Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren
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Anmerkung A 19<br />
Wie bereits im Erörterungsgespräch am 09.05.<strong>2011</strong> gegenüber Vertretern von Träger<br />
und Verwaltung zum Ausdruck gebracht, weist die Rechnungsprüfung auf den<br />
Umstand hin, dass mit den Personalnebenkosten (Unfallversicherung, Beihilfen und<br />
Fortbildung) Aufwendungen anerkannt werden, die nicht Gegenstand der vertraglichen<br />
Vereinbarungen sind. Sollte es der politische Wille des <strong>Kreis</strong>es sein, solche<br />
Aufwendungen ebenfalls zu bezuschussen, bedarf es einer entsprechenden Modifikation<br />
des Vertrags vom 13.07.2004. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte die<br />
notwendige Vertragsanpassung zügig angegangen werden.<br />
• Sachkostenpauschale<br />
Nach § 2 Abs. 4 des Vertrags vom 13.07.2004 werden als Sach- und Gemeinkostenpauschale<br />
für fünf Fachkraftstellen und eine Verwaltungskraftstelle 20% der Personalkosten<br />
anerkannt. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3 sind die sich durch Gehaltsentwicklung<br />
ergebenden Veränderungen der Sach- und Gemeinkosten ebenfalls zu<br />
berücksichtigen.<br />
Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11