Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren
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Fahrkostenerstattung für Schüler/innen an kreiseigenen Förderschulen,<br />
Produktsachkonten 030 002 002 10000 5291701 – 5291771<br />
Im <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong> sind folgende fünf Förderschulen angesiedelt:<br />
- Stephanus-Schule, Jülich-Selgesdorf,<br />
- Christophorus-Schule, <strong>Düren</strong>,<br />
- Erich Kästner Schule, <strong>Düren</strong>,<br />
- Schule am Silberbach, <strong>Düren</strong>,<br />
- Rurkreisschule, <strong>Düren</strong>.<br />
Die Beförderung der Schüler/innen erfolgt durch mehrere Busunternehmen. Teilweise<br />
werden auch Taxiunternehmen mit der Beförderung einzelner Schüler beauftragt,<br />
wenn dies kostengünstiger ist.<br />
Mit den Transportunternehmen werden für jede einzelne Route Beförderungsverträge<br />
geschlossen. Die Verträge enthalten u.a. Regelungen hinsichtlich folgender<br />
Aspekte:<br />
- Fahrplan, zu befördernde Personen, Festlegung der Fahrtstrecke,<br />
- Art des Beförderungsmittels (PKW, Omnibus, Spezialfahrzeug für Rollstuhlfahrer<br />
etc.),<br />
- Ggf. Einsatz einer Begleitperson,<br />
- Vergütungspauschale je Beförderungstag und ggf. je Begleitperson,<br />
- Anpassung der Vergütung bei Verlängerung bzw. Verkürzung der Fahrtstrecke um<br />
mehr als 10 %,<br />
- Angabe, ob ggf. Mehrwertsteuerbefreiung wegen Rollstuhlsonderfahrt besteht,<br />
- Vertragsdauer.<br />
Im Zuge der Prüfung wurde hinterfragt, ob die von den Unternehmen tatsächlich<br />
geltend gemachten Fahrtkosten mit den vertraglichen Regelungen übereinstimmen.<br />
In diesem Zusammenhang wurden die Abrechnungen aller fünf Förderschulen des<br />
Hj. <strong>2010</strong> stichprobenweise geprüft.<br />
Anmerkung A 17<br />
Die Verträge zwischen dem <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong> und den Transportunternehmen enthalten<br />
keine Regelung hinsichtlich der sogenannten "Sportfahrten". Die Aufwendungen<br />
dieser Fahrten sind künftig ebenfalls in die Verträge einzubeziehen.<br />
Neben den üblichen Fahrten von der Wohnung der Schüler/innen zur Schule und<br />
zurück fallen noch weitere sogenannte "Sportfahrten" an. Dies sind Fahrten, bei<br />
denen die Schüler/innen während der normalen Unterrichtszeit zum Schwimmbad<br />
oder auch zum Kegeln (Kegeln ist Unterrichtsfach) gefahren werden. Diese Fahrten<br />
werden ebenfalls von den Transportunternehmen durchgeführt, die auch die sonstigen<br />
Fahrten ausführen.<br />
Die Aufwendungen für diese Fahrten sind gem. § 8 Abs. 2 Schülerfahrkostenverordnung<br />
durch den Schulträger zu übernehmen. Die Verträge zwischen dem <strong>Kreis</strong><br />
<strong>Düren</strong> und den Transportunternehmen enthalten allerdings keine Regelung hinsichtlich<br />
der zusätzlichen Fahrten. Dem Grunde nach bestehen keine Bedenken, dass die<br />
Transportunternehmen, welche mit der Beförderung zur Schule und zurück betraut<br />
sind, auch diese Fahrten durchführen. Künftig sollten die Sportfahrten aber auch in<br />
die Ausschreibung sowie die Verträge einbezogen werden.<br />
Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11