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Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren

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Tariferhöhung der DKB mtl. 65.888,86 €<br />

insgesamt für das Schuljahr 2009/<strong>2010</strong> somit 772.726,56 €<br />

Die Nachforderung von 15.888,00 €<br />

wurde mit der Julizahlung ausgeglichen.<br />

Zu diesen Beträgen müssen noch hinzugerechnet werden die<br />

Aufwendungen für AVV und VRS-Tickets i.H.v. 9.474,30 €<br />

Insgesamt wurden somit Zahlungen i.H.v. 782.200,86 €<br />

erbracht.<br />

Die Abrechnungen mit der …. wurden stichprobenweise geprüft. Unregelmäßigkeiten<br />

konnten im Zuge dieser Prüfung nicht festgestellt werden.<br />

Im Rahmen der Prüfung wurde u.a. hinterfragt, wie sichergestellt wird, dass Schüler/innen<br />

Fahrkarten nicht unberechtigt in Anspruch nehmen können. Dies könnte<br />

der Fall sein, wenn eine Ausbildung nicht angetreten oder aber im lfd. Schuljahr<br />

abgebrochen wird.<br />

Anmerkung A 15<br />

Durch die unberechtigte Nutzung von Schülerfahrkarten entstehen dem <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

Aufwendungen. Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, durch welche die Schüler/innen<br />

entweder zur Rückgabe der Fahrkarten bewegt werden oder aber der mit<br />

der Nutzung verbundene Geldwert an den <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong> erstattet wird.<br />

Sofern Schüler/innen die Ausbildung nicht beginnen, erhalten diese kein School-<br />

Plus-Ticket. Die jeweiligen Schulen übersenden die insofern nicht ausgegebenen<br />

Fahrkarten an das Amt 40/2. Dieses wiederum teilt der DKB die Anzahl der nicht in<br />

Anspruch genommenen Tickets mit. Die DKB berücksichtigt dies bei der Ermittlung<br />

der Fahrkosten, wodurch sichergestellt ist, dass keine Aufwendungen für nicht in<br />

Anspruch genommene Fahrkarten anfallen.<br />

Anders verhält es sich, wenn Schüler/innen die Ausbildung im lfd. Schuljahr abbrechen.<br />

Lt. Auskunft des Amtes 40/2 werden diese, sofern die Fahrkarten nicht zurückgegeben<br />

werden, durch die jeweiligen Schulbüros angeschrieben und aufgefordert,<br />

die Fahrkarten abzugeben. Bleibt dies erfolglos, wird 40/2 informiert, welches<br />

die Schüler/innen nochmals zur Rückgabe der Fahrkarten anhält. Werden diese<br />

auch dann nicht zurückgegeben, teilt das Amt 40/2 den Sachverhalt der DKB mit,<br />

die dann versucht, die Fahrkarten durch ihre Kontrolleure einzuziehen. Bleibt auch<br />

dies ohne Erfolg, gehen die Fahrkosten bis zum Schuljahresende zu Lasten des<br />

<strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong>.<br />

Diese Situation ist unbefriedigend. Sie kann auch nicht hingenommen werden, da<br />

die Schüler/innen mit dem Abbruch der Ausbildung keinen Anspruch mehr auf die<br />

SchoolPlus-Tickets haben, der <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong> aber trotzdem mit den Fahrkosten belastet<br />

wird. Das Fachamt wird daher angehalten, in allen Einzelfällen den Restwert der<br />

Fahrkarten zu ermitteln und die Schuldner aufzufordern, diesen zu erstatten. Sollte<br />

auch dies erfolglos sein, ist die Zahlungsabwicklung mit der Durchführung des Verwaltungsvollstreckungsverfahrens<br />

zu beauftragen.<br />

Gegenüberstellung der Entwicklung der Fahrkosten und Schülerzahlen mit<br />

den ausgegebenen SchoolPlus-Tickets<br />

Wie bereits einleitend dargelegt, wurde im Vertrag zwischen <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong> und<br />

DKB/AVV vereinbart, dass, ausgehend von den Fahrkosten des Jahres 2005, Anpassungen<br />

der Erstattungszahlungen aufgrund von Tarifänderungen sowie Änderungen<br />

der Schülerzahlen auf der Grundlage der Gesamtschülerzahlen gem. amtlicher<br />

Schülerstatistik (Stichtag 15.10. des Vorjahres) an den Schulen, an denen das<br />

SchoolPlus Ticket <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong> angeboten wird (ohne Förderschulen und nur bezo-<br />

Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11

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