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Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren

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Gefahrenabwehr<br />

Rechtsgrundlagen<br />

- 57 -<br />

Die Rechtsgrundlage für Meldungen an die Aufsichts- und Ordnungsbehörden über<br />

außergewöhnliche Ereignisse im Bereich der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr<br />

sowie Warnung und Information der Bevölkerung bildet der RdErl. des Ministeriums<br />

für Inneres und Kommunales – 73 – 52.03.04 / 73 – 52.08 – vom 20.09.<strong>2010</strong>.<br />

Nach Ziffer 1 Abs. 3 des o.a. RdErl. hat bei außergewöhnlichen Ereignissen die Leitstelle<br />

für Feuerschutz (§ 21 FSHG), Rettungsdienst (§ 8 RettG NRW) und Katastrophenschutz<br />

durch den Lagedienstführer die zuständige Bezirksregierung (Meldekopf)<br />

und das für das Aufgabengebiet Inneres zuständige Ministerium (Lagezentrum)<br />

unverzüglich und unaufgefordert über Art und Umfang des außergewöhnlichen<br />

Ereignisses sowie die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten.<br />

Der Einsatzleiter hat zu entscheiden, ob eine großräumige Gefahr für Gesundheit<br />

und Leben von Menschen besteht und ggf. eine Information oder Warnung der Bevölkerung<br />

durch die Medien zu veranlassen ist (Abs. 6 des RdErl.).<br />

Praktische Umsetzung im <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

Mit Schreiben vom 26.11.<strong>2010</strong> wurde Amt 38 um Mitteilung gebeten, welche Maßnahmen<br />

das Amt für Feuerschutz und Rettungswesen getroffen hat, um die Umsetzung<br />

der ministeriellen Vorgaben im <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong> sicherzustellen. Das Fachamt<br />

nahm am 18.01.<strong>2011</strong> dazu wie folgt Stellung:<br />

"Laut Erlasslage und in Absprache mit den verantwortlichen kreisangehörigen<br />

Kommunen und dem <strong>Kreis</strong>brandmeister wird der angepasste Erlass analog zum<br />

bisherigen Erlass nach den aufgeführten ministeriellen Kriterien und Vorgaben seit<br />

dem 20.09.<strong>2010</strong> umgesetzt.<br />

Die Leitstelle fertigt in besonderen Einsatzlagen kurzfristig Sofortmeldungen zu den<br />

aufgeführten meldepflichtigen Ereignissen, die per Mail an die zuständigen Aufsichtsbehörden<br />

abgesetzt werden.<br />

Die jeweiligen Folgemeldungen und Schlussmeldungen werden durch die Einsatzleiter<br />

der Gemeinden erstellt und über die Leitstelle des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> ebenfalls auf<br />

dem gleichen Wege abgesetzt.<br />

Sollte eine Warnung der Bevölkerung erforderlich sein, entscheidet der Einsatzleiter<br />

vor Ort, ob eine Warnung über die Medien abgesetzt wird. Er bedient sich dabei der<br />

Leitstelle. Bei Großschadensereignissen nach Aufnahme des Krisenstabes werden<br />

die Warnungen der Bevölkerung im Krisenstab in Zusammenarbeit mit der BUMA<br />

abgestimmt und ebenfalls über die Leitstelle abgesetzt.<br />

Im Auftrag der Einsatzleitung bzw. des Krisenstabes leitet die Leitstelle, die von der<br />

Einsatzleitung abgefasste Warnung bzw. Information, an die zuständigen Medien<br />

weiter.<br />

Bei Warnungen und Informationen der Bevölkerung ist es wichtig, dass diese miteinander<br />

abgestimmt sind und sich inhaltlich nicht widersprechen.<br />

Sämtliche Meldungen zum Erlass sind formgebunden und werden durch die Leitstelle<br />

unmittelbar abgesetzt."<br />

Aus vorstehenden Erläuterungen des Amtes 38 ergeben sich für das Rechnungsprüfungsamt<br />

keine Anhalte, die gegen eine an den ministeriellen Vorgaben orientierte<br />

Verfahrensweise sprechen.<br />

Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11

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