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Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren

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Schuldnerberatung<br />

Rechtsgrundlagen<br />

- 71 -<br />

Rechtliche Grundlage für die Bezuschussung der Schuldner- und Insolvenzberatung<br />

im <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong> sind die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

und dem Diakonischen Werk des Kirchenkreises Jülich / der Evangelischen Gemeinde<br />

<strong>Düren</strong> (Diakonische Werke) vom 13.07.2004 und 30.12.2008.<br />

Auf Anfrage der Rechnungsprüfung stellte das Fachamt vertragliche Regelungen<br />

und Unterlagen zur Zuschussabrechnung 2009 kurzfristig zur Verfügung.<br />

Wesentliche Vertragsinhalte<br />

• Vertragsdauer<br />

� zuerkanntem Personalschlüssel<br />

� Sach- und Gemeinkosten (Pauschalwert von 20% der Personalkosten)<br />

� unter Anrechnung<br />

Bei einem Vergleich von vertraglichen Vorgaben und abgerechnetem Stellenschlüssel<br />

ergibt sich folgende Abweichung:<br />

für eine Teilzeitverwaltungskraftstelle mit der hälftigen tariflichen Arbeitszeit (0,5).<br />

Statt 25.471,96 € wären demnach zutreffend (25.471,96 € : 23,00 Std. x 19,25<br />

Std.) = 21.318,92 € anerkennungsfähig gewesen.<br />

Bereits während der laufenden Prüfung unterrichtete die Rechnungsprüfung das<br />

Fachamt über die Notwendigkeit,<br />

� die überzahlten Zuschussmittel für 2009 in Höhe von 4.153,04 €<br />

(25.471,96 € ./. 21.318,92 €) beim Träger zurückzufordern und<br />

� auch bei künftigen Abrechnungen auf das Einhalten der vertraglichen Vorgaben<br />

zu achten.<br />

Mit Schreiben vom 02.03.<strong>2011</strong> informierte das Fachamt die Diakonischen Werke<br />

über den Inhalt der Prüfungsfeststellungen. Nachdem mit Vertretern des Trägers<br />

und unter Beteiligung der Rechnungsprüfung am 09.05.<strong>2011</strong> ein Erörterungsgespräch<br />

stattgefunden hatte, erließ das Fachamt am 19.05.<strong>2011</strong> einen Rückforderungsbescheid<br />

für die überzahlten Fördergelder des Abrechnungsjahres 2009. Mit E-<br />

Stellenschlüssel entspricht den vertraglichen Vereinbarungen vom 30.12.2008.<br />

• Personalnebenkosten<br />

Abgerechnet wurden für 2009 = 2.584,24 € (in den Jahren 2008 und 2007 waren<br />

es 2.628,66 € bzw. 1.978,12 €). Konkret handelt es sich dabei um Aufwendungen<br />

für Unfallversicherung, Beihilfen und Fortbildung.<br />

Vertraglich ist die Übernahme von Personalnebenkosten durch den <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong><br />

nicht geregelt.<br />

Das Verwaltungsgericht Aachen hat in einem ähnlich gelagerten Sachverhalt entschieden,<br />

dass für Zuwendungsempfänger hinreichend deutlich erkennbar sein<br />

muss, welche Verwendungszwecke innerhalb des zulässigen Spektrums liegen und<br />

welche sich als Zweckverfehlung darstellen 86 .<br />

Aufgrund der bislang beim <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong> praktizierten Verfahrensweise, geltend gemachte<br />

Personalnebenkosten ebenfalls als zuschussfähig anzuerkennen, gehen die<br />

86 vgl. Urteil vom 24.1.2006, Az. 2 K 2630/03<br />

Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11

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