Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren
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Schulbezogene Jugendsozialarbeit<br />
Rechtsgrundlagen<br />
Rechtliche Grundlage für die Gewährung von Zuwendungen des <strong>Kreis</strong>es zu den<br />
Leistungen des Sozialwerks <strong>Düren</strong>er Christen gemäß §§ 13 (Jugendsozialarbeit)<br />
und 77 SGB VIII ist die vertragliche Vereinbarung zwischen dem <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong> und<br />
dem Sozialwerk vom 20./22.12.2005. Auf Anfrage der Rechnungsprüfung stellte<br />
das Fachamt den zum Prüfungszeitpunkt zuletzt abgerechneten Verwendungsnachweis<br />
(betr. das Rechnungsjahr 2009) zu Prüfungszwecken zur Verfügung.<br />
Wesentliche Vertragsinhalte<br />
• Vertragsdauer<br />
Gemäß § 4 Abs. 1 trat die Vereinbarung vom 20./22.12.2005 zum 01.01.2006 in<br />
Kraft. Sie verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn nicht zum 31.12. des Vorjahres<br />
gekündigt wird.<br />
• Vertragsgegenstand<br />
"Auf der Grundlage der beiliegenden Leistungsbeschreibung, die Bestandteil dieser<br />
Vereinbarung ist, erbringt der Träger in enger Zusammenarbeit mit den Trägern der<br />
Jugendhilfe und der Schulaufsicht für den <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong> Leistungen nach § 13 Abs. 1<br />
u. 3 SGB VIII zur Förderung der personalen, sozialen, schulischen und beruflichen<br />
Integration junger Menschen. Zielgruppe der Maßnahme sind junge Menschen aus<br />
dem Zuständigkeitsgebiet des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> als örtlicher Träger der öffentlichen<br />
Jugendhilfe." (§ 1 Abs. 1)<br />
"Die Kosten der zu erbringenden Leistungen werden vom <strong>Kreis</strong> mit einer jährlichen<br />
Pauschale von 51.129,00 € finanziert." (§ 2)<br />
• Zuschussmodalitäten<br />
"Bis zum 31.03. eines jeden Jahres legt der Träger für das Vorjahr einen Verwendungsnachweis<br />
mit einem Tätigkeitsbericht vor." (§ 3 Abs. 3)<br />
Verwendungsnachweis 2009<br />
Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11