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Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren

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Vereinzelt hat der Prüfer festgestellt, dass die Auswertungen der Ausländerbehörde<br />

z.T. nicht vollständig ausgefüllt wurden, was regelmäßig zu Rückfragen führte. Der<br />

Prüfer hat die Sachbearbeiterin darin bestärkt, auch weiterhin die Vollständigkeit<br />

der Fragebögen nachzuhalten.<br />

Es wurden Hinweise bezüglich der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und zur<br />

Verwendung der vorläufigen Anwendungshinweise gegeben. Bei kritischen Rechtsfragen<br />

sollten vermehrt schriftliche 84 , ggf. auf andere Fälle übertragbare Bestätigungen<br />

von der Bezirksregierung eingeholt werden.<br />

Zum Schutz der Mitarbeiterin – nicht zuletzt unter Korruptionsaspekten - sollten<br />

alle mit der Einbürgerung in Verbindung stehenden Entscheidungen (Einbürgerung,<br />

Ablehnung, Zurückstellung,...) entweder von der Stabsstellenleitung oder im Vertretungsfall<br />

vom Dezernenten getroffen werden. Dies gilt insbesondere, solange<br />

noch keine aktualisierte Stellenbeschreibung vorliegt.<br />

Die Ermessensausübung im Rahmen der Einbürgerungen nach § 8 StAG sollte klar<br />

und nachprüfbar dokumentiert werden, selbst wenn faktisch, wie unter Punkt Allgemeines<br />

bereits dargestellt, kaum ein Ermessensspielraum vorhanden ist.<br />

Verstöße gegen geltendes Recht konnten nicht festgestellt werden.<br />

Korruptionsprävention<br />

Aufgrund der mit einer Einbürgerung verbundenen Rechte und Privilegien muss die<br />

Einbürgerungssachbearbeitung sowohl aus Sicht der Stabsstelle für Migrationsangelegenheiten<br />

als auch des Prüfers als korruptionsgefährdeter Bereich klassifiziert<br />

werden.<br />

Beim Interview des Prüfers mit der Sachbearbeiterin teilte diese mit, dass es immer<br />

nur im Nachgang von Einbürgerungen zu Aufmerksamkeiten (Pralinen, Kuchen,<br />

etc.) gekommen ist, dies aber im Allgemeinen selten vorkommt und alle Geschenke<br />

der Stabsstellenleitung gemeldet wurden. Der Prüfer hat in diesem Zusammenhang<br />

auf die Leitlinien zur Korruptionsprävention in der <strong>Kreis</strong>verwaltung <strong>Düren</strong> hingewiesen,<br />

insbesondere auf die Forderung, diese Thematik mindestens 1 mal im Jahr zu<br />

thematisieren. Dies gilt ausdrücklich für Mitarbeitergespräche, deren Inhalte gegen<br />

Sichtvermerk festzuhalten sind.<br />

Anmerkung<br />

Regelmäßige Kommunikation ist ein wichtiger Faktor, um dauerhaftes Bewusstsein<br />

für Korruptionsgefährdung zu schaffen. Zum Schutze der Mitarbeiter sollten entsprechende<br />

Gespräche schriftlich festgehalten werden.<br />

Aus den vorstehenden Ausführungen lassen sich bereits etablierte Maßnahmen und<br />

Möglichkeiten zur Korruptionsprävention ableiten. Die Vierteilung<br />

• Antragsannahme durch die kreisangehörigen Kommunen<br />

• Auskunftsersuchen bei der Ausländerbehörde<br />

• Entscheidungsvorbereitung durch die Einbürgerungssachbearbeitung<br />

• Entscheidung durch die Stabsstellenleitung<br />

stellt bereits eine gute Grundlage für die Verteilung von Zuständigkeiten und Befugnisse<br />

dar, ohne dass sich die Kompetenzen zu sehr auf die Bearbeitungszeiten<br />

niederschlagen. Z.B. läuft parallel zum Auskunftsersuchen bei der Ausländerbehörde<br />

noch die Sicherheitsüberprüfung, deren Ergebnis ebenfalls in die Einbürgerungsentscheidung<br />

einfließt. Dennoch ist es auch hier möglich, steuernd auf den Einbür-<br />

84 aus Prüfersicht wäre hier auch die E-Mail-Form vollkommen ausreichend. Niederschriften aus Telefonaten sollten im Rahmen der<br />

Rechtsprüfung vermieden werden.<br />

Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11

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