Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren
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Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren
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Schuldnerberatung<br />
Rechtsgrundlagen<br />
- 71 -<br />
Rechtliche Grundlage für die Bezuschussung der Schuldner- und Insolvenzberatung<br />
im <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong> sind die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
und dem Diakonischen Werk des Kirchenkreises Jülich / der Evangelischen Gemeinde<br />
<strong>Düren</strong> (Diakonische Werke) vom 13.07.2004 und 30.12.2008.<br />
Auf Anfrage der Rechnungsprüfung stellte das Fachamt vertragliche Regelungen<br />
und Unterlagen zur Zuschussabrechnung 2009 kurzfristig zur Verfügung.<br />
Wesentliche Vertragsinhalte<br />
• Vertragsdauer<br />
� zuerkanntem Personalschlüssel<br />
� Sach- und Gemeinkosten (Pauschalwert von 20% der Personalkosten)<br />
� unter Anrechnung<br />
Bei einem Vergleich von vertraglichen Vorgaben und abgerechnetem Stellenschlüssel<br />
ergibt sich folgende Abweichung:<br />
für eine Teilzeitverwaltungskraftstelle mit der hälftigen tariflichen Arbeitszeit (0,5).<br />
Statt 25.471,96 € wären demnach zutreffend (25.471,96 € : 23,00 Std. x 19,25<br />
Std.) = 21.318,92 € anerkennungsfähig gewesen.<br />
Bereits während der laufenden Prüfung unterrichtete die Rechnungsprüfung das<br />
Fachamt über die Notwendigkeit,<br />
� die überzahlten Zuschussmittel für 2009 in Höhe von 4.153,04 €<br />
(25.471,96 € ./. 21.318,92 €) beim Träger zurückzufordern und<br />
� auch bei künftigen Abrechnungen auf das Einhalten der vertraglichen Vorgaben<br />
zu achten.<br />
Mit Schreiben vom 02.03.<strong>2011</strong> informierte das Fachamt die Diakonischen Werke<br />
über den Inhalt der Prüfungsfeststellungen. Nachdem mit Vertretern des Trägers<br />
und unter Beteiligung der Rechnungsprüfung am 09.05.<strong>2011</strong> ein Erörterungsgespräch<br />
stattgefunden hatte, erließ das Fachamt am 19.05.<strong>2011</strong> einen Rückforderungsbescheid<br />
für die überzahlten Fördergelder des Abrechnungsjahres 2009. Mit E-<br />
Stellenschlüssel entspricht den vertraglichen Vereinbarungen vom 30.12.2008.<br />
• Personalnebenkosten<br />
Abgerechnet wurden für 2009 = 2.584,24 € (in den Jahren 2008 und 2007 waren<br />
es 2.628,66 € bzw. 1.978,12 €). Konkret handelt es sich dabei um Aufwendungen<br />
für Unfallversicherung, Beihilfen und Fortbildung.<br />
Vertraglich ist die Übernahme von Personalnebenkosten durch den <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />
nicht geregelt.<br />
Das Verwaltungsgericht Aachen hat in einem ähnlich gelagerten Sachverhalt entschieden,<br />
dass für Zuwendungsempfänger hinreichend deutlich erkennbar sein<br />
muss, welche Verwendungszwecke innerhalb des zulässigen Spektrums liegen und<br />
welche sich als Zweckverfehlung darstellen 86 .<br />
Aufgrund der bislang beim <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong> praktizierten Verfahrensweise, geltend gemachte<br />
Personalnebenkosten ebenfalls als zuschussfähig anzuerkennen, gehen die<br />
86 vgl. Urteil vom 24.1.2006, Az. 2 K 2630/03<br />
Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11