Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren
Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren
Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 94 -<br />
Insoweit besteht Veranlassung zu einer Wiederholung der ehemals unter B/1 bis<br />
B/3 im Prüfbericht vom 20.10.2004 dargelegten Feststellungen:<br />
Entgegen den Aussagen der Verwaltung aus dem Jahre 2005 91<br />
a) i.S. "Entschädigungsleistungen an den <strong>Kreis</strong>brandmeister" (Gestellung Dienstwagen<br />
/ Aufwandsentschädigung / Verwaltungskostenpauschale etc.) eine Neuregelung<br />
zu Beginn der nächsten Wahlperiode zu treffen,<br />
b) i.S. "Beauftragten f. d. Ausbildung der Freiweilligen Feuerwehren im <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong>"<br />
<strong>Kreis</strong>ausschuss und <strong>Kreis</strong>tag unter Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes<br />
einen Vorschlag für die künftigen Entschädigungsleistungen zu unterbreiten,<br />
ist zu a) die bereits 2004 beanstandete Entschädigungsregelung in unveränderter<br />
Form beibehalten worden und zu b) eine Beteiligung des Rechnungsprüfungsamts<br />
tatsächlich nicht erfolgt, sodass die sich auf diese Sachverhalte beziehenden Prüfungsfeststellungen<br />
weiterhin nicht ausgeräumt sind.<br />
Im Schriftsatz des Amtes 38 vom 08.03.<strong>2011</strong> wurde dazu ausgeführt, dass erst bei<br />
einer Nachfolgelösung mit einer anderen Person ein Vorschlag im Sinne der Rechnungsprüfung<br />
erfolgen sollte.<br />
Funktionen/Stellung von <strong>Kreis</strong>brandmeister und Stellvertreter<br />
Die Funktionen des <strong>Kreis</strong>brandmeisters und seiner Stellvertreter sind in § 34 Abs. 1<br />
FSHG wie folgt beschrieben:<br />
"Zur Unterstützung des Landrats bei der Aufsicht über die Freiwilligen Feuerwehren<br />
und über die Pflichtfeuerwehren in Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr sowie zur<br />
Durchführung der den <strong>Kreis</strong>en nach § 1 obliegenden Aufgaben ernennt der <strong>Kreis</strong>tag<br />
auf Vorschlag des Bezirksbrandmeisters, der vorher die Wehrführer im <strong>Kreis</strong> angehört<br />
hat, einen <strong>Kreis</strong>brandmeister und bis zu zwei Stellvertreter zu Ehrenbeamten<br />
auf Zeit. Ihre Amtszeit beträgt sechs Jahre. Bei Freiwilligen Feuerwehren kann der<br />
<strong>Kreis</strong>brandmeister die Leitung des Einsatzes übernehmen."<br />
Die Dienstanweisung für die <strong>Kreis</strong>brandmeister gem. RdErl. des Innenministers vom<br />
11.03.1959 – III A 3/210 – 5730/59 fußt noch auf der Fassung des früheren FSHG<br />
vom 25.03.1958, die aber inzwischen durch das FSHG vom 10.02.1998, zuletzt<br />
geändert am 11.12.2007, abgelöst wurde.<br />
Nach erteilter Auskunft des Fachamts hat der <strong>Kreis</strong> <strong>Düren</strong> für den <strong>Kreis</strong>brandmeister<br />
eine Dienstanweisung nicht erlassen.<br />
Im Kommentar "Schneider" zu § 34 FSHG des Feuerschutzhilfeleistungsgesetzes<br />
Nordrhein-Westfalen (8. Auflage) werden unter Ziffer 1 und 2 umfangreiche Ausführungen<br />
über den Tätigkeitsinhalt des <strong>Kreis</strong>brandmeisters gemacht. Sie betreffen<br />
im Wesentlichen:<br />
� Unterstützung des Landrats bei der Aufsicht über die Freiwilligen Feuerwehren<br />
o Überwachungspflichten betr.<br />
� Stärke und Gliederung<br />
� Ausbildung und Fortbildung<br />
� Persönliche Ausstattung und Ausrüstung<br />
� Nachwuchs und Altersschichtung<br />
� Wehrführer, Führungskräfte und übrige Feuerwehrangehörige<br />
� Gebäude, Fahrzeuge und Geräte<br />
� Brandsicherheitswachen<br />
� Löschwasserversorgung<br />
91 vgl. im Einzelnen die ausführliche Darstellung im Protokoll zum 2. interfraktionellen Gespräch vom<br />
19.10.2005<br />
Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11