Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren
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08.03.<strong>2011</strong> sowie eine Bewertung durch die Rechnungsprüfung aus heutiger Sicht<br />
dargestellt:<br />
Hinweis H/1 (Seite 5 des Prüfberichts vom 20.10.2004)<br />
"Der Ausbildungsumfang der Lehrgänge "Atemschutzgeräteträger" (AGT) und "AGT<br />
Wärmegewöhnung" ist insoweit erläuterungsbedürftig, als<br />
- gegenüber den Verhältnissen in 2001 eine Verdopplung der Stundenzahl (AGT)<br />
eingetreten ist<br />
- innerhalb der in 2003 stattgefundenen Veranstaltungen deutliche Spannbreiten in<br />
der Stundenzahl festzustellen sind."<br />
Wesentliche Ausführungen aus dem Protokollauszug zum 1. interfraktionellen Gespräch<br />
am 06.09.2005:<br />
Herr D. erläuterte dort den Ablauf eines Lehrgangs und ordnete die Begriffe<br />
"Höchst-, Mindest- und Regelstunden" den Lehrgangsteilnehmern bzw. den Ausbildern<br />
zu. Aufgrund dieser Erläuterungen sprach sich der damalige RPA-Leiter dafür<br />
aus, die Prüfungsfeststellung als erledigt zu betrachten.<br />
Auszug aus dem Schriftsatz des Amtes 38 vom 03.02.<strong>2011</strong> an Amt 14<br />
"Auf die Ausführungen zu H 2 im o.a. Protokoll wird Bezug genommen. In der dargelegten<br />
Weise wird verfahren."<br />
Hinweis H/2 (Seite 6 des Prüfberichts vom 20.10.2004)<br />
"Prüfseitig werden folgende Optimierungsmaßnahmen vorgeschlagen:<br />
1. Die Ausbildungsstunden sollten nach den aktuellen Vorgaben je nach Lehrgangsart<br />
mit einer Obergrenze versehen werden<br />
2. Soweit für spezielle Lehrgänge Hilfsdienste in Anspruch genommen werden, ist<br />
nicht die volle Ausbildungsvergütung für <strong>Kreis</strong>ausbilder zu zahlen. Eine Festsetzung<br />
auf 50% des Betrages wird als angemessen angesehen.<br />
3. Die im <strong>Kreis</strong> Euskirchen für möglich gehaltene Verlagerung von Lehrgängen auf<br />
die örtliche Ebene und Neuzuordnung von Kosten ist zu beurteilen."<br />
Wesentliche Ausführungen aus den Protokollauszügen zu den interfraktionellen Gesprächen<br />
am 06.09. und 19.10.2005:<br />
Der Prüfungshinweis war Gegenstand zweier interfraktioneller Gespräche (06.09.<br />
und 19.10.2005). Lt. Gesprächsprotokollen<br />
- wurde die Festlegung von Obergrenzen je nach Lehrgangsart bereits in der Vergangenheit<br />
realisiert,<br />
- seien noch während der lfd. Prüfung organisatorische Änderungen hinsichtlich der<br />
Hilfsdienste erfolgt, so dass nunmehr ausschließlich noch die Ausbilder- bzw. Aufsichtstätigkeiten<br />
vergütet würden,<br />
- bestand zu der Feststellung, die Lehrgänge auf die örtliche Ebene zu verlagern,<br />
kein Beratungsbedarf. Zwischen den Gesprächsteilnehmern (einschl. des damaligen<br />
RPA-Leiters) bestand in der 2. interfraktionellen Sitzung Einvernehmen, dass die<br />
Prüfungsfeststellung als ausgeräumt betrachtet werden könne.<br />
Auszug aus dem Schriftsatz des Amtes 38 vom 03.02.<strong>2011</strong> an Amt 14<br />
"Auf die Ausführungen zu H 2 im o.a. Protokoll wird Bezug genommen. In der dargelegten<br />
Weise wird verfahren."<br />
Beanstandung B/4 (Seite 15 des Prüfberichts vom 20.10.2004)<br />
"Entgegen der Praxis aller anderen <strong>Kreis</strong>ausbilder rechnete Herr D. in 2003 neben<br />
der Ausbildungsvergütung zusätzlich Fahrtkosten für 1.548 km ab."<br />
Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11