Verwaltungsprüfbericht 2010-2011 - Kreis Düren
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Feuerschutzwesen<br />
Gesetzliche Grundlagen<br />
- 86 -<br />
Feuerschutz und Hilfeleistung sind in NRW im FSHG vom 10.02.1998, zuletzt geändert<br />
am 11.12.2007 geregelt. § 1 FSHG enthält dazu u.a. folgende Vorschriften:<br />
Abs. 1: "Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende<br />
leistungsfähige Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen<br />
und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse,<br />
Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden."<br />
Abs. 3 Satz 1: "Die <strong>Kreis</strong>e leiten und koordinieren den Einsatz bei Ereignissen im<br />
Sinne des Absatzes 1, in den Leben und Gesundheit zahlreicher Menschen oder erhebliche<br />
Sachwerte gefährdet sind und in denen aufgrund eines erheblichen Koordinierungsbedarfs<br />
eine rückwärtige Unterstützung der Einsatzleitung erforderlich ist,<br />
die von einer kreisangehörigen Gemeinde nicht geleistet werden kann (Großschadensereignisse)."<br />
Abs. 4:"<strong>Kreis</strong>freie Städte und <strong>Kreis</strong>e unterhalten Leitstellen sowie Einrichtungen zur<br />
Leitung und Koordinierung der Bekämpfung von Großschadensereignissen."<br />
Abs. 5: "Die <strong>Kreis</strong>e unterhalten Einrichtungen für den Feuerschutz und die Hilfeleistung,<br />
soweit ein überörtlicher Bedarf besteht."<br />
Die Aufgaben der Leitstelle des <strong>Kreis</strong>es sind in § 21 näher beschrieben. Abs. 1 dieser<br />
Vorschrift macht dazu folgende Aussagen:<br />
"<strong>Kreis</strong>freie Städte und <strong>Kreis</strong>e unterhalten eine ständig besetzte Leitstelle für den<br />
Feuerschutz, die mit der Leitstelle für den Rettungsdienst zusammenzufassen ist.<br />
Sie ist so auszustatten, dass auch Großschadensereignisse bewältigt werden können.<br />
Im Bedarfsfall können über sie Einsätze gelenkt werden. Der Leitstelle sind alle<br />
Einsätze der Feuerwehren zu melden. Vereinbarungen zwischen der Leitstelle und<br />
Werkfeuerwehren über den Umfang der Meldepflicht sind möglich."<br />
Prüfergebnisse gemäß Prüfbericht vom 20.10.2004<br />
Im Jahre 2004 hat das Rechnungsprüfungsamt das Themengebiet "Feuerschutz und<br />
Rettungswesen" einer umfassenden Prüfung unterzogen und die Ergebnisse in einem<br />
Bericht vom 20.10.2004 dokumentiert.<br />
Prüfungsgegenstand war die Bewirtschaftungspraxis der Ausgabepositionen im<br />
Verwaltungs- und Vermögenshaushalt durch die beteiligten Fachämter. Vorrangig<br />
wurden die Jahresabschlüsse der Haushaltsjahre 2000 bis 2003 betrachtet; im Übrigen<br />
erstreckte sich die Darstellung auf die Verhältnisse bis 10/2004. Geprüfte<br />
Themengebiete waren:<br />
• UA 1300 Feuerschutz und Feuerwehrwesen<br />
o Finanzielle Rahmenbedingungen<br />
o Ausbildung von Feuerwehrleuten<br />
o <strong>Kreis</strong>brandmeister und Stellvertreter<br />
� Entwicklung der Entschädigungsleistungen<br />
� <strong>Kreis</strong>brandmeister (KBM)<br />
� 1. stellvertretender KBM<br />
� 2. stellvertretender KBM<br />
Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Düren</strong> <strong>Verwaltungsprüfbericht</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> Drs. Nr. 351/11