Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren
Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren
Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren
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Rechtsstellung und Prüfungsmaßstäbe<br />
Das Rechnungsprüfungsamt ist dem <strong>Kreis</strong>tag unmittelbar verantwortlich und in seiner<br />
sachlichen Tätigkeit ihm unmittelbar unterstellt (§ 104 Abs. 1 GO).<br />
Im Rahmen seiner Prüfungsarbeit wird die örtliche Rechnungsprüfung als Hilfsorgan<br />
des <strong>Kreis</strong>tags tätig 3 .<br />
In der Beurteilung der Prüfvorgänge ist das RPA nur dem Gesetz unterworfen und<br />
an fachliche Weisungen nicht gebunden (§ 104 GO).<br />
Die Unabhängigkeit der Prüfung ist für die Anerkennung der Prüfungsergebnisse<br />
durch den <strong>Kreis</strong>tag und die Bürgerinnen und Bürger als Adressaten von grundlegender<br />
Bedeutung 4 . Die Prüfung bedeutet daher Zuwachs an Kontrolle, Information<br />
und Zuverlässigkeit.<br />
Die Rechnungsprüfung dient somit auch der Überprüfung der Gesetzmäßigkeit des<br />
Verwaltungshandelns. Diese Überprüfung erfolgt im (öffentlichen) Interesse der<br />
Allgemeinheit 5 .<br />
Soweit die Rechnungsprüfung den Schutz bzw. Erhalt des Vermögens der Kommunen<br />
bezweckt, dessen Erfassung und Bewertung im NKF vollzogen wird, geschieht<br />
dies im öffentlichen Interesse, da die von den Kommunen verwalteten öffentlichen<br />
Mittel im Interesse der Allgemeinheit möglichst erhalten und effektiv eingesetzt<br />
werden sollen 6 .<br />
In Anlehnung an § 321 HGB hat die Prüfung über festgestellte Unrichtigkeiten oder<br />
Verstöße zu berichten. Hierbei kommt dem RPA als interner Revision u.U. eine Garantenfunktion<br />
zu 7 .<br />
Damit ist Rechnungsprüfung in erster Linie eine kreisinterne verwaltungstechnische<br />
Kontrolle 8 , deren Inhalt vor allem eine Gesetzmäßigkeitskontrolle ist.<br />
Rechtsstellung und Befugnisse der örtlichen Rechnungsprüfung wurden bereits<br />
mehrfach dargestellt und sind zwischenzeitlich in Rechtsprechung, Kommentierung<br />
und Schrifttum weitgehend beschrieben 9 .<br />
3 Oebbecke: Die Rechtsstellung der Leitungen der örtlichen Rechnungsprüfung in Nordrhein-Westfalen, Münster, September <strong>2010</strong><br />
(Rechtsgutachten)<br />
4 IM NRW, Handreichung NKF, 4. Auflage, zu § 104 GO, Erl. I, Nr. 2<br />
5 LG München I, U. v. 17.1.2007, 15 O 10860/05<br />
6 LG München I, a.a.O.<br />
7 umfassend BGH, 5. Strafsenat, U. v. 17.7.2009, 5 StR 394/08<br />
8 OVG NRW, B. v. 7.11.2006, 15 B 2378/06<br />
9 <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> 2008/2009 (Drs. Nr. 267/09, S. 5 ff.)<br />
<strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> 2009/<strong>2010</strong> (Drs. Nr. 420/10, S. 8 ff.)<br />
Prüfbericht Jahresabschluss 2009 (Drs. Nr. 141/11, S. 6)<br />
Rechnungsprüfung des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong>: Leitfaden "Die örtliche Rechnungsprüfung" vom 1.6.<strong>2011</strong><br />
Adam: Gutachten zur Auslegung von Vorschriften der GO und GemHVO NRW (Mai <strong>2010</strong>, Drs. Nr. 280/10)<br />
Fiebig: Kommunale Rechnungsprüfung, 4. Auflage<br />
Held/Becker/Decker u.a.: Kommunalverfassungsrecht NRW, Kommentierungen zu §§ 103, 104 GO NRW<br />
Kämmerling: "Die Rechtsstellung der örtlichen Rechnungsprüfung in Nordrhein-Westfalen", in: Verwaltungsrundschau, 53/2007<br />
Nr. 1, S. 21 ff.<br />
Kämmerling.: "Kommunale Rechnungsprüfung in NRW – mehr als nur Finanzkontrolle", in: der gemeindehaushalt, 1/2009, S. 8 ff.,<br />
Kämmerling.: "Aufgabenfelder und Grenzen der kommunalen Rechnungsprüfung", in: Der Landkreis, 8/9/<strong>2011</strong>, S. 352 ff.<br />
Büchner, Mayerhofer, Müller: Leitfaden Rechnungsprüfung<br />
Oebbecke: Die Rechtsstellung der Leitungen der örtlichen Rechnungsprüfung in Nordrhein-Westfalen, Münster, September <strong>2010</strong><br />
(Rechtsgutachten)<br />
Voringer: Rechnungsprüfung der Kommunen, 2. Auflage<br />
Nendza, Nipken, Wolf: Örtliche Rechnungsprüfung, 1. Auflage<br />
Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11