20.02.2013 Aufrufe

Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren

Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren

Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 58 -<br />

Schülerfahrkostenerstattung<br />

I. Allgemeines<br />

Rechtsgrundlage für die Erstattung von Schülerfahrkosten ist die Schülerfahrkostenverordnung<br />

des Landes NRW (SchfkVO NW). Die Sachbearbeitung obliegt dem<br />

Amt 40/2.<br />

§ 1 SchfkVO NW definiert Schülerfahrkosten als die Kosten, die für die wirtschaftlichste,<br />

der Schülerin oder dem Schüler zumutbare Art der Beförderung zu den<br />

Schulen i.S.v. § 97 Schulgesetz und zurück notwendigen Kosten.<br />

Gem. § 2 SchfkVO NW haben grundsätzlich Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten<br />

Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz oder g.A. in NRW für den Besuch<br />

der in § 97 Abs. 1 und 2 Schulgesetz bezeichneten Schulformen bis zu einem<br />

Höchstbetrag von mtl. 100 €, ggf. um einen vom Schulträger festgesetzten Eigenanteil<br />

(dieser wird erhoben, sofern Schülerzeitkarten über den Schulweg hinaus<br />

auch zur sonstigen Benutzung von Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs berechtigen).<br />

Für Schülerinnen und Schüler von Bezirksfachklassen und bezirksübergreifenden<br />

Fachklassen werden Schülerfahrkosten, soweit sie einen Eigenanteil von 50<br />

€ im Beförderungsmonat übersteigen, bis zu einem Höchstbetrag von 50 € übernommen.<br />

Kostenträger ist gem. § 4 SchfkVO NW der Schulträger der besuchten Schule, unabhängig<br />

vom Wohnsitz oder g.A. der Schülerin oder des Schülers. Der Bewilligungszeitraum<br />

ist in der Regel das Schuljahr. Der Antrag auf Fahrkostenübernahme<br />

soll unverzüglich zu Beginn des Bewilligungszeitraums beim Schulträger gestellt<br />

werden. Eine nachträgliche Erstattung der Schülerfahrkosten ist nur möglich, wenn<br />

der Antrag spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums<br />

gestellt wird.<br />

Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen der Fahrkostenerstattung für Schüler/innen<br />

an Berufskollegs und Schüler/innen der kreiseigenen Förderschulen.<br />

Der Schülertransport zu den Berufskollegs wird in Zusammenarbeit mit der DKB<br />

sichergestellt. Schüler/innen mit Anspruch auf Fahrkostenerstattung erhalten ein<br />

sogenanntes "SchoolPlus-Ticket", mit dem sie die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen<br />

können. Für die zum Stichtag 15.10.<strong>2010</strong> geführten 6.621 Schüler/innen<br />

wurden 1.197 SchoolPlus Tickets ausgestellt.<br />

Der Schülertransport zu den kreiseigenen Förderschulen erfolgt im Rahmen des<br />

Schülerspezialverkehrs. Die Fahrten wurden europaweit ausgeschrieben. Die Schüler/innen<br />

haben Anspruch auf einen Platz im Schulbus, den sie kostenlos benutzen<br />

können. Fahrkostenerstattungen finden in diesen Fällen in der Regel nicht statt. Die<br />

diesbezüglichen Aufwendungen betreffen ausschließlich die in Rechnung gestellten<br />

Kosten der Transportunternehmen.<br />

Darüber hinaus erfolgte eine individuelle Fahrkostenerstattung für Schüler/innen<br />

der sogenannten Bezirksfachklassen und der Klassen für Schülerinnen und Schüler<br />

ohne Berufsausbildungsverhältnis (KSOB-Klassen). Diese erhalten aus Gründen der<br />

Praktikabilität keine SchoolPlus-Tickets, sondern die Erstattung ihrer Fahrkosten bis<br />

zu 50 € mtl., sofern diese 50 € mtl. übersteigen. Diesbezügliche Erstattungsanträge<br />

wurden im Jahre <strong>2010</strong> von insgesamt 235 Personen gestellt.<br />

Da die Anträge auf Fahrkostenerstattung durch Schüler/innen bis zu drei Monaten<br />

nach Schuljahresende eingereicht werden können und dann rückwirkend für das<br />

gesamte Schuljahr gelten, werden am Jahresende unter Zugrundelegung von Erfahrungswerten<br />

entsprechende Rückstellungen bei den Produktkonten 030.002.002-<br />

10000-5291401-5291404 gebildet.<br />

Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!