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Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren

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Fahrkostenerstattung für Schüler/innen an kreiseigenen Förderschulen,<br />

Produktsachkonten 030 002 002 10000 5291701 – 5291771<br />

Im <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong> sind folgende fünf Förderschulen angesiedelt:<br />

- Stephanus-Schule, Jülich-Selgesdorf,<br />

- Christophorus-Schule, <strong>Düren</strong>,<br />

- Erich Kästner Schule, <strong>Düren</strong>,<br />

- Schule am Silberbach, <strong>Düren</strong>,<br />

- Rurkreisschule, <strong>Düren</strong>.<br />

Die Beförderung der Schüler/innen erfolgt durch mehrere Busunternehmen. Teilweise<br />

werden auch Taxiunternehmen mit der Beförderung einzelner Schüler beauftragt,<br />

wenn dies kostengünstiger ist.<br />

Mit den Transportunternehmen werden für jede einzelne Route Beförderungsverträge<br />

geschlossen. Die Verträge enthalten u.a. Regelungen hinsichtlich folgender<br />

Aspekte:<br />

- Fahrplan, zu befördernde Personen, Festlegung der Fahrtstrecke,<br />

- Art des Beförderungsmittels (PKW, Omnibus, Spezialfahrzeug für Rollstuhlfahrer<br />

etc.),<br />

- Ggf. Einsatz einer Begleitperson,<br />

- Vergütungspauschale je Beförderungstag und ggf. je Begleitperson,<br />

- Anpassung der Vergütung bei Verlängerung bzw. Verkürzung der Fahrtstrecke um<br />

mehr als 10 %,<br />

- Angabe, ob ggf. Mehrwertsteuerbefreiung wegen Rollstuhlsonderfahrt besteht,<br />

- Vertragsdauer.<br />

Im Zuge der Prüfung wurde hinterfragt, ob die von den Unternehmen tatsächlich<br />

geltend gemachten Fahrtkosten mit den vertraglichen Regelungen übereinstimmen.<br />

In diesem Zusammenhang wurden die Abrechnungen aller fünf Förderschulen des<br />

Hj. <strong>2010</strong> stichprobenweise geprüft.<br />

Anmerkung A 17<br />

Die Verträge zwischen dem <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong> und den Transportunternehmen enthalten<br />

keine Regelung hinsichtlich der sogenannten "Sportfahrten". Die Aufwendungen<br />

dieser Fahrten sind künftig ebenfalls in die Verträge einzubeziehen.<br />

Neben den üblichen Fahrten von der Wohnung der Schüler/innen zur Schule und<br />

zurück fallen noch weitere sogenannte "Sportfahrten" an. Dies sind Fahrten, bei<br />

denen die Schüler/innen während der normalen Unterrichtszeit zum Schwimmbad<br />

oder auch zum Kegeln (Kegeln ist Unterrichtsfach) gefahren werden. Diese Fahrten<br />

werden ebenfalls von den Transportunternehmen durchgeführt, die auch die sonstigen<br />

Fahrten ausführen.<br />

Die Aufwendungen für diese Fahrten sind gem. § 8 Abs. 2 Schülerfahrkostenverordnung<br />

durch den Schulträger zu übernehmen. Die Verträge zwischen dem <strong>Kreis</strong><br />

<strong>Düren</strong> und den Transportunternehmen enthalten allerdings keine Regelung hinsichtlich<br />

der zusätzlichen Fahrten. Dem Grunde nach bestehen keine Bedenken, dass die<br />

Transportunternehmen, welche mit der Beförderung zur Schule und zurück betraut<br />

sind, auch diese Fahrten durchführen. Künftig sollten die Sportfahrten aber auch in<br />

die Ausschreibung sowie die Verträge einbezogen werden.<br />

Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11

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