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Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren

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behaltung der derzeit Anwendung findenden materiellen Bedingungen zum <strong>Kreis</strong>brandmeister<br />

ernannt wurde. Vorhergegangen war ein Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden<br />

der CDU / SPD, die einer weiteren Verlängerung der Dienstzeit des<br />

KBM Wolfram unter den gleichen Bedingungen zustimmten. Bei einer Nachfolgelösung<br />

mit einer anderen Person sollte dann ein Vorschlag im Sinne der Rechnungsprüfung<br />

erfolgen."<br />

Zu B/1 bis B/3:<br />

Diese Prüfungsbemerkungen bezogen sich auf finanzielle Leistungen des <strong>Kreis</strong>es an<br />

den <strong>Kreis</strong>brandmeister und seine Stellvertreter. In den Beratungen der politischen<br />

Gremien kam man überein, die von der Rechnungsprüfung beanstandeten Regelungen<br />

mit Beginn der neuen Wahlperiode – unter Beteiligung des Rechnungsprüfungsamts<br />

– erneut aufzugreifen.<br />

Obwohl der <strong>Kreis</strong>tag inzwischen den bisherigen <strong>Kreis</strong>brandmeister für weitere sechs<br />

Jahre in seinem Amt bestätigt hat und seine Stellvertreter ebenfalls neu bestimmt<br />

wurden, sind – wie Amt 38 in seinem Schriftsatz vom 08.03.<strong>2011</strong> bestätigt – die<br />

von der Rechnungsprüfung als kritisch eingestuften Entschädigungsregelungen<br />

dennoch beibehalten worden.<br />

Die folgende Übersicht fasst die entsprechenden Personalentscheidungen des <strong>Kreis</strong>tags<br />

zusammen:<br />

Betroffener Beschluss des <strong>Kreis</strong>tags<br />

<strong>Kreis</strong>brandmeister<br />

Stellv.<br />

<strong>Kreis</strong>brandmeister<br />

Sitzung am 17.06.2008 (Drs. Nr. 204/08):<br />

... derzeitiger <strong>Kreis</strong>brandmeister W. wird zum 01.07.2008 für weitere sechs<br />

Jahre als Ehrenbeamter auf Zeit unter Beibehaltung der derzeit Anwendung<br />

findenden materiellen Bedingungen zum <strong>Kreis</strong>brandmeister ernannt.<br />

Sitzung am 23.05.2006 (Drs. Nr. 129/06):<br />

... Gemeindebrandinspektor D. wird ab 01.06.2006 für die Dauer von sechs<br />

Jahren als Ehrenbeamter auf Zeit zum stellvertretenden <strong>Kreis</strong>brandmeister ernannt.<br />

Sitzung am 12.06.2007 (Drs. Nr. 232/07):<br />

... stellvertretender <strong>Kreis</strong>brandmeister N. wird auf eigenen Wunsch aus dem<br />

Ehrenbeamtenverhältnis zum <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong> entlassen.<br />

Sitzung am 16.10.2007 (Drs. Nr. 233/07):<br />

... wird folgende Dringlichkeitsentscheidung genehmigt: Der <strong>Kreis</strong>tag beschließt,<br />

den Gemeindebrandinspektor F. ab 01.07.2007 für die Dauer von sechs Jahren<br />

als Ehrenbeamter auf Zeit zum stellvertretenden <strong>Kreis</strong>brandmeister zu ernennen.<br />

Sitzung am 31.03.2009 (Drs. Nr. 81/09):<br />

... das Ausscheiden aus dem Dienst des stellvertretenden <strong>Kreis</strong>bandmeisters D.<br />

wird wegen Erreichen der Altersgrenze mit Ablauf des 05.04.2009 auf den Ablauf<br />

des 31.12.2009 verschoben, der stellvertretende <strong>Kreis</strong>brandmeister F. wird auf<br />

eigenen Wunsch mit Ablauf des 30.04.2009 aus dem Dienst als Ehrenbeamter<br />

auf Zeit entlassen und der Stadtbrandinspektor H. wird ab 01.05.2009 für die<br />

Dauer von sechs Jahren als Ehrenbeamter auf Zeit zum stellvertretenden <strong>Kreis</strong>brandmeister<br />

ernannt.<br />

Sitzung am 15.12.2009 (Drs. Nr. 331/09):<br />

... der stellvertretende Wehrführer der Gemeinde Nörvenich, Gemeindebrandinspektor<br />

B. wird ab 01.10.<strong>2010</strong> für die Dauer von sechs Jahren als Ehrenbeamter<br />

auf Zeit zum stellvertretenden <strong>Kreis</strong>brandmeister ernannt.<br />

Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11

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