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Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren

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Anmerkung A 19<br />

Wie bereits im Erörterungsgespräch am 09.05.<strong>2011</strong> gegenüber Vertretern von Träger<br />

und Verwaltung zum Ausdruck gebracht, weist die Rechnungsprüfung auf den<br />

Umstand hin, dass mit den Personalnebenkosten (Unfallversicherung, Beihilfen und<br />

Fortbildung) Aufwendungen anerkannt werden, die nicht Gegenstand der vertraglichen<br />

Vereinbarungen sind. Sollte es der politische Wille des <strong>Kreis</strong>es sein, solche<br />

Aufwendungen ebenfalls zu bezuschussen, bedarf es einer entsprechenden Modifikation<br />

des Vertrags vom 13.07.2004. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte die<br />

notwendige Vertragsanpassung zügig angegangen werden.<br />

• Sachkostenpauschale<br />

Nach § 2 Abs. 4 des Vertrags vom 13.07.2004 werden als Sach- und Gemeinkostenpauschale<br />

für fünf Fachkraftstellen und eine Verwaltungskraftstelle 20% der Personalkosten<br />

anerkannt. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3 sind die sich durch Gehaltsentwicklung<br />

ergebenden Veränderungen der Sach- und Gemeinkosten ebenfalls zu<br />

berücksichtigen.<br />

Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11

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