Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren
Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren
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Vereinzelt hat der Prüfer festgestellt, dass die Auswertungen der Ausländerbehörde<br />
z.T. nicht vollständig ausgefüllt wurden, was regelmäßig zu Rückfragen führte. Der<br />
Prüfer hat die Sachbearbeiterin darin bestärkt, auch weiterhin die Vollständigkeit<br />
der Fragebögen nachzuhalten.<br />
Es wurden Hinweise bezüglich der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und zur<br />
Verwendung der vorläufigen Anwendungshinweise gegeben. Bei kritischen Rechtsfragen<br />
sollten vermehrt schriftliche 84 , ggf. auf andere Fälle übertragbare Bestätigungen<br />
von der Bezirksregierung eingeholt werden.<br />
Zum Schutz der Mitarbeiterin – nicht zuletzt unter Korruptionsaspekten - sollten<br />
alle mit der Einbürgerung in Verbindung stehenden Entscheidungen (Einbürgerung,<br />
Ablehnung, Zurückstellung,...) entweder von der Stabsstellenleitung oder im Vertretungsfall<br />
vom Dezernenten getroffen werden. Dies gilt insbesondere, solange<br />
noch keine aktualisierte Stellenbeschreibung vorliegt.<br />
Die Ermessensausübung im Rahmen der Einbürgerungen nach § 8 StAG sollte klar<br />
und nachprüfbar dokumentiert werden, selbst wenn faktisch, wie unter Punkt Allgemeines<br />
bereits dargestellt, kaum ein Ermessensspielraum vorhanden ist.<br />
Verstöße gegen geltendes Recht konnten nicht festgestellt werden.<br />
Korruptionsprävention<br />
Aufgrund der mit einer Einbürgerung verbundenen Rechte und Privilegien muss die<br />
Einbürgerungssachbearbeitung sowohl aus Sicht der Stabsstelle für Migrationsangelegenheiten<br />
als auch des Prüfers als korruptionsgefährdeter Bereich klassifiziert<br />
werden.<br />
Beim Interview des Prüfers mit der Sachbearbeiterin teilte diese mit, dass es immer<br />
nur im Nachgang von Einbürgerungen zu Aufmerksamkeiten (Pralinen, Kuchen,<br />
etc.) gekommen ist, dies aber im Allgemeinen selten vorkommt und alle Geschenke<br />
der Stabsstellenleitung gemeldet wurden. Der Prüfer hat in diesem Zusammenhang<br />
auf die Leitlinien zur Korruptionsprävention in der <strong>Kreis</strong>verwaltung <strong>Düren</strong> hingewiesen,<br />
insbesondere auf die Forderung, diese Thematik mindestens 1 mal im Jahr zu<br />
thematisieren. Dies gilt ausdrücklich für Mitarbeitergespräche, deren Inhalte gegen<br />
Sichtvermerk festzuhalten sind.<br />
Anmerkung<br />
Regelmäßige Kommunikation ist ein wichtiger Faktor, um dauerhaftes Bewusstsein<br />
für Korruptionsgefährdung zu schaffen. Zum Schutze der Mitarbeiter sollten entsprechende<br />
Gespräche schriftlich festgehalten werden.<br />
Aus den vorstehenden Ausführungen lassen sich bereits etablierte Maßnahmen und<br />
Möglichkeiten zur Korruptionsprävention ableiten. Die Vierteilung<br />
• Antragsannahme durch die kreisangehörigen Kommunen<br />
• Auskunftsersuchen bei der Ausländerbehörde<br />
• Entscheidungsvorbereitung durch die Einbürgerungssachbearbeitung<br />
• Entscheidung durch die Stabsstellenleitung<br />
stellt bereits eine gute Grundlage für die Verteilung von Zuständigkeiten und Befugnisse<br />
dar, ohne dass sich die Kompetenzen zu sehr auf die Bearbeitungszeiten<br />
niederschlagen. Z.B. läuft parallel zum Auskunftsersuchen bei der Ausländerbehörde<br />
noch die Sicherheitsüberprüfung, deren Ergebnis ebenfalls in die Einbürgerungsentscheidung<br />
einfließt. Dennoch ist es auch hier möglich, steuernd auf den Einbür-<br />
84 aus Prüfersicht wäre hier auch die E-Mail-Form vollkommen ausreichend. Niederschriften aus Telefonaten sollten im Rahmen der<br />
Rechtsprüfung vermieden werden.<br />
Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11