Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren
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Betriebskostenzuschüsse an Träger öff. Jugendarbeit<br />
Gemäß § 15 Abs. 1 Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFöG) ist der <strong>Kreis</strong><br />
<strong>Düren</strong> als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Förderung der Kinder-<br />
und Jugendarbeit verpflichtet. Im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit hat<br />
er nach § 79 SGB VIII zu gewährleisten, dass erforderliche und geeignete Einrichtungen,<br />
Dienste, Veranstaltungen und Fachkräfte zur Verfügung stehen. § 12 KJFöG<br />
definiert dabei die Offene Jugendarbeit wie folgt:<br />
"Offene Jugendarbeit findet insbesondere in Einrichtungen, Maßnahmen und Projekten,<br />
Initiativgruppen, als mobiles Angebot, als Abenteuer- und Spielplatzarbeit sowie<br />
in kooperativen und übergreifenden Formen und Ansätzen statt. Sie richtet sich<br />
an alle Kinder und Jugendlichen und hält für besondere Zielgruppen spezifische Angebote<br />
der Förderung und Prävention bereit."<br />
Träger der freien Jugendhilfe sollen nach Maßgabe des § 74 SGB VIII und gemäß<br />
den Inhalten und Vorgaben der örtlichen Jugendhilfeplanung gefördert werden. Die<br />
Förderung soll sich insbesondere auf die entstehenden Personal- und Sachkosten<br />
beziehen (§ 15 Abs. 2 KJFöG). Lt. § 17 Abs. 1 KJFöG umfasst die Förderung der<br />
Träger der freien Jugendhilfe insbesondere Zuwendungen zu den Personal- und<br />
Sachkosten der in der kommunalen Jugendhilfeplanung oder im Kinder- und Jugendförderplan<br />
des Landes aufgenommenen Einrichtungen, Angebote und Projekte,<br />
wobei die Förderung 85% der Gesamtaufwendungen nicht überschreiten soll.<br />
Der <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong> fördert die Offenen Jugendeinrichtungen freier Träger auf Basis der<br />
"Rahmenbedingungen für die Förderung der Einrichtungen der Offenen Kinder- und<br />
Jugendarbeit (OJE) im Zuständigkeitsbereich des <strong>Kreis</strong>jugendamtes <strong>Düren</strong>" und<br />
gemäß mit den jeweiligen Trägern für einen Zeitraum von fünf Jahren geschlossenen<br />
schriftlichen Vereinbarungen. Ziel der Förderung ist, möglichst eine dezentrale<br />
und flächendeckende Offene Jugendarbeit im <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong> zu gewährleisten. Bestandteil<br />
der Vereinbarungen sind die vom Jugendhilfeausschuss genehmigten Konzeptionen<br />
für die Offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie die Teilnahme am<br />
Wirksamkeitsdialog.<br />
Der <strong>Kreis</strong> hat sich verpflichtet, je Einrichtung die Personalkosten für eine hauptamtliche<br />
Kraft mit 100% Beschäftigungsumfang zu finanzieren und eine Pauschale zu<br />
den betriebsbedingten pädagogischen Sachmittelkosten (seit 01.01.2005 = 4.210<br />
€) zu gewähren. Weiterhin erhält jede Einrichtung zu den Kosten für Fortbildung<br />
und Supervision der hauptamtlichen Fachkräfte einen Festbetrag von bis zu 550 €.<br />
Regularien für die Zuschussgewährung sind im Wesentlichen:<br />
� Übernahme Personalkosten einer hauptamtlichen Fachkraft (im Regelfall Sozialpädagoge oder<br />
Sozialarbeiter)<br />
� Sachkosten der pädagogischen Arbeit (Arbeitsmittel, Veranstaltungen, Fahrtkosten, Fortbildung,<br />
Beschaffungen, Büroaufwand, Beiträge Fachverbände, hauswirtschaftlicher Bedarf, Honorarkräfte)<br />
in Höhe einer festen Pauschale von 4.210 € pro Jahr<br />
� Fortbildung und Supervision in Höhe einer Pauschale bis zu 550 € pro Jahr<br />
� Öffnungszeiten = mindestens 2/3 der tariflichen Arbeitszeit der Fachkraft<br />
� bei multifunktionalem Einsatz der Fachkraft: anteilige Bezuschussung<br />
"Auf der Grundlage des § 11 in Verbindung mit § 77 SGB VIII und des Gesetzes<br />
zur Ausführung des SGB VIII des Landes Nordrhein - Westfalen in der jeweils gültigen<br />
Fassung hat der <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong> mit 21 Trägern Vereinbarungen geschlossen.<br />
Darin ist ein jährlicher Betriebskostenzuschuss geregelt. Dieser setzt sich aus den<br />
Personalkosten für eine hauptamtliche Fachkraft, pädagogischen Sachkosten und<br />
einer Fortbildungspauschale zusammen.<br />
Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11