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Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren

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Im Falle einer positiven Einbürgerungsentscheidung ist vielfach noch die Frage des<br />

Verfahrens mit der „alten“ Staatsangehörigkeit zu klären. Grundsätzliches Ziel ist<br />

die alleinige Deutsche Staatsangehörigkeit, was jedoch nicht immer umgesetzt<br />

werden kann 80 . In den Fällen, in denen die Einbürgerung mit der Auflage der Beendigung<br />

der alten Staatsangehörigkeit ausgesprochen wird, hat die Einbürgerungsstelle<br />

diesen Prozess auch nachzuhalten, ggf. unter Androhung/Anwendung von<br />

Zwangsmitteln.<br />

Das feierliche Bekenntnis sowie die Überreichung der Einbürgerungsurkunde selber<br />

werden entsprechend des Ausführungserlasses des Landes in einem „dem Anlass<br />

angemessenen Rahmen“ abgehalten. Zuvor wird noch<br />

• ein Nachweis über die Entrichtung der Einbürgerungsgebühr bei der hiesigen<br />

<strong>Kreis</strong>kasse gefordert<br />

• eine Unterweisung über die aus dem Erwerb der Deutschen Staatsangehörigkeit<br />

und ggf. der Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit sich ergebenden<br />

Konsequenzen erteilt<br />

• ggf. die alten Passpapiere eingezogen und entwertet<br />

Insgesamt konnte der Prüfer feststellen, dass die Arbeitsabläufe selber zum großen<br />

Teil durch landesrechtliche Vorgaben vereinheitlicht wurden und daher kaum Spielraum<br />

für Veränderungen zulassen. Die räumliche Distanz zwischen Einbürgerungs-<br />

und Ausländerbehörde führt z.T. zu vermeidbarem Zeitaufwand, z.B. durch die Tatsache,<br />

dass das Dienstsiegel der Einbürgerungsbehörde noch im Tresor der Ausländerbehörde<br />

aufbewahrt wird. 81<br />

Hardware/Software<br />

Die Ausstattung der Mitarbeiterin entspricht einem üblichen Arbeitsplatz innerhalb<br />

des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong>. Besondere Gerätschaften, wie beispielsweise aus dem Bereich<br />

des Passwesens, sind aufgrund der Tätigkeiten nicht erforderlich. 82<br />

Die im Einsatz befindliche Einbürgerungssoftware wurde entwickelt von der Fa.<br />

Kommunix, die auch für die Software ADVIS verantwortlich ist, welche im Ausländerwesen<br />

eingesetzt wird. Alle Anwendungsdaten bzw. Datenbanken befinden sich<br />

auf einem externen Server im Rechenzentrum Siegen und werden dort entsprechend<br />

gesichert und gepflegt. Positiv hervorzuheben ist die Wiedervorlagefunktion,<br />

die teilweise sogar maschinell erzeugt und dem Benutzer in Listenform zur Verfügung<br />

gestellt wird. Darüber hinaus verfügt die Software noch über eine Schnittstelle<br />

zur OSiP (Online Sicherheitsprüfung), die aber lediglich Abfragen generieren kann,<br />

die Rückmeldungen müssen in OSiP selber nachgehalten werden. Regelmäßige<br />

Pflichtmeldungen zum Register Esta (Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten)<br />

oder Statistiken des Landsamtes werden automatisch generiert.<br />

Darüber hinaus bietet die Software die Möglichkeit, bei Neuanlage eines Falles, Daten<br />

aus ADVIS zu importieren. Dabei kommt es jedoch auf die Qualität der Datenanlage<br />

im Ausländerwesen an – der Import bedarf also regelmäßig der Kontrolle/Nachbearbeitung.<br />

Es existiert auch ein Änderungsdienst, der im Falle einer Änderung<br />

von Name oder Adresse in ADVIS eine Rückfrage erzeugt, ob diese Daten in<br />

das Einbürgerungsverfahren übernommen werden sollen. Ein zum Abschluss gebrachter<br />

Fall wird mit dem aktuellen Stand eingefroren und kann in weiten Teilen<br />

nicht mehr abgeändert werden.<br />

80 in manchen Ländern ist es faktisch oder rechtlich unmöglich, die Staatsangehörigkeit zu verlieren<br />

81 in diesem Zusammenhang muss festgestellt werden, dass die Dienstanweisung über die Aufbewahrung von Pässen, Passvordrucken<br />

und Dienstsiegeln vom 3.3.1997 einer dringenden Überarbeitung bedarf. In Haus C selber gibt es zum Beispiel im Bereich des<br />

Sozialamtes ebenfalls eine Aufbewahrungsmöglichkeit für Dienstsiegel.<br />

82 im Rahmen der Prüfung wurde jedoch festgesellt, dass die Anschaffung eines Scanners durchaus für die Arbeit sinnvoll ist. Im<br />

Zusammenhang mit Passdokumenten, die z.B. nach Einzug im Original an andere Stellen weitergeleitet werden, sind insbesondere<br />

s/w-Kopien kaum als Beleg verwendbar. Die Software bietet Möglichkeiten, fallspezifisch Dateien/Bilder zu verwalten und damit<br />

die digitale Ablage von Farbbildern zu gewährleisten.<br />

Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11

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