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Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren

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Biologische Station<br />

- 33 -<br />

Der <strong>Kreis</strong>tag hat gemäß § 4 Abs. 3 Ziffer 10 RPO die Prüfung der Kassen-, Buch-<br />

und Betriebsführung der Biologischen Station im <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong> e.V. als Prüfaufgabe<br />

dem Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> übertragen. Die Biologische Station<br />

unterstützt und fördert den Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und<br />

Landschaft als Grundlage für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt.<br />

Die Prüfung bezieht sich auf das Projekt Biologische Station im Rahmen der grundsätzlichen<br />

Förderung entsprechend der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen<br />

zur Unterstützung von Tätigkeiten der Biologischen Stationen NRW für<br />

Maßnamen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Förderrichtlinien Biologische<br />

Stationen NRW - FöBS) gemäß RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,<br />

Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 01.01.2005. Gesondert geförderte<br />

Projekte werden vom Prüfungsauftrag nicht erfasst, sondern von den Bewilligungsbehörden<br />

und den Kassenprüfern des Vereins beurteilt.<br />

Die Förderung erfolgt entsprechend § 2 der Rahmenvereinbarung zwischen dem<br />

Land Nordrhein-Westfalen und der <strong>Kreis</strong>verwaltung <strong>Düren</strong> vom 12.03.1997 zu 80 %<br />

durch das Land und zu 20 % durch den <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong>.<br />

In die Prüfung einbezogen werden insbesondere<br />

• der rechnerische Jahresabschluss<br />

• der daraus entwickelte Verwendungsnachweis<br />

• die Prüfung der Barkasse<br />

• die stichprobenweise Prüfung der ordnungsgemäßen Buchführung<br />

- Belegprüfung -<br />

Die Prüfergebnisse werden in einem jährlich zu erstellenden separaten Prüfbericht<br />

dokumentiert.<br />

Im Rahmen der Prüfung im Jahre 2008 wurde festgestellt, dass die zweckgebundenen<br />

Einnahmen die Ausgaben innerhalb der grundsätzlichen Förderung übersteigen.<br />

Der Überschuss 2008 betrug insgesamt 11.557,97 €, wobei sich dieser Betrag in<br />

9.246,38 € Landesmittel und 2.311,59 € Fördermittel des <strong>Kreis</strong>es aufteilt.<br />

Der <strong>Kreis</strong>ausschuss hat in der Sitzung vom 15.02.2000 (Drs. Nr. 85/00) einstimmig<br />

unter Punkt 10. „Biologische Station im <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong>“ u.a. folgenden Beschluss gefasst:<br />

"Einer Haushaltsmittelübertragung bis zu 3.000 DM pro Haushaltsjahr (aus<br />

dem <strong>Kreis</strong>zuschuss) wird zugestimmt."<br />

Auf Nachfrage hat die Verwaltung im März 2009 mitgeteilt, dass diese Regelung<br />

weiterhin Bestand hat. Im Prüfbericht über den Jahresabschluss 2008 vom<br />

05.05.2009 wurde daher folgendes festgestellt:<br />

"Der verbleibende Anteil aus <strong>Kreis</strong>mitteln von 2.311,59 € überschreitet den<br />

laut geltender Beschlusslage fixierten Maximalbetrag von 3.000,00 DM (=<br />

1.533,88 €) um 777,71 €. Dieser Betrag wäre bei fortgeltender Beschlusslage<br />

grundsätzlich der <strong>Kreis</strong>verwaltung <strong>Düren</strong> zu erstatten 53 ."<br />

Die Angelegenheit wurde wiederum im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung<br />

2009 aufgegriffen. Auf erneute Nachfrage des Rechnungsprüfungsamtes hat die<br />

Verwaltung mit Schreiben vom 15.03.<strong>2010</strong> folgendes mitgeteilt:<br />

53 s. Ziff. 2.3.3 Ergebnis, Seite 8 des Prüfberichts Jahresabschluss 2008 der Biologischen Station im <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong> e.V.<br />

Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11

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