunehmenden Fällen nur<br />

noch im Wege summarischer Plausibilitätsprüfungen erfolgen, bei denen nicht alle<br />

tragenden Erwägungen berücksichtigt werden können.<br />

Anmerkung A 22<br />

Die Verwaltung ist wiederholt aufgerufen, Vergabeunterlagen oder vergaberechtliche<br />

Fragestellungen der Rechnungsprüfung so rechtzeitig vorzulegen, dass eine<br />

sachgerechte inhaltliche Bewertung der zu prüfenden Sachverhalte und der zu klärenden<br />

Fragen möglich ist (vgl. § 7 Abs. 3 RPO).<br />

101 Jahresprüfbericht 2006 (Drs. Nr. 287/07, S. 202 f.) mit Anmerkung A 31<br />

102 Jahresprüfbericht 2007 (Drs. Nr. 322/08, S. 145 ff.) mit Wiederholung W/A 31<br />

Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11

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