Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren
Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren
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Nach Durchsicht der in <strong>2010</strong> abgerechneten Reisekosten der beiden stellv. <strong>Kreis</strong>brandmeister<br />
bleibt festzustellen, dass ausschließlich dienstlich veranlasste Fahrtkosten<br />
(und keine Tage-/Übernachtungsgelder) erstattet wurden. Prüfungsfeststellungen<br />
waren insoweit nicht zu treffen.<br />
Zu einer gegenteiligen Einschätzung kommt die Rechnungsprüfung aber in Bezug<br />
auf die weiterhin gängige Praxis des <strong>Kreis</strong>es, sämtlichen finanziellen Aufwand für<br />
das Dienstfahrzeug des <strong>Kreis</strong>brandmeisters zu übernehmen. Obwohl der <strong>Kreis</strong>brandmeister<br />
den Kommandowagen auch für private Zwecke nutzt, wird für den<br />
Anteil der Privatnutzung keinerlei Kostenerstattung geltend gemacht. Diese 100%-<br />
Kostenübernahme zu Lasten des <strong>Kreis</strong>es geht nach Ansicht der Rechnungsprüfung<br />
über die Erfordernisse des § 34 FSHG hinaus.<br />
Nach Angaben des Amtes 38 beliefen sich die Sachaufwendungen für das Dienstfahrzeug<br />
in <strong>2010</strong> auf insgesamt 2.827,88 €. Abschreibungen fallen aufgrund des<br />
zwischenzeitlichen Ablaufs der prognostizierten Nutzungsdauer nicht mehr an. Tatsächlich<br />
ist der Kommandowagen aber noch im Einsatz.<br />
e) Verwaltungskostenpauschale<br />
"Falls ein Dienstzimmer, eine Schreibkraft und die laufenden Geschäftsbedürfnisse<br />
nicht amtlich zur Verfügung gestellt werden, ist der angemessene Aufwand zu erstatten<br />
98 ."<br />
Obwohl der <strong>Kreis</strong>brandmeister nach wie vor auf eine entsprechende Personal- und<br />
Sachmittelausstattung in der <strong>Kreis</strong>brandschutzzentrale Stockheim zurückgreifen<br />
kann, zahlt ihm der <strong>Kreis</strong> weiterhin eine jährliche Verwaltungskostenpauschale (für<br />
<strong>2010</strong> = 1.258,08 € netto) und übernimmt er die anteiligen Sozialversicherungsbeiträge.<br />
Auch diese finanzielle Leistung steht damit außerhalb des durch § 34 FSHG<br />
zuerkannten Rahmens.<br />
f) Geldwerte Vorteile<br />
Die Rechnungsprüfung hat steuerrechtliche Aspekte der kostenlosen Dienstwagengestellung<br />
durch den <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong> im Zusammenhang mit § 8 EStG nicht näher geprüft.<br />
Da das Fahrzeug aber nicht nur für dienstliche Fahrten zur Verfügung gestellt,<br />
sondern auch für private Fahrten genutzt wird, ist in solchen Fällen grundsätzlich<br />
ein geldwerter Vorteil als Arbeitslohn zu versteuern, der so genannte Nutzungswert.<br />
Hierzu hat das FG Niedersachsen mit Urteil vom 24.8.2007 (1 K<br />
11553/04, EFG 2007 S. 1938) weitere Ausführungen gemacht.<br />
g) Mitteilungsverordnung<br />
Bereits im <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> 2009/<strong>2010</strong> vom 15.11.<strong>2010</strong> sind die Meldepflichten<br />
nach der Mitteilungsverordnung durch die Rechnungsprüfung betrachtet<br />
worden 99 . Seinerzeit wurde festgestellt, dass hinsichtlich meldepflichtiger Sachverhalte<br />
u.a. auch von Amt 10 Fehlanzeige erstattet worden ist.<br />
Die Vorschrift des § 11 FSHG richtet sich zwar originär an den Leiter der Freiwilligen<br />
Feuerwehr. Zur Frage der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung<br />
von Aufwandsentschädigungen (vgl. Ziffern 7.5 ff.) beanspruchen die Ausführungen<br />
im Kommentar "Schneider" zu § 11 FSHG aber allgemeine Gültigkeit; sie sind daher<br />
auch für Entschädigungsleistungen relevant, die an <strong>Kreis</strong>brandmeister und deren<br />
Stellvertreter gezahlt werden. Hiernach unterliegt "die Aufwandsentschädigung [...]<br />
als wiederkehrender Bezug der Einkommensteuer. Sie ist nach der Mitteilungsver-<br />
98 "Schneider", Kommentar Feuerschutzhilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen, 8. Auflage, Ziffer 13.3 zu § 34 FSHG<br />
99 <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> 2009/<strong>2010</strong> (Drs. Nr. 420/10, S. 29)<br />
Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11