Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren
Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren
Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren
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Die Durchführung des Winterdienstes wird jährlich auf der Grundlage der "Dienstanweisung<br />
für das Streuen bei Glatteis und die Schneeräumung an den Verwaltungsgebäuden<br />
in <strong>Düren</strong>" geregelt. Eine Dienstanweisung für die Hausmeister im<br />
Verwaltungsbereich liegt dem Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben zur weiteren<br />
Bearbeitung vor.<br />
Die Aufwendungen/Beschaffungen für die Hausmeister werden grundsätzlich auf<br />
dem Produktsachkonto "Allgemeine Bauunterhaltung" (010.012.003-5211.017) gebucht.<br />
Erträge entstehen nur bei kostenpflichtiger Nutzung durch Externe außerhalb<br />
der Dienstzeiten und bei gewünschter Betreuung der technischen Einrichtungen<br />
(Mikroanlage, Musikanlage u.ä.).<br />
Zusammenfassend ist festzustellen, dass aufgrund der Personalaufstockungen allgemein<br />
und in Ämtern mit stetig zunehmendem Veranstaltungspotenzial mit Außenwirkung<br />
sowie durch den Bezug von Haus D die Hausmeister für ihre eigentliche<br />
Hausmeistertätigkeit im Bereich technische Anlagen mit ihrem Fachwissen<br />
zu höchstens 40 % eingesetzt werden können. In Zukunft ist vorgesehen,<br />
regelmäßige Arbeitsaufzeichnungen fertigen zu lassen.<br />
Die Stellungnahme des Zentralen Gebäudemanagements wurde in einem Gespräch<br />
am 28.07.<strong>2011</strong> dahingehend ergänzt, dass die Hausmeistertätigkeiten bezogen auf<br />
die Aufgabenblöcke im Normalaufgabenkatalog der KGSt sich wie folgt aufteilen:<br />
Aufgabenblock KGSt Amt 18<br />
Tätigkeiten für das Gebäudemanagement 80 % 60 %<br />
Nutzerunterstützung in Bürogebäuden 20 % 40 %<br />
Als interne Regelungen bestehen derzeit zwei Dienstanweisungen für den Bereich<br />
der zentralen Hausmeisterdienste:<br />
• Dienstanweisung für den Hausmeister in <strong>Düren</strong> (Az. 10 43 03 15)<br />
• Dienstanweisung für das Streuen bei Glatteis und die Schneeräumung an<br />
den Verwaltungsgebäuden in <strong>Düren</strong> (Az. 10 43 03 19)<br />
Die Dienstanweisung für die Hausmeister im Verwaltungsbereich befindet sich zur<br />
Bearbeitung beim Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben, Einheitlicher Ansprechpartner<br />
(EAP). Auf Nachfrage wurde die derzeit noch gültige Fassung der "Dienstanweisung<br />
für den Hausmeister in <strong>Düren</strong>" vom 10.07.1975 vom Amt für zentrale<br />
Verwaltungsaufgaben, Einheitlicher Ansprechpartner (EAP), übersandt. Sie ist 36<br />
Jahre alt und bedarf daher dringend der Überarbeitung.<br />
Die "Dienstanweisung für das Streuen bei Glatteis und die Schneeräumung an den<br />
Verwaltungsgebäuden in <strong>Düren</strong>" wurde am 12.12.2001 verfasst. Sie enthält noch<br />
keine Regelungen zu Haus C und D und ist daher zumindest in diesem Bereich entsprechend<br />
zu ergänzen. Dabei sollte gleichzeitig die Aktualität der gesamten<br />
Dienstanweisung hinterfragt werden.<br />
Darüber hinaus existiert eine "Dienstanweisung für die Schulhausmeister/innen des<br />
<strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong>" vom 29.11.2005. Diese wurde prüfseitig nicht weiter betrachtet, da<br />
die Prüfung auf die "zentralen" Hausmeisterdienste beschränkt wurde.<br />
Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11