Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren
Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren
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• Zuschussmodalitäten<br />
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<strong>Düren</strong> um eine Fehlbetragsförderung handelt, die unter Anrechnung von Zuschüssen<br />
Dritter gewährt wird. Dies gilt auch bei einer möglichen Erhöhung der Landesförderung."<br />
Abs. 2: "[...] Der <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong> sichert zu, auch bei einer Erhöhung der Landesförderung<br />
bereits im laufenden Jahr <strong>2011</strong> maximal den bisher bewilligten Förderbetrag<br />
(vgl. § 2 (1) Satz 1 des Vertrags vom 20.07.2006) zu leisten."<br />
Abrechnung 2009<br />
In eine nähere Überprüfung wurde die Abrechnung des Jahres 2009 einbezogen.<br />
Grundlage der Prüfung waren<br />
� der Verwendungsnachweis des Vereins für 2009 vom 22.04.<strong>2010</strong>,<br />
� die Aktenvermerke des Fachamts vom 10.02.<strong>2011</strong> sowie<br />
� die Bescheide des Fachamts an den Verein vom 10.02. und 22.03.<strong>2011</strong>.<br />
• Personalschlüssel<br />
vom 10.02.<strong>2011</strong> thematisiert auch das Fachamt die Überschreitung des vertraglich<br />
zuerkannten Stellenschlüssels. Dennoch hat man von Seiten der Verwaltung den<br />
dadurch bedingten überzahlten Zuschussanteil nicht zurückgefordert mit der Begründung,<br />
dass Personal- und Personalnebenkosten in 2009 (136.969,63 €) nur<br />
unwesentlich (Differenz = 958,65 €) gegenüber 2008 (136.010,98 €) gestiegen<br />
sind. Nach den vertraglichen Vereinbarungen ist dieses Kriterium aber nicht von<br />
Relevanz.<br />
Gemäß Verwendungsnachweis belief sich der Personalaufwand (ohne Personalnebenkosten)<br />
in 2009 auf 134.880,05 €. Teilt man diese Kostensumme durch die ihr<br />
zugrunde liegenden Jahresstunden (6.359,50) und multipliziert das Ergebnis mit<br />
den abrechnungsfähigen Jahresstunden für drei Vollzeitstellen auf Grundlage der<br />
Arbeitszeitregelung des TV-L NRW (39,83 Wochenstunden x 4,348 x 12 x 3 Kräfte<br />
= 6.234,51), ergeben sich vertragskonforme Jahrespersonalkosten von 132.229,11<br />
€; mithin 2.650,94 € weniger als von der Verwaltung tatsächlich anerkannt wurden.<br />
Solange der Verein mehr Personal vorhält, als der vertraglich zuerkannte Stellenschlüssel<br />
zulässt, kann aus Gründen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auf<br />
anteilige Zuschussrückzahlungen nicht verzichtet werden. Nach den Angaben im<br />
Verwendungsnachweis 2009 wird seit dem 01.10.2009 Personal mit einem Gesamtbeschäftigungsumfang<br />
von 124 Wochenstunden vergütet. Dem stehen gemäß Arbeitszeitregelung<br />
des TV-L NRW (vormals BAT-Land) bezuschussungsfähige 119,49<br />
Wochenstunden (39,83 Wochenstunden x 3 Kräfte) gegenüber. Eine Finanzierung<br />
des Überhangs (4,51 Wochenstunden) verstößt gegen § 1 Abs. 3 des Vertrags vom<br />
26.06./20.07.2006.<br />
Das Rechnungsprüfungsamt unterrichtete bereits während der laufenden Prüfung<br />
das Fachamt über die Notwendigkeit,<br />
� die überzahlten Zuschussmittel für 2009 in Höhe von 2.650,94 € beim Träger<br />
zurückzufordern und<br />
� auch bei künftigen Abrechnungen auf das Einhalten der vertraglichen Vorgaben<br />
zu achten.<br />
Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11