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Germar Rudolf, Widerstand ist Pflicht (2012; PDF-Datei

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GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />

4. Gewaltanwendung führt zur Ablehnung der Gewalttätigen und<br />

damit auch ihres Anliegens in der Bevölkerung, also genau<br />

zum Gegenteil dessen, was man erreichen will.<br />

5. Bei Gewaltanwendung lässt sich das Prinzip der Verhältnismäßigkeit<br />

nicht wahren, denn welche Gewalttat wäre beispielsweise<br />

gerechtfertigt, um einen Richter in Lynchmanier<br />

dafür zu bestrafen, dass er einen Dissidenten für einige Monate<br />

oder Jahre ins Gefängnis schickt?<br />

6. Das Gewaltmonopol des Staates <strong>ist</strong> besonders im Falle des<br />

Rechtsstaates ein zu wichtiges Prinzip, um es auszuhöhlen,<br />

denn sonst drohen als letzte Konsequenz Chaos und Anarchie.<br />

7. Wie bereits erwähnt, <strong>ist</strong> es ohnehin fraglich, ob Richter und<br />

Staatsanwälte, die Dissidenten einsperren, überhaupt schuldfähig<br />

sind, denn einerseits befinden sie sich in einem Notstand,<br />

da sie sich im Falle eines Freispruches der Gefahr selbst einer<br />

strafrechtlichen Verfolgung wegen angeblicher Rechtsbeugung<br />

aussetzen (für diese Angst wurde bereits der Begriff Orletitis<br />

geprägt). Andererseits sind Richter und Staatsanwälte durch<br />

die alles durchdringende Propaganda von der herrschenden paranoiden<br />

Hysterie so gehirngewaschen, dass sie psychisch unfähig<br />

sind zu einem objektiven Urteil. Die Medizin hat für diesen<br />

ge<strong>ist</strong>igen Zustand einen Begriff geprägt: „Holocaust-<br />

Hysterie-Syndrom“.<br />

8. Schließlich und letztlich brauchen wir in Deutschland eine<br />

Versöhnung mit uns selber, eine Generalamnestie und einen<br />

Schlussstrich, bestimmt aber keine weitere Umdrehung im<br />

Teufelskreis von Gewalt und Gegengewalt, Verfolgung und<br />

Gegenverfolgung.<br />

Als letzten Punkt dieses Abschnitts möchte ich auf den Fragenkomplex<br />

der Bestrafung zu sprechen kommen, sprich: auf<br />

Gewaltanwendung durch den Staat.<br />

Wenn mich vor meiner Haftentlassung ein Richter fragen sollte:<br />

„Herr <strong>Rudolf</strong>, wenn wir Sie nun freilassen, gedenken Sie dann<br />

in Zukunft, sich an die Rechtsordnung zu halten?“, so würde meine<br />

Antwort lauten: Ja, sicher, denn nichts anderes habe ich die<br />

letzten zehn Jahre getan. Ich habe mich über all diese Jahre an die<br />

Rechtsordnung der Länder gehalten, in denen ich lebte. Denn all<br />

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