Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren
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Problemfelder des Vergaberechts<br />
Das nationale und europäische Vergaberecht ist ständigen Änderungen und Evaluierungen<br />
unterworfen. Hier sind zunächst die zahlreichen Modifikationen von GWB,<br />
VgV oder die Neufassungen von VOL und VOB zu nennen. Gleichzeitig erfolgen auf<br />
nationaler (Länder)Ebene Erlasslagen, die das Vergaberecht modifizieren (z.B. Beschleunigungserlass,<br />
Vereinfachungserlass des MIK NRW 103 ) oder die Einbringung<br />
neuer Aspekte und Fragestellungen (z.B. Umweltaspekte, Kinderarbeit, Wiedereinführung<br />
der Tariftreue u.v.m.) nach sich ziehen.<br />
Letztlich ist eine nahezu unüberschaubare Flut an (sich z.T. widersprechender) zivil-<br />
und verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen aller Instanzen zu verzeichnen, die<br />
um die Entscheidungen der Vergabekammern und der europäischen Rechtsprechung<br />
vervielfacht werden. Das Nachhalten dieser Informationsquellen oder die<br />
Auswertung des gesamten Schrifttums einschließlich der Kommentarmeinungen ist<br />
mit normalem Personalaufwand nicht mehr zufriedenstellend und rechtssicher zu<br />
leisten.<br />
Aufgabenumfang und Entwicklung bei den Vergabeprüfungen zeigen in den vergangenen<br />
Jahren eine deutliche Zunahme zu prüfender Vergaben. Gleichzeitig sind die<br />
Anforderungen, Schwierigkeiten und Rechtsfragen in Vergabesachen signifikant<br />
angestiegen. Dies dokumentieren die zahlreichen Sachverhalte, die u.a. im Arbeitskreis<br />
Vergaben diskutiert und/oder im <strong>Kreis</strong>ausschuss zu beraten sind. Darunter<br />
fallen unter anderem Fragestellungen zu nachstehenden Themen:<br />
• Leistungsverzeichnis<br />
• Nachforderung von Unterlagen und Nachweisen<br />
• Bieterauswahl und Ausschluss von Bietern<br />
• Inhouse-Vergaben an <strong>Kreis</strong>gesellschaften (Tochter- oder Enkelunternehmen)<br />
o Fragen zu Kontrollbefugnissen des <strong>Kreis</strong>es<br />
o Tätigkeiten Gesellschaften "im Wesentlichen" für den <strong>Kreis</strong><br />
o Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit<br />
o Beteiligung an Gesellschaften zur Bejahung von Inhousegeschäften<br />
• Vergaben nach HOAI<br />
In der schwieriger werdenden Vergaberechtsmaterie ist zugleich eine Entwicklung<br />
festzustellen, dass Unternehmen Vergabeentscheidungen zunehmend rechtlich<br />
überprüfen lassen, die Vergabekammern anrufen oder den Rechtsweg beschreiten.<br />
Dies macht es wiederum notwendig, komplexe Vergaben vorher eingehend zu prüfen<br />
und juristisch (durch externen Sachverstand) gutachtlich beurteilen zu lassen.<br />
Vor allem aber gilt es bei angenommenen Inhousevergaben dem Eindruck entgegenzuwirken,<br />
Vergaben erfolgten unter Ausschluss des Wettbewerbs bzw. Umgehung<br />
des Vergaberechts 104 . Auf diese veränderten und gestiegenen Anforderungen<br />
sollte verwaltungsseitig reagiert werden. Daher spricht die Rechnungsprüfung folgende<br />
Empfehlung aus.<br />
Anmerkung A 23<br />
Die Verwaltung sollte wesentliche (und wiederholt auftretende) vergaberechtliche<br />
Problemlagen zusammentragen, hinreichend bestimmt formulieren und diese durch<br />
externen juristischen Sachverstand (z.B. renommierte Anwaltskanzleien) gutachtlich<br />
beurteilen lassen, um für die Zukunft eine tragfähige und rechtssichere Grundlage<br />
für weitere Vergabeentscheidungen zu erhalten. Gleichzeitig ist erneut an die<br />
Überarbeitung der Vergaberichtlinien zu erinnern, die die Verfahren aufgrund der<br />
zahlreichen Rechtsänderungen (VOB, VOL, HOAI etc.) endlich rechtssicher und verbindlich<br />
regeln müssen.<br />
103 Vereinfachungserlass vom 2.12.<strong>2010</strong> (MBl. NRW. <strong>2010</strong>, S. 888)<br />
104 hierzu u.a. OLG Düsseldorf, B. v. 2.3.<strong>2011</strong>, VII-Verg 48/10<br />
Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11