20.02.2013 Aufrufe

Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren

Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren

Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

• Zuschussmodalitäten<br />

- 68 -<br />

<strong>Düren</strong> um eine Fehlbetragsförderung handelt, die unter Anrechnung von Zuschüssen<br />

Dritter gewährt wird. Dies gilt auch bei einer möglichen Erhöhung der Landesförderung."<br />

Abs. 2: "[...] Der <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong> sichert zu, auch bei einer Erhöhung der Landesförderung<br />

bereits im laufenden Jahr <strong>2011</strong> maximal den bisher bewilligten Förderbetrag<br />

(vgl. § 2 (1) Satz 1 des Vertrags vom 20.07.2006) zu leisten."<br />

Abrechnung 2009<br />

In eine nähere Überprüfung wurde die Abrechnung des Jahres 2009 einbezogen.<br />

Grundlage der Prüfung waren<br />

� der Verwendungsnachweis des Vereins für 2009 vom 22.04.<strong>2010</strong>,<br />

� die Aktenvermerke des Fachamts vom 10.02.<strong>2011</strong> sowie<br />

� die Bescheide des Fachamts an den Verein vom 10.02. und 22.03.<strong>2011</strong>.<br />

• Personalschlüssel<br />

vom 10.02.<strong>2011</strong> thematisiert auch das Fachamt die Überschreitung des vertraglich<br />

zuerkannten Stellenschlüssels. Dennoch hat man von Seiten der Verwaltung den<br />

dadurch bedingten überzahlten Zuschussanteil nicht zurückgefordert mit der Begründung,<br />

dass Personal- und Personalnebenkosten in 2009 (136.969,63 €) nur<br />

unwesentlich (Differenz = 958,65 €) gegenüber 2008 (136.010,98 €) gestiegen<br />

sind. Nach den vertraglichen Vereinbarungen ist dieses Kriterium aber nicht von<br />

Relevanz.<br />

Gemäß Verwendungsnachweis belief sich der Personalaufwand (ohne Personalnebenkosten)<br />

in 2009 auf 134.880,05 €. Teilt man diese Kostensumme durch die ihr<br />

zugrunde liegenden Jahresstunden (6.359,50) und multipliziert das Ergebnis mit<br />

den abrechnungsfähigen Jahresstunden für drei Vollzeitstellen auf Grundlage der<br />

Arbeitszeitregelung des TV-L NRW (39,83 Wochenstunden x 4,348 x 12 x 3 Kräfte<br />

= 6.234,51), ergeben sich vertragskonforme Jahrespersonalkosten von 132.229,11<br />

€; mithin 2.650,94 € weniger als von der Verwaltung tatsächlich anerkannt wurden.<br />

Solange der Verein mehr Personal vorhält, als der vertraglich zuerkannte Stellenschlüssel<br />

zulässt, kann aus Gründen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auf<br />

anteilige Zuschussrückzahlungen nicht verzichtet werden. Nach den Angaben im<br />

Verwendungsnachweis 2009 wird seit dem 01.10.2009 Personal mit einem Gesamtbeschäftigungsumfang<br />

von 124 Wochenstunden vergütet. Dem stehen gemäß Arbeitszeitregelung<br />

des TV-L NRW (vormals BAT-Land) bezuschussungsfähige 119,49<br />

Wochenstunden (39,83 Wochenstunden x 3 Kräfte) gegenüber. Eine Finanzierung<br />

des Überhangs (4,51 Wochenstunden) verstößt gegen § 1 Abs. 3 des Vertrags vom<br />

26.06./20.07.2006.<br />

Das Rechnungsprüfungsamt unterrichtete bereits während der laufenden Prüfung<br />

das Fachamt über die Notwendigkeit,<br />

� die überzahlten Zuschussmittel für 2009 in Höhe von 2.650,94 € beim Träger<br />

zurückzufordern und<br />

� auch bei künftigen Abrechnungen auf das Einhalten der vertraglichen Vorgaben<br />

zu achten.<br />

Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!