Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren
Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren
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Die Beanstandung liegt darin begründet, dass Erstattungsleistungen für Dienstfahrten<br />
bereits durch die Ausbildungsvergütung abgegolten sind.<br />
Der Prüfungshinweis war Gegenstand zweier interfraktioneller Gespräche (06.09.<br />
und 19.10.2005). Gemäß Protokoll zum Gespräch vom 19.10.2005 war lt. Dezernent<br />
K. Handlungsbedarf zu den Prüfungsfeststellungen B/3 und B/4 gegeben. Die<br />
Verwaltung schlage vor, für die Wahlzeit am Führungsteam bestehend aus <strong>Kreis</strong>brandmeister,<br />
einem stellvertretenden <strong>Kreis</strong>brandmeister und einem "Beauftragten<br />
für die Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren im <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong>" festzuhalten. Herr<br />
D. solle sein Ehrenamt als Ausbildungsbeauftragter fortsetzen. Rechtsgrundlage für<br />
seine Entschädigung sei dann aber nicht mehr § 34 FSHG, sondern § 12 FSHG.<br />
Nach § 12 FSHG könne entweder Auslagenersatz oder eine Aufwandsentschädigung<br />
für die ehrenamtliche Tätigkeit gezahlt werden. K. schlage weiter vor, <strong>Kreis</strong>ausschuss<br />
und <strong>Kreis</strong>tag unter Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes einen Vorschlag<br />
für die künftige Entschädigungsleistung an den "Beauftragten für die Ausbildung<br />
der Freiwilligen Feuerwehren im <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong>" zu unterbreiten.<br />
Auszug aus dem Schriftsatz des Amtes 38 vom 03.02.<strong>2011</strong> an Amt 14<br />
"Auch hier wird auf die Ausführungen zu B 3 im genannten Protokoll verwiesen."<br />
Auszug aus dem Schriftsatz des Amtes 38 vom 08.03.<strong>2011</strong> an Amt 14<br />
"Im Nachgang zu meinem Schreiben vom 03.02.<strong>2011</strong> teile ich Ihnen noch ergänzend<br />
mit, dass neben der unter Punkt B 4 des o.a. Berichtes angeführten Zahlung<br />
der Ausbildervergütung keine Wegstreckenentschädigung für die betreffenden Ausbilder<br />
mehr gewährt wird."<br />
Beanstandung B/5 (Seite 15 des Prüfberichts vom 20.10.2004)<br />
"Bei einzelnen Mitarbeitern wurden die Tätigkeiten ohne gültige Genehmigung bzw.<br />
Anzeige durchgeführt."<br />
Auszug aus dem Schriftsatz des Amtes 38 vom 03.02.<strong>2011</strong> an Amt 14<br />
"Die seinerzeit fehlenden Genehmigungen wurden nachträglich beantragt. Bei neuen<br />
Mitarbeitern wird sichergestellt, dass bei Bedarf Genehmigungen beantragt werden."<br />
Beanstandung B/6 (Seite 16 des Prüfberichts vom 20.10.2004)<br />
"Insgesamt 7 Mitarbeiter rechneten in identischen Zeiträumen sowohl Bereitschafts-<br />
bzw. Einsatzzeiten als auch Tätigkeiten im Rahmen der Nebenbeschäftigung ab. Sie<br />
erhielten hierfür doppelte Vergütung. Prüfseitig wird es für erforderlich gehalten,<br />
diese Praxis vollständig aufzuarbeiten."<br />
Auszug aus dem Schriftsatz des Amtes 38 vom 03.02.<strong>2011</strong> an Amt 14<br />
"Durch die seit 2005 vorgenommene geänderte Dienstplangestaltung ist eine Zahlung<br />
von Ausbildungsvergütung in der Bereitschaftszeit ausgeschlossen."<br />
Beanstandung B/7 (Seite 17 des Prüfberichts vom 20.10.2004)<br />
"Die Vielzahl haushaltsrechtlicher Verstöße bei der Bewirtschaftung von Haushaltsstellen<br />
ist bedenklich. Es ergaben sich Feststellungen zur<br />
1. Abgrenzung Verwaltungs- und Vermögenshaushalt<br />
2. fehlerhaften Inanspruchnahme von HHSt. mit teilweiser Umgehung überplanmäßiger<br />
Ausgaben durch Verbuchung auf andere Haushaltsstellen<br />
3. Beschaffungspraktiken entgegen den Erläuterungen zum Haushaltsplan."<br />
Beanstandung B/8 (Seite 19 des Prüfberichts vom 20.10.2004)<br />
Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11