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Germar Rudolf, Widerstand ist Pflicht (2012; PDF-Datei

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GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />

Genauso <strong>ist</strong> es auch in der BR Deutschland in Verfahren gegen<br />

Geschichtsdissidenten, denn wenn ich hier versuchen würde, meine<br />

h<strong>ist</strong>orischen Ansichten unter Beweis zu stellen, so würde mir<br />

das wohl den Vorwurf des Gerichts einbringen, unverbesserlich,<br />

ja verstockt zu sein, was sich strafverschärfend auswirkt. Oder der<br />

Staatsanwalt würde gar ein neues Verfahren gegen mich einleiten,<br />

weil ich ja in einer öffentlichen Verhandlung die gleiche Straftat<br />

des „Leugnens“ gleich noch einmal begehe.<br />

Nun bin ich gespannt, wie dieses Gericht wohl meine Verteidigungsrede<br />

bewerten wird.<br />

Nun zum nächsten Zitat:<br />

„Den ersten Verteidiger […] selbst verhaften zu lassen,<br />

drohte das Tribunal […]“ (1/335)<br />

Auch das finden wir ja mittlerweile in bundesdeutschen Prozessen<br />

gegen Dissidenten, wo Verteidiger zwar noch nicht im Gerichtssaal<br />

selbst verhaftet, sehr wohl aber mit Strafverfahren bedroht<br />

werden, wenn sie versuchen, die geschichtlichen Ansichten<br />

ihrer Mandanten als korrekt nachzuweisen. In Prozessen wie diesem<br />

hier herrscht daher, was die Tatsachen selbst, also die h<strong>ist</strong>orischen<br />

Ansichten der Angeklagten angeht, in der BR Deutschland<br />

praktisch ein Beweisstellungs- und Redeverbot auch für Verteidiger.<br />

Herr Rechtsanwalt Bock zu meiner Rechten zum Beispiel<br />

wurde strafrechtlich geahndet, weil er es meines Wissens wagte,<br />

in einem Prozess in diesem Hause einen Beweisantrag zu stellen,<br />

hohe politische Prominente der Republik wie z.B. den Bundeskanzler<br />

und den Bundespräsidenten als Zeugen dafür zu hören,<br />

dass die kontroverse öffentliche Diskussion des Holocaust vorwiegend<br />

aus politischen Gründen verhindert werde. Mein dritter<br />

Verteidiger Jürgen Rieger, der nicht an der Hauptverhandlung<br />

teilnimmt, wurde verurteilt, weil er es 1996 gewagt hatte, einen<br />

Beweisantrag zu stellen, mich in einem Strafverfahren als Sachverständigen<br />

zur Frage hören zu wollen, ob es in Auschwitz Menschengaskammern<br />

gegeben habe. Meine Verteidigerin zur Linken,<br />

Frau Stolz, musste gar erleben, wie sie im parallel zu diesem Verfahren<br />

in diesem Hause stattfindenden Zündel-Prozess von der<br />

Polizei mit Gewalt aus dem Gerichtssaal entfernt wurde und wie<br />

auch gegen sie ein Strafverfahren wegen ihrer Äußerungen vor<br />

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