Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren
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Hingegen gelten für Ehrenbeamte die Bestimmungen des BBesG nicht. Gemäß § 1<br />
Abs. 1 Nr. 1 BBesG sind Ehrenbeamte von entsprechenden Besoldungsregelungen<br />
ausdrücklich ausgenommen.<br />
Derzeitige Auswirkungen der Entschädigungsregelungen für <strong>Kreis</strong>brandmeister<br />
und Stellvertreter auf den <strong>Kreis</strong>haushalt<br />
Um einen zeitnahen Überblick über die finanziellen Auswirkungen der Entschädigungsregelungen<br />
für <strong>Kreis</strong>brandmeister und dessen Stellvertreter zu erhalten, wurde<br />
das Fachamt am 24.03.<strong>2011</strong> um folgende ergänzende Nachweisungen für das<br />
Rechnungsjahr <strong>2010</strong> gebeten:<br />
• Höhe der finanziellen Leistungen an den <strong>Kreis</strong>brandmeister (Aufwandsentschädigung,<br />
Verwaltungskostenpauschale, Entschädigung für Dienstfahrten<br />
und Ausbildungsveranstaltungen, ggf. weitere Vergütungen und Leistungen)<br />
• Höhe der finanziellen Leistungen an die stellv. <strong>Kreis</strong>brandmeister (Aufwandsentschädigung,<br />
Entschädigung für Dienstfahrten und Ausbildungsveranstaltungen,<br />
ggf. weitere Vergütungen und Leistungen)<br />
• Höhe der vom <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong> getragenen Aufwendungen für das Dienstfahrzeug<br />
des <strong>Kreis</strong>brandmeisters (sämtlicher anfallender investiver und konsumtiver<br />
Aufwand)<br />
Mit Schreiben vom 06.04.<strong>2011</strong> legte Amt 38 für das Rechnungsjahr <strong>2010</strong> entsprechendes<br />
Zahlenmaterial vor. In nachstehender Übersicht werden die Daten zusammengefasst<br />
dargestellt:<br />
Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11