Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren
Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren
Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 93 -<br />
behaltung der derzeit Anwendung findenden materiellen Bedingungen zum <strong>Kreis</strong>brandmeister<br />
ernannt wurde. Vorhergegangen war ein Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden<br />
der CDU / SPD, die einer weiteren Verlängerung der Dienstzeit des<br />
KBM Wolfram unter den gleichen Bedingungen zustimmten. Bei einer Nachfolgelösung<br />
mit einer anderen Person sollte dann ein Vorschlag im Sinne der Rechnungsprüfung<br />
erfolgen."<br />
Zu B/1 bis B/3:<br />
Diese Prüfungsbemerkungen bezogen sich auf finanzielle Leistungen des <strong>Kreis</strong>es an<br />
den <strong>Kreis</strong>brandmeister und seine Stellvertreter. In den Beratungen der politischen<br />
Gremien kam man überein, die von der Rechnungsprüfung beanstandeten Regelungen<br />
mit Beginn der neuen Wahlperiode – unter Beteiligung des Rechnungsprüfungsamts<br />
– erneut aufzugreifen.<br />
Obwohl der <strong>Kreis</strong>tag inzwischen den bisherigen <strong>Kreis</strong>brandmeister für weitere sechs<br />
Jahre in seinem Amt bestätigt hat und seine Stellvertreter ebenfalls neu bestimmt<br />
wurden, sind – wie Amt 38 in seinem Schriftsatz vom 08.03.<strong>2011</strong> bestätigt – die<br />
von der Rechnungsprüfung als kritisch eingestuften Entschädigungsregelungen<br />
dennoch beibehalten worden.<br />
Die folgende Übersicht fasst die entsprechenden Personalentscheidungen des <strong>Kreis</strong>tags<br />
zusammen:<br />
Betroffener Beschluss des <strong>Kreis</strong>tags<br />
<strong>Kreis</strong>brandmeister<br />
Stellv.<br />
<strong>Kreis</strong>brandmeister<br />
Sitzung am 17.06.2008 (Drs. Nr. 204/08):<br />
... derzeitiger <strong>Kreis</strong>brandmeister W. wird zum 01.07.2008 für weitere sechs<br />
Jahre als Ehrenbeamter auf Zeit unter Beibehaltung der derzeit Anwendung<br />
findenden materiellen Bedingungen zum <strong>Kreis</strong>brandmeister ernannt.<br />
Sitzung am 23.05.2006 (Drs. Nr. 129/06):<br />
... Gemeindebrandinspektor D. wird ab 01.06.2006 für die Dauer von sechs<br />
Jahren als Ehrenbeamter auf Zeit zum stellvertretenden <strong>Kreis</strong>brandmeister ernannt.<br />
Sitzung am 12.06.2007 (Drs. Nr. 232/07):<br />
... stellvertretender <strong>Kreis</strong>brandmeister N. wird auf eigenen Wunsch aus dem<br />
Ehrenbeamtenverhältnis zum <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong> entlassen.<br />
Sitzung am 16.10.2007 (Drs. Nr. 233/07):<br />
... wird folgende Dringlichkeitsentscheidung genehmigt: Der <strong>Kreis</strong>tag beschließt,<br />
den Gemeindebrandinspektor F. ab 01.07.2007 für die Dauer von sechs Jahren<br />
als Ehrenbeamter auf Zeit zum stellvertretenden <strong>Kreis</strong>brandmeister zu ernennen.<br />
Sitzung am 31.03.2009 (Drs. Nr. 81/09):<br />
... das Ausscheiden aus dem Dienst des stellvertretenden <strong>Kreis</strong>bandmeisters D.<br />
wird wegen Erreichen der Altersgrenze mit Ablauf des 05.04.2009 auf den Ablauf<br />
des 31.12.2009 verschoben, der stellvertretende <strong>Kreis</strong>brandmeister F. wird auf<br />
eigenen Wunsch mit Ablauf des 30.04.2009 aus dem Dienst als Ehrenbeamter<br />
auf Zeit entlassen und der Stadtbrandinspektor H. wird ab 01.05.2009 für die<br />
Dauer von sechs Jahren als Ehrenbeamter auf Zeit zum stellvertretenden <strong>Kreis</strong>brandmeister<br />
ernannt.<br />
Sitzung am 15.12.2009 (Drs. Nr. 331/09):<br />
... der stellvertretende Wehrführer der Gemeinde Nörvenich, Gemeindebrandinspektor<br />
B. wird ab 01.10.<strong>2010</strong> für die Dauer von sechs Jahren als Ehrenbeamter<br />
auf Zeit zum stellvertretenden <strong>Kreis</strong>brandmeister ernannt.<br />
Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11