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Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren

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Korruptionsprävention<br />

- 109 -<br />

Das Land NRW hat durch das Korruptionsbekämpfungsgesetz Regelungen über Präventions-<br />

und Bekämpfungsmaßnahmen im Bereich möglicher Korruptionsbereiche<br />

der öffentlichen Verwaltung erlassen.<br />

Korruptionsgefährdete Bereiche sind hierbei insbesondere dort anzunehmen, wo auf<br />

Aufträge, Fördermittel oder auf Genehmigungen, Gebote und Verbote Einfluss genommen<br />

werden kann (§ 2 Abs. 2 KorruptionsbG).<br />

Das Innenministerium hat mit RdErl. vom 26.04.2005 "Verhütung und Bekämpfung<br />

von Korruption in der öffentlichen Verwaltung" weitere Ausführungsbestimmungen<br />

erlassen.<br />

Die kommunalen Rechnungsprüfungsämter sind Prüfeinrichtung nach § 2 KorruptionsbG.<br />

In diesem Rahmen kommt dem RPA Prüf-, Beratungs- und Anzeigefunktion<br />

zu. Darüber hinaus hat der <strong>Kreis</strong>tag das RPA mit der Korruptionsprävention betraut<br />

(§ 4 RPO).<br />

Im Oktober 2005 wurde ein Handbuch zur Verhinderung von Korruptionsdelikten<br />

herausgegeben. Die Aufgabe der Korruptionsbekämpfung bleibt aber eine Daueraufgabe<br />

für sämtliche Organisationseinheiten und alle Führungskräfte.<br />

Korruptionspräventive Aspekte wurden durch die Rechnungsprüfung bisher regelmäßig<br />

geprüft und aufgegriffen. Hierzu zählen:<br />

• Herausgabe des Anti-Korruptions-Handbuches (Oktober 2005)<br />

• Leitfaden für Führungskräfte (30.01.2006)<br />

• Jahresprüfbericht 2006 (Drs. Nr. 287/07), S. 204 ff.<br />

• Stichprobenprüfung einzelner Fachämter im Frühjahr 2007<br />

• Amtshilfeersuchen des LKA NRW im Juni 2007<br />

• Jahresprüfbericht 2007 (Drs. Nr. 322/08), S. 174 ff.<br />

• RPA-Schreiben an alle OE vom 22.10.2007 (Bagatellaufträge)<br />

• Informationsschreiben an alle OE vom 22.02.2008<br />

• <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> 2008/2009 (Drs. Nr. 267/09), S. 133 ff.<br />

• Sponsoring und Korruptionsprävention im September 2009<br />

• RPA-Schreiben an alle Dezernenten vom 30.04.<strong>2010</strong><br />

• <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> 2008/2009 (Drs. Nr. 420/10), S. 124 ff.<br />

Mit der Anmerkung A 21 im <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> 2009/<strong>2010</strong> wurde darauf hingewiesen,<br />

dass die verwaltungsseitigen Maßnahmen zur Korruptionsprävention zu<br />

optimieren und auf allen Verwaltungsebenen, insbesondere durch die Führungskräfte,<br />

zu intensivieren seien.<br />

Die Organisationseinheiten insgesamt, wie auch alle Mitarbeiter sollten mindestens<br />

einmal im Jahr durch ihre Vorgesetzten auf die Regelungen zur Korruptionsbekämpfung<br />

hingewiesen, unterrichtet und damit für die Thematik sensibilisiert werden.<br />

Darüber hinaus sollten die Führungskräfte ihre Tätigkeiten und Maßnahmen im Bereich<br />

der Korruptionsprävention regelmäßig (z.B. im Wege des Berichtswesens)<br />

dokumentieren. Die bisherigen Richtlinien der <strong>Kreis</strong>verwaltung sind hinreichend<br />

bestimmt und eindeutig klar, bedürfen aber verstärkter Beachtung und konkreter<br />

Umsetzung.<br />

Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11

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