Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren
Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren
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Datenschutz und -sicherheit<br />
Bußgeldbereich<br />
Die Rechnungsprüfung wurde im November <strong>2010</strong> aus Presseberichten darüber informiert,<br />
dass angeblich Daten aus digitalen Überwachungssäulen des <strong>Kreis</strong>es zerstört<br />
worden seien. Dies betreffe Daten in einem Zeitraum von November 2009 bis<br />
April <strong>2010</strong>.<br />
Zur vorstehenden Thematik wurde das Straßenverkehrsamt mit Schreiben vom<br />
17.11.<strong>2010</strong> um ausführlichen Sachstandsbericht ersucht. Hierbei wurde darum gebeten,<br />
auf die Ursachen der Datenvernichtung und die verwaltungsseitig getroffenen<br />
Maßnahmen einzugehen. Gleichzeitig wurde um Mitteilung gebeten, ob haftungsrechtliche<br />
Aspekte zu prüfen seien. Letztlich wurde um Angabe ersucht, wie<br />
hoch die daraus resultierenden Einnahmeausfälle und mögliche Abschreibungen auf<br />
Forderungen beziffert werden müssen.<br />
Das SVA hat mit Schreiben vom 26.11.<strong>2010</strong> hierzu Stellung genommen. Dabei<br />
wurde ausgeführt:<br />
Infolge der enormen Zunahme von Daten aus Geschwindigkeitsmessungen, insbesondere<br />
durch die Geschwindigkeitsmessanlage auf der A 44 im Jackerather Kreuz,<br />
wurde es beim Straßenverkehrsamt notwendig, die dabei anfallenden Bilddaten<br />
wegen der sehr großen Datenmenge auf einem separaten Datenspeicher abzulegen.<br />
Aus diesem Grunde wurde durch das Amt für Technikunterstützte Informationsverarbeitung<br />
ein sogenanntes „NAS“-System („Netware attached storage“) mit 1 Terabyte<br />
Speicher beschafft. Dieses System verfügt über ein RAID-5-System mit insgesamt<br />
5 Festplatten, dadurch kann der Ausfall einer Festplatte kompensiert werden.<br />
Zusätzlich besitzt das Straßenverkehrsamt ein weiteres digitales Bildsystem, in dem<br />
ebenfalls Kopien dieser Bilddaten aus der Geschwindigkeitsüberwachung gespeichert<br />
werden. Dieses System speichert die Daten auf einem normalen Server und<br />
ist mit in die Bandsicherung des Straßenverkehrsamtes integriert. Die Bilder werden<br />
jedoch gegenüber der Speicherung auf dem NAS-System nicht im RAW-Format (<br />
über 1 MB je Foto), sondern im JPG-Format mit rd. 100 kB je Foto gespeichert, so<br />
dass der Speicherplatz insgesamt nur 10% der Ursprungsgröße beträgt.<br />
Bei der Störung, die an dem „NAS“-System auftrat, handelte es sich um den eigentlich<br />
nicht voraussehbaren Ausfall von gleichzeitig zwei Festplatten im RAID-<br />
System. Die Ursache für die Zerstörung der beiden Festplatten konnte nicht festgestellt<br />
werden. Insofern wurden haftungsrechtliche Aspekte nicht geprüft.<br />
Alle Versuche, die automatische Wiederherstellung der Platten hardwareintern in<br />
Gang zu setzen, scheiterten. Daher wurde der Support der Herstellerfirma des NAS-<br />
Systems kontaktiert. Dieser gab an, dass man die Daten nach einem Ausfall von 2<br />
Festplatten nicht wiederherstellen könne. Bei der Reparatur des Gerätes würden<br />
lediglich neue Festplatten eingesetzt, sodass alle Daten verloren wären. Die Firma<br />
verwies das Amt für Technikunterstützte Informationsverarbeitung an eine Spezialfirma,<br />
die sich auf die Wiederherstellung zerstörter Festplatten spezialisiert hat. Nur<br />
wenn es dort gelingen würde, die Platten wieder lauffähig zu machen, könne eine<br />
Datenrettung erfolgen.<br />
Der Kontakt mit dieser Spezialfirma führte zu dem Ergebnis, dass man einen Rettungsversuch<br />
der beiden Platten unternehmen könne, der jedoch je nach Schwere<br />
des Fehlers Kosten in Höhe von 5.000,00 € bis 10.000,00 € verursachen würde.<br />
Eine Garantie, dass die Daten dann einwandfrei wieder zurückgeholt werden, wurde<br />
nicht gegeben.<br />
Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11