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Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren

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08.03.<strong>2011</strong> sowie eine Bewertung durch die Rechnungsprüfung aus heutiger Sicht<br />

dargestellt:<br />

Hinweis H/1 (Seite 5 des Prüfberichts vom 20.10.2004)<br />

"Der Ausbildungsumfang der Lehrgänge "Atemschutzgeräteträger" (AGT) und "AGT<br />

Wärmegewöhnung" ist insoweit erläuterungsbedürftig, als<br />

- gegenüber den Verhältnissen in 2001 eine Verdopplung der Stundenzahl (AGT)<br />

eingetreten ist<br />

- innerhalb der in 2003 stattgefundenen Veranstaltungen deutliche Spannbreiten in<br />

der Stundenzahl festzustellen sind."<br />

Wesentliche Ausführungen aus dem Protokollauszug zum 1. interfraktionellen Gespräch<br />

am 06.09.2005:<br />

Herr D. erläuterte dort den Ablauf eines Lehrgangs und ordnete die Begriffe<br />

"Höchst-, Mindest- und Regelstunden" den Lehrgangsteilnehmern bzw. den Ausbildern<br />

zu. Aufgrund dieser Erläuterungen sprach sich der damalige RPA-Leiter dafür<br />

aus, die Prüfungsfeststellung als erledigt zu betrachten.<br />

Auszug aus dem Schriftsatz des Amtes 38 vom 03.02.<strong>2011</strong> an Amt 14<br />

"Auf die Ausführungen zu H 2 im o.a. Protokoll wird Bezug genommen. In der dargelegten<br />

Weise wird verfahren."<br />

Hinweis H/2 (Seite 6 des Prüfberichts vom 20.10.2004)<br />

"Prüfseitig werden folgende Optimierungsmaßnahmen vorgeschlagen:<br />

1. Die Ausbildungsstunden sollten nach den aktuellen Vorgaben je nach Lehrgangsart<br />

mit einer Obergrenze versehen werden<br />

2. Soweit für spezielle Lehrgänge Hilfsdienste in Anspruch genommen werden, ist<br />

nicht die volle Ausbildungsvergütung für <strong>Kreis</strong>ausbilder zu zahlen. Eine Festsetzung<br />

auf 50% des Betrages wird als angemessen angesehen.<br />

3. Die im <strong>Kreis</strong> Euskirchen für möglich gehaltene Verlagerung von Lehrgängen auf<br />

die örtliche Ebene und Neuzuordnung von Kosten ist zu beurteilen."<br />

Wesentliche Ausführungen aus den Protokollauszügen zu den interfraktionellen Gesprächen<br />

am 06.09. und 19.10.2005:<br />

Der Prüfungshinweis war Gegenstand zweier interfraktioneller Gespräche (06.09.<br />

und 19.10.2005). Lt. Gesprächsprotokollen<br />

- wurde die Festlegung von Obergrenzen je nach Lehrgangsart bereits in der Vergangenheit<br />

realisiert,<br />

- seien noch während der lfd. Prüfung organisatorische Änderungen hinsichtlich der<br />

Hilfsdienste erfolgt, so dass nunmehr ausschließlich noch die Ausbilder- bzw. Aufsichtstätigkeiten<br />

vergütet würden,<br />

- bestand zu der Feststellung, die Lehrgänge auf die örtliche Ebene zu verlagern,<br />

kein Beratungsbedarf. Zwischen den Gesprächsteilnehmern (einschl. des damaligen<br />

RPA-Leiters) bestand in der 2. interfraktionellen Sitzung Einvernehmen, dass die<br />

Prüfungsfeststellung als ausgeräumt betrachtet werden könne.<br />

Auszug aus dem Schriftsatz des Amtes 38 vom 03.02.<strong>2011</strong> an Amt 14<br />

"Auf die Ausführungen zu H 2 im o.a. Protokoll wird Bezug genommen. In der dargelegten<br />

Weise wird verfahren."<br />

Beanstandung B/4 (Seite 15 des Prüfberichts vom 20.10.2004)<br />

"Entgegen der Praxis aller anderen <strong>Kreis</strong>ausbilder rechnete Herr D. in 2003 neben<br />

der Ausbildungsvergütung zusätzlich Fahrtkosten für 1.548 km ab."<br />

Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11

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