Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren
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Prüfbemerkungen<br />
- 5 -<br />
Das RPA spricht Feststellungen und Anmerkungen aus, die nachstehende Bedeutung<br />
haben:<br />
Feststellung<br />
Das Rechnungsprüfungsamt spricht zu wesentlichen Erkenntnissen der Prüfung<br />
oder zu festgestellten Sachverhalten und Tatsachen eine Feststellung aus. Diese<br />
kann auch getroffen werden, soweit Vorgänge nach prüfseitiger Auffassung/Erkenntnis<br />
nicht im Einklang mit der im Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung<br />
geltenden Gesetzes-, Rechts-, Beschluss- oder Erlasslage stehen oder mit<br />
sonstigen Rechtsgrundsätzen unvereinbar erscheinen 2 .<br />
Anmerkung<br />
Unter der Vergabe eines "A" subsumiert die Rechnungsprüfung verschiedene allgemeine<br />
Aussagen und Prüfbemerkungen. Anmerkungen des RPA können daher insbesondere<br />
allgemeine Hinweise, Anregungen, Empfehlungen und Vorschläge sowie<br />
Erwartungen, Forderungen und sonstige (Rechts)Auffassungen der Rechnungsprüfung<br />
umfassen. Sinnzusammenhang und Tragweite ergeben sich aus dem Kontext<br />
des geprüften Sachverhalts/Themas sowie des textlich wiedergegebenen Prüfungsergebnisses.<br />
Wiederholung von Anmerkungen (W/A ...)<br />
Soweit Feststellungen oder Anmerkungen aus Sicht der Rechnungsprüfung nach wie<br />
vor weiterbestehen, im Ausräumverfahren nicht ausreichend Erledigung gefunden<br />
haben oder Anlass zur erneuten Prüfbemerkung sind, spricht die Rechnungsprüfung<br />
eine Wiederholung aus.<br />
Im Rahmen des Ausräumverfahrens ist die Verwaltung aufgefordert, grundsätzlich<br />
zu jeder nummerierten Feststellung und/oder Anmerkung eine (ggf. kurze) Stellungnahme<br />
abzugeben, soweit sich aus dem Inhalt oder Sachzusammenhang nichts<br />
anderes ergibt (vgl. § 8 Abs. 3 RPO).<br />
Prüfbemerkungen ohne Textziffer<br />
dienen nur der (abschließenden) Klarstellung oder dokumentieren die Sichtweise<br />
des Rechnungsprüfungsamtes und erfordern grundsätzlich keine weitere Stellungnahme<br />
der Verwaltung.<br />
2 Eine Prüfung anhand des geltenden Rechts erstreckt sich hierbei auf sämtliche Rechtssätze, also Gesetze im formellen und materiellen<br />
Sinne, Rechtsprechung und auch ungeschriebene Rechtsnormen (VG Düsseldorf, B. v. 30.11.2005, 1 L 2045/05).<br />
Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11