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Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren

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Rechtsstellung und Prüfungsmaßstäbe<br />

Das Rechnungsprüfungsamt ist dem <strong>Kreis</strong>tag unmittelbar verantwortlich und in seiner<br />

sachlichen Tätigkeit ihm unmittelbar unterstellt (§ 104 Abs. 1 GO).<br />

Im Rahmen seiner Prüfungsarbeit wird die örtliche Rechnungsprüfung als Hilfsorgan<br />

des <strong>Kreis</strong>tags tätig 3 .<br />

In der Beurteilung der Prüfvorgänge ist das RPA nur dem Gesetz unterworfen und<br />

an fachliche Weisungen nicht gebunden (§ 104 GO).<br />

Die Unabhängigkeit der Prüfung ist für die Anerkennung der Prüfungsergebnisse<br />

durch den <strong>Kreis</strong>tag und die Bürgerinnen und Bürger als Adressaten von grundlegender<br />

Bedeutung 4 . Die Prüfung bedeutet daher Zuwachs an Kontrolle, Information<br />

und Zuverlässigkeit.<br />

Die Rechnungsprüfung dient somit auch der Überprüfung der Gesetzmäßigkeit des<br />

Verwaltungshandelns. Diese Überprüfung erfolgt im (öffentlichen) Interesse der<br />

Allgemeinheit 5 .<br />

Soweit die Rechnungsprüfung den Schutz bzw. Erhalt des Vermögens der Kommunen<br />

bezweckt, dessen Erfassung und Bewertung im NKF vollzogen wird, geschieht<br />

dies im öffentlichen Interesse, da die von den Kommunen verwalteten öffentlichen<br />

Mittel im Interesse der Allgemeinheit möglichst erhalten und effektiv eingesetzt<br />

werden sollen 6 .<br />

In Anlehnung an § 321 HGB hat die Prüfung über festgestellte Unrichtigkeiten oder<br />

Verstöße zu berichten. Hierbei kommt dem RPA als interner Revision u.U. eine Garantenfunktion<br />

zu 7 .<br />

Damit ist Rechnungsprüfung in erster Linie eine kreisinterne verwaltungstechnische<br />

Kontrolle 8 , deren Inhalt vor allem eine Gesetzmäßigkeitskontrolle ist.<br />

Rechtsstellung und Befugnisse der örtlichen Rechnungsprüfung wurden bereits<br />

mehrfach dargestellt und sind zwischenzeitlich in Rechtsprechung, Kommentierung<br />

und Schrifttum weitgehend beschrieben 9 .<br />

3 Oebbecke: Die Rechtsstellung der Leitungen der örtlichen Rechnungsprüfung in Nordrhein-Westfalen, Münster, September <strong>2010</strong><br />

(Rechtsgutachten)<br />

4 IM NRW, Handreichung NKF, 4. Auflage, zu § 104 GO, Erl. I, Nr. 2<br />

5 LG München I, U. v. 17.1.2007, 15 O 10860/05<br />

6 LG München I, a.a.O.<br />

7 umfassend BGH, 5. Strafsenat, U. v. 17.7.2009, 5 StR 394/08<br />

8 OVG NRW, B. v. 7.11.2006, 15 B 2378/06<br />

9 <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> 2008/2009 (Drs. Nr. 267/09, S. 5 ff.)<br />

<strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> 2009/<strong>2010</strong> (Drs. Nr. 420/10, S. 8 ff.)<br />

Prüfbericht Jahresabschluss 2009 (Drs. Nr. 141/11, S. 6)<br />

Rechnungsprüfung des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong>: Leitfaden "Die örtliche Rechnungsprüfung" vom 1.6.<strong>2011</strong><br />

Adam: Gutachten zur Auslegung von Vorschriften der GO und GemHVO NRW (Mai <strong>2010</strong>, Drs. Nr. 280/10)<br />

Fiebig: Kommunale Rechnungsprüfung, 4. Auflage<br />

Held/Becker/Decker u.a.: Kommunalverfassungsrecht NRW, Kommentierungen zu §§ 103, 104 GO NRW<br />

Kämmerling: "Die Rechtsstellung der örtlichen Rechnungsprüfung in Nordrhein-Westfalen", in: Verwaltungsrundschau, 53/2007<br />

Nr. 1, S. 21 ff.<br />

Kämmerling.: "Kommunale Rechnungsprüfung in NRW – mehr als nur Finanzkontrolle", in: der gemeindehaushalt, 1/2009, S. 8 ff.,<br />

Kämmerling.: "Aufgabenfelder und Grenzen der kommunalen Rechnungsprüfung", in: Der Landkreis, 8/9/<strong>2011</strong>, S. 352 ff.<br />

Büchner, Mayerhofer, Müller: Leitfaden Rechnungsprüfung<br />

Oebbecke: Die Rechtsstellung der Leitungen der örtlichen Rechnungsprüfung in Nordrhein-Westfalen, Münster, September <strong>2010</strong><br />

(Rechtsgutachten)<br />

Voringer: Rechnungsprüfung der Kommunen, 2. Auflage<br />

Nendza, Nipken, Wolf: Örtliche Rechnungsprüfung, 1. Auflage<br />

Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11

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