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Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren

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85 .<br />

- 70 -<br />

Aufgrund der bislang beim <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong> praktizierten Verfahrensweise, geltend gemachte<br />

Personalnebenkosten ebenfalls als zuschussfähig anzuerkennen, geht der<br />

Verein offensichtlich davon aus, dass es sich um abrechenbare Kosten handelt.<br />

Anmerkung A 18<br />

Die Rechnungsprüfung weist auf den Umstand hin, dass mit den Personalnebenkosten<br />

(BGW, BAD und Supervision) Aufwendungen anerkannt werden, die nicht<br />

Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen sind. Sollte es der politische Wille<br />

des <strong>Kreis</strong>es sein, solche Aufwendungen ebenfalls zu bezuschussen, bedarf es einer<br />

entsprechenden Modifikation des Vertrags vom 26.06./20.07.2006. Ansonsten sind<br />

vom Verein für 2009 = 2.089,58 € zurückzufordern.<br />

Die Vertragswerke enthalten dazu folgende Regelungen:<br />

im Zeitraum "2008 bis 2009"<br />

85 vgl. Urteil vom 24.1.2006, Az. 2 K 2630/03<br />

Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11

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