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Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren

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Prüfbemerkungen<br />

- 5 -<br />

Das RPA spricht Feststellungen und Anmerkungen aus, die nachstehende Bedeutung<br />

haben:<br />

Feststellung<br />

Das Rechnungsprüfungsamt spricht zu wesentlichen Erkenntnissen der Prüfung<br />

oder zu festgestellten Sachverhalten und Tatsachen eine Feststellung aus. Diese<br />

kann auch getroffen werden, soweit Vorgänge nach prüfseitiger Auffassung/Erkenntnis<br />

nicht im Einklang mit der im Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung<br />

geltenden Gesetzes-, Rechts-, Beschluss- oder Erlasslage stehen oder mit<br />

sonstigen Rechtsgrundsätzen unvereinbar erscheinen 2 .<br />

Anmerkung<br />

Unter der Vergabe eines "A" subsumiert die Rechnungsprüfung verschiedene allgemeine<br />

Aussagen und Prüfbemerkungen. Anmerkungen des RPA können daher insbesondere<br />

allgemeine Hinweise, Anregungen, Empfehlungen und Vorschläge sowie<br />

Erwartungen, Forderungen und sonstige (Rechts)Auffassungen der Rechnungsprüfung<br />

umfassen. Sinnzusammenhang und Tragweite ergeben sich aus dem Kontext<br />

des geprüften Sachverhalts/Themas sowie des textlich wiedergegebenen Prüfungsergebnisses.<br />

Wiederholung von Anmerkungen (W/A ...)<br />

Soweit Feststellungen oder Anmerkungen aus Sicht der Rechnungsprüfung nach wie<br />

vor weiterbestehen, im Ausräumverfahren nicht ausreichend Erledigung gefunden<br />

haben oder Anlass zur erneuten Prüfbemerkung sind, spricht die Rechnungsprüfung<br />

eine Wiederholung aus.<br />

Im Rahmen des Ausräumverfahrens ist die Verwaltung aufgefordert, grundsätzlich<br />

zu jeder nummerierten Feststellung und/oder Anmerkung eine (ggf. kurze) Stellungnahme<br />

abzugeben, soweit sich aus dem Inhalt oder Sachzusammenhang nichts<br />

anderes ergibt (vgl. § 8 Abs. 3 RPO).<br />

Prüfbemerkungen ohne Textziffer<br />

dienen nur der (abschließenden) Klarstellung oder dokumentieren die Sichtweise<br />

des Rechnungsprüfungsamtes und erfordern grundsätzlich keine weitere Stellungnahme<br />

der Verwaltung.<br />

2 Eine Prüfung anhand des geltenden Rechts erstreckt sich hierbei auf sämtliche Rechtssätze, also Gesetze im formellen und materiellen<br />

Sinne, Rechtsprechung und auch ungeschriebene Rechtsnormen (VG Düsseldorf, B. v. 30.11.2005, 1 L 2045/05).<br />

Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11

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