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Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren

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Die Durchführung des Winterdienstes wird jährlich auf der Grundlage der "Dienstanweisung<br />

für das Streuen bei Glatteis und die Schneeräumung an den Verwaltungsgebäuden<br />

in <strong>Düren</strong>" geregelt. Eine Dienstanweisung für die Hausmeister im<br />

Verwaltungsbereich liegt dem Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben zur weiteren<br />

Bearbeitung vor.<br />

Die Aufwendungen/Beschaffungen für die Hausmeister werden grundsätzlich auf<br />

dem Produktsachkonto "Allgemeine Bauunterhaltung" (010.012.003-5211.017) gebucht.<br />

Erträge entstehen nur bei kostenpflichtiger Nutzung durch Externe außerhalb<br />

der Dienstzeiten und bei gewünschter Betreuung der technischen Einrichtungen<br />

(Mikroanlage, Musikanlage u.ä.).<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass aufgrund der Personalaufstockungen allgemein<br />

und in Ämtern mit stetig zunehmendem Veranstaltungspotenzial mit Außenwirkung<br />

sowie durch den Bezug von Haus D die Hausmeister für ihre eigentliche<br />

Hausmeistertätigkeit im Bereich technische Anlagen mit ihrem Fachwissen<br />

zu höchstens 40 % eingesetzt werden können. In Zukunft ist vorgesehen,<br />

regelmäßige Arbeitsaufzeichnungen fertigen zu lassen.<br />

Die Stellungnahme des Zentralen Gebäudemanagements wurde in einem Gespräch<br />

am 28.07.<strong>2011</strong> dahingehend ergänzt, dass die Hausmeistertätigkeiten bezogen auf<br />

die Aufgabenblöcke im Normalaufgabenkatalog der KGSt sich wie folgt aufteilen:<br />

Aufgabenblock KGSt Amt 18<br />

Tätigkeiten für das Gebäudemanagement 80 % 60 %<br />

Nutzerunterstützung in Bürogebäuden 20 % 40 %<br />

Als interne Regelungen bestehen derzeit zwei Dienstanweisungen für den Bereich<br />

der zentralen Hausmeisterdienste:<br />

• Dienstanweisung für den Hausmeister in <strong>Düren</strong> (Az. 10 43 03 15)<br />

• Dienstanweisung für das Streuen bei Glatteis und die Schneeräumung an<br />

den Verwaltungsgebäuden in <strong>Düren</strong> (Az. 10 43 03 19)<br />

Die Dienstanweisung für die Hausmeister im Verwaltungsbereich befindet sich zur<br />

Bearbeitung beim Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben, Einheitlicher Ansprechpartner<br />

(EAP). Auf Nachfrage wurde die derzeit noch gültige Fassung der "Dienstanweisung<br />

für den Hausmeister in <strong>Düren</strong>" vom 10.07.1975 vom Amt für zentrale<br />

Verwaltungsaufgaben, Einheitlicher Ansprechpartner (EAP), übersandt. Sie ist 36<br />

Jahre alt und bedarf daher dringend der Überarbeitung.<br />

Die "Dienstanweisung für das Streuen bei Glatteis und die Schneeräumung an den<br />

Verwaltungsgebäuden in <strong>Düren</strong>" wurde am 12.12.2001 verfasst. Sie enthält noch<br />

keine Regelungen zu Haus C und D und ist daher zumindest in diesem Bereich entsprechend<br />

zu ergänzen. Dabei sollte gleichzeitig die Aktualität der gesamten<br />

Dienstanweisung hinterfragt werden.<br />

Darüber hinaus existiert eine "Dienstanweisung für die Schulhausmeister/innen des<br />

<strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong>" vom 29.11.2005. Diese wurde prüfseitig nicht weiter betrachtet, da<br />

die Prüfung auf die "zentralen" Hausmeisterdienste beschränkt wurde.<br />

Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11

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