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Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren

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- 108 -<br />

Problemfelder des Vergaberechts<br />

Das nationale und europäische Vergaberecht ist ständigen Änderungen und Evaluierungen<br />

unterworfen. Hier sind zunächst die zahlreichen Modifikationen von GWB,<br />

VgV oder die Neufassungen von VOL und VOB zu nennen. Gleichzeitig erfolgen auf<br />

nationaler (Länder)Ebene Erlasslagen, die das Vergaberecht modifizieren (z.B. Beschleunigungserlass,<br />

Vereinfachungserlass des MIK NRW 103 ) oder die Einbringung<br />

neuer Aspekte und Fragestellungen (z.B. Umweltaspekte, Kinderarbeit, Wiedereinführung<br />

der Tariftreue u.v.m.) nach sich ziehen.<br />

Letztlich ist eine nahezu unüberschaubare Flut an (sich z.T. widersprechender) zivil-<br />

und verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen aller Instanzen zu verzeichnen, die<br />

um die Entscheidungen der Vergabekammern und der europäischen Rechtsprechung<br />

vervielfacht werden. Das Nachhalten dieser Informationsquellen oder die<br />

Auswertung des gesamten Schrifttums einschließlich der Kommentarmeinungen ist<br />

mit normalem Personalaufwand nicht mehr zufriedenstellend und rechtssicher zu<br />

leisten.<br />

Aufgabenumfang und Entwicklung bei den Vergabeprüfungen zeigen in den vergangenen<br />

Jahren eine deutliche Zunahme zu prüfender Vergaben. Gleichzeitig sind die<br />

Anforderungen, Schwierigkeiten und Rechtsfragen in Vergabesachen signifikant<br />

angestiegen. Dies dokumentieren die zahlreichen Sachverhalte, die u.a. im Arbeitskreis<br />

Vergaben diskutiert und/oder im <strong>Kreis</strong>ausschuss zu beraten sind. Darunter<br />

fallen unter anderem Fragestellungen zu nachstehenden Themen:<br />

• Leistungsverzeichnis<br />

• Nachforderung von Unterlagen und Nachweisen<br />

• Bieterauswahl und Ausschluss von Bietern<br />

• Inhouse-Vergaben an <strong>Kreis</strong>gesellschaften (Tochter- oder Enkelunternehmen)<br />

o Fragen zu Kontrollbefugnissen des <strong>Kreis</strong>es<br />

o Tätigkeiten Gesellschaften "im Wesentlichen" für den <strong>Kreis</strong><br />

o Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit<br />

o Beteiligung an Gesellschaften zur Bejahung von Inhousegeschäften<br />

• Vergaben nach HOAI<br />

In der schwieriger werdenden Vergaberechtsmaterie ist zugleich eine Entwicklung<br />

festzustellen, dass Unternehmen Vergabeentscheidungen zunehmend rechtlich<br />

überprüfen lassen, die Vergabekammern anrufen oder den Rechtsweg beschreiten.<br />

Dies macht es wiederum notwendig, komplexe Vergaben vorher eingehend zu prüfen<br />

und juristisch (durch externen Sachverstand) gutachtlich beurteilen zu lassen.<br />

Vor allem aber gilt es bei angenommenen Inhousevergaben dem Eindruck entgegenzuwirken,<br />

Vergaben erfolgten unter Ausschluss des Wettbewerbs bzw. Umgehung<br />

des Vergaberechts 104 . Auf diese veränderten und gestiegenen Anforderungen<br />

sollte verwaltungsseitig reagiert werden. Daher spricht die Rechnungsprüfung folgende<br />

Empfehlung aus.<br />

Anmerkung A 23<br />

Die Verwaltung sollte wesentliche (und wiederholt auftretende) vergaberechtliche<br />

Problemlagen zusammentragen, hinreichend bestimmt formulieren und diese durch<br />

externen juristischen Sachverstand (z.B. renommierte Anwaltskanzleien) gutachtlich<br />

beurteilen lassen, um für die Zukunft eine tragfähige und rechtssichere Grundlage<br />

für weitere Vergabeentscheidungen zu erhalten. Gleichzeitig ist erneut an die<br />

Überarbeitung der Vergaberichtlinien zu erinnern, die die Verfahren aufgrund der<br />

zahlreichen Rechtsänderungen (VOB, VOL, HOAI etc.) endlich rechtssicher und verbindlich<br />

regeln müssen.<br />

103 Vereinfachungserlass vom 2.12.<strong>2010</strong> (MBl. NRW. <strong>2010</strong>, S. 888)<br />

104 hierzu u.a. OLG Düsseldorf, B. v. 2.3.<strong>2011</strong>, VII-Verg 48/10<br />

Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11

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