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Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren

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Datenschutz und -sicherheit<br />

Bußgeldbereich<br />

Die Rechnungsprüfung wurde im November <strong>2010</strong> aus Presseberichten darüber informiert,<br />

dass angeblich Daten aus digitalen Überwachungssäulen des <strong>Kreis</strong>es zerstört<br />

worden seien. Dies betreffe Daten in einem Zeitraum von November 2009 bis<br />

April <strong>2010</strong>.<br />

Zur vorstehenden Thematik wurde das Straßenverkehrsamt mit Schreiben vom<br />

17.11.<strong>2010</strong> um ausführlichen Sachstandsbericht ersucht. Hierbei wurde darum gebeten,<br />

auf die Ursachen der Datenvernichtung und die verwaltungsseitig getroffenen<br />

Maßnahmen einzugehen. Gleichzeitig wurde um Mitteilung gebeten, ob haftungsrechtliche<br />

Aspekte zu prüfen seien. Letztlich wurde um Angabe ersucht, wie<br />

hoch die daraus resultierenden Einnahmeausfälle und mögliche Abschreibungen auf<br />

Forderungen beziffert werden müssen.<br />

Das SVA hat mit Schreiben vom 26.11.<strong>2010</strong> hierzu Stellung genommen. Dabei<br />

wurde ausgeführt:<br />

Infolge der enormen Zunahme von Daten aus Geschwindigkeitsmessungen, insbesondere<br />

durch die Geschwindigkeitsmessanlage auf der A 44 im Jackerather Kreuz,<br />

wurde es beim Straßenverkehrsamt notwendig, die dabei anfallenden Bilddaten<br />

wegen der sehr großen Datenmenge auf einem separaten Datenspeicher abzulegen.<br />

Aus diesem Grunde wurde durch das Amt für Technikunterstützte Informationsverarbeitung<br />

ein sogenanntes „NAS“-System („Netware attached storage“) mit 1 Terabyte<br />

Speicher beschafft. Dieses System verfügt über ein RAID-5-System mit insgesamt<br />

5 Festplatten, dadurch kann der Ausfall einer Festplatte kompensiert werden.<br />

Zusätzlich besitzt das Straßenverkehrsamt ein weiteres digitales Bildsystem, in dem<br />

ebenfalls Kopien dieser Bilddaten aus der Geschwindigkeitsüberwachung gespeichert<br />

werden. Dieses System speichert die Daten auf einem normalen Server und<br />

ist mit in die Bandsicherung des Straßenverkehrsamtes integriert. Die Bilder werden<br />

jedoch gegenüber der Speicherung auf dem NAS-System nicht im RAW-Format (<br />

über 1 MB je Foto), sondern im JPG-Format mit rd. 100 kB je Foto gespeichert, so<br />

dass der Speicherplatz insgesamt nur 10% der Ursprungsgröße beträgt.<br />

Bei der Störung, die an dem „NAS“-System auftrat, handelte es sich um den eigentlich<br />

nicht voraussehbaren Ausfall von gleichzeitig zwei Festplatten im RAID-<br />

System. Die Ursache für die Zerstörung der beiden Festplatten konnte nicht festgestellt<br />

werden. Insofern wurden haftungsrechtliche Aspekte nicht geprüft.<br />

Alle Versuche, die automatische Wiederherstellung der Platten hardwareintern in<br />

Gang zu setzen, scheiterten. Daher wurde der Support der Herstellerfirma des NAS-<br />

Systems kontaktiert. Dieser gab an, dass man die Daten nach einem Ausfall von 2<br />

Festplatten nicht wiederherstellen könne. Bei der Reparatur des Gerätes würden<br />

lediglich neue Festplatten eingesetzt, sodass alle Daten verloren wären. Die Firma<br />

verwies das Amt für Technikunterstützte Informationsverarbeitung an eine Spezialfirma,<br />

die sich auf die Wiederherstellung zerstörter Festplatten spezialisiert hat. Nur<br />

wenn es dort gelingen würde, die Platten wieder lauffähig zu machen, könne eine<br />

Datenrettung erfolgen.<br />

Der Kontakt mit dieser Spezialfirma führte zu dem Ergebnis, dass man einen Rettungsversuch<br />

der beiden Platten unternehmen könne, der jedoch je nach Schwere<br />

des Fehlers Kosten in Höhe von 5.000,00 € bis 10.000,00 € verursachen würde.<br />

Eine Garantie, dass die Daten dann einwandfrei wieder zurückgeholt werden, wurde<br />

nicht gegeben.<br />

Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11

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