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Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren

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Betriebskostenzuschüsse an Träger öff. Jugendarbeit<br />

Gemäß § 15 Abs. 1 Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFöG) ist der <strong>Kreis</strong><br />

<strong>Düren</strong> als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Förderung der Kinder-<br />

und Jugendarbeit verpflichtet. Im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit hat<br />

er nach § 79 SGB VIII zu gewährleisten, dass erforderliche und geeignete Einrichtungen,<br />

Dienste, Veranstaltungen und Fachkräfte zur Verfügung stehen. § 12 KJFöG<br />

definiert dabei die Offene Jugendarbeit wie folgt:<br />

"Offene Jugendarbeit findet insbesondere in Einrichtungen, Maßnahmen und Projekten,<br />

Initiativgruppen, als mobiles Angebot, als Abenteuer- und Spielplatzarbeit sowie<br />

in kooperativen und übergreifenden Formen und Ansätzen statt. Sie richtet sich<br />

an alle Kinder und Jugendlichen und hält für besondere Zielgruppen spezifische Angebote<br />

der Förderung und Prävention bereit."<br />

Träger der freien Jugendhilfe sollen nach Maßgabe des § 74 SGB VIII und gemäß<br />

den Inhalten und Vorgaben der örtlichen Jugendhilfeplanung gefördert werden. Die<br />

Förderung soll sich insbesondere auf die entstehenden Personal- und Sachkosten<br />

beziehen (§ 15 Abs. 2 KJFöG). Lt. § 17 Abs. 1 KJFöG umfasst die Förderung der<br />

Träger der freien Jugendhilfe insbesondere Zuwendungen zu den Personal- und<br />

Sachkosten der in der kommunalen Jugendhilfeplanung oder im Kinder- und Jugendförderplan<br />

des Landes aufgenommenen Einrichtungen, Angebote und Projekte,<br />

wobei die Förderung 85% der Gesamtaufwendungen nicht überschreiten soll.<br />

Der <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong> fördert die Offenen Jugendeinrichtungen freier Träger auf Basis der<br />

"Rahmenbedingungen für die Förderung der Einrichtungen der Offenen Kinder- und<br />

Jugendarbeit (OJE) im Zuständigkeitsbereich des <strong>Kreis</strong>jugendamtes <strong>Düren</strong>" und<br />

gemäß mit den jeweiligen Trägern für einen Zeitraum von fünf Jahren geschlossenen<br />

schriftlichen Vereinbarungen. Ziel der Förderung ist, möglichst eine dezentrale<br />

und flächendeckende Offene Jugendarbeit im <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong> zu gewährleisten. Bestandteil<br />

der Vereinbarungen sind die vom Jugendhilfeausschuss genehmigten Konzeptionen<br />

für die Offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie die Teilnahme am<br />

Wirksamkeitsdialog.<br />

Der <strong>Kreis</strong> hat sich verpflichtet, je Einrichtung die Personalkosten für eine hauptamtliche<br />

Kraft mit 100% Beschäftigungsumfang zu finanzieren und eine Pauschale zu<br />

den betriebsbedingten pädagogischen Sachmittelkosten (seit 01.01.2005 = 4.210<br />

€) zu gewähren. Weiterhin erhält jede Einrichtung zu den Kosten für Fortbildung<br />

und Supervision der hauptamtlichen Fachkräfte einen Festbetrag von bis zu 550 €.<br />

Regularien für die Zuschussgewährung sind im Wesentlichen:<br />

� Übernahme Personalkosten einer hauptamtlichen Fachkraft (im Regelfall Sozialpädagoge oder<br />

Sozialarbeiter)<br />

� Sachkosten der pädagogischen Arbeit (Arbeitsmittel, Veranstaltungen, Fahrtkosten, Fortbildung,<br />

Beschaffungen, Büroaufwand, Beiträge Fachverbände, hauswirtschaftlicher Bedarf, Honorarkräfte)<br />

in Höhe einer festen Pauschale von 4.210 € pro Jahr<br />

� Fortbildung und Supervision in Höhe einer Pauschale bis zu 550 € pro Jahr<br />

� Öffnungszeiten = mindestens 2/3 der tariflichen Arbeitszeit der Fachkraft<br />

� bei multifunktionalem Einsatz der Fachkraft: anteilige Bezuschussung<br />

"Auf der Grundlage des § 11 in Verbindung mit § 77 SGB VIII und des Gesetzes<br />

zur Ausführung des SGB VIII des Landes Nordrhein - Westfalen in der jeweils gültigen<br />

Fassung hat der <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong> mit 21 Trägern Vereinbarungen geschlossen.<br />

Darin ist ein jährlicher Betriebskostenzuschuss geregelt. Dieser setzt sich aus den<br />

Personalkosten für eine hauptamtliche Fachkraft, pädagogischen Sachkosten und<br />

einer Fortbildungspauschale zusammen.<br />

Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11

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