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Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren

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Das Fachamt unterrichtete mit Schreiben vom 07.06.<strong>2011</strong> den Verein "Frauen helfen<br />

Frauen e.V." über den Inhalt der Prüfungsfeststellungen, ebenso über die notwendige<br />

Rückzahlung überzahlter Zuschussmittel für das Abrechnungsjahr <strong>2010</strong>.<br />

Nachdem der Träger von seinem Anhörungsrecht keinen Gebrauch machte, erließ<br />

das Fachamt am 18.07.<strong>2011</strong> einen Rückforderungsbescheid für überzahlte Fördergelder,<br />

und zwar in Höhe von 2.650,94 € für 2009 und in Höhe von 4.980,20 €<br />

für <strong>2010</strong>. Die Feststellungen der Rechnungsprüfung sind damit ausgeräumt.<br />

• Personalnebenkosten<br />

Abgerechnet wurden für 2009 = 2.089,58 € (für 2008 waren es 1.700,89 €). Konkret<br />

handelt es sich dabei um Aufwendungen für BGW, BAD und Supervision.<br />

Vertraglich ist die Übernahme von Personalnebenkosten durch den <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

nicht geregelt. In § 2 Abs. 1 des Vertragswerks vom 26.06./20.07.2006 wird der<br />

Begriff "gesamte Personalkosten" verwandt, allerdings unter Bezugnahme auf den<br />

"BAT-Land", der seinerseits aber keinerlei Aussagen zu Personalnebenkosten<br />

macht. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen muss für Zuwendungsempfänger<br />

hinreichend deutlich erkennbar sein, welche Verwendungszwecke<br />

innerhalb des zulässigen Spektrums liegen und welche sich als Zweckverfehlung<br />

darstellen<br />

Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11

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