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Germar Rudolf, Widerstand ist Pflicht (2012; PDF-Datei

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GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />

Ja, hat die deutsche Gesellschaft überhaupt Tabus? Tatsächlich<br />

geht es in diesem Prozess genau darum, nämlich um das Großtabu<br />

der deutschen Gesellschaft schlechthin. Dr. Robert Hepp, Professor<br />

für Soziologie, hat dazu folgendes zu sagen: 70<br />

„Gelegentliche Experimente, die ich in Seminaren angestellt<br />

habe, haben mich davon überzeugt, dass es sich bei ‘Auschwitz’<br />

tatsächlich um eines der wenigen Tabus im strengen<br />

ethnologischen Sinn handelt, die es in unserer ‘tabufreien Gesellschaft’<br />

noch gibt. […] Während sie auf andere Stimuli<br />

überhaupt nicht ansprachen, reagierten ‘aufgeklärte’ mitteleuropäische<br />

Studenten, die keine Tabus mehr kennen wollten,<br />

auf die Konfrontation mit ‘revision<strong>ist</strong>ischen’ Texten über die<br />

Gaskammern in Auschwitz genauso ‘elementar’ (auch mit vergleichbaren<br />

physiologischen Symptomen) wie Mitglieder primitiver<br />

polynesischer Stämme auf eine Tabuverletzung reagierten.<br />

Sie gerieten förmlich ‘außer sich’ und waren offenbar<br />

weder bereit noch fähig, über die dargebotenen Thesen nüchtern<br />

zu diskutieren – für den Soziologen <strong>ist</strong> das eine sehr wichtige<br />

Erfahrung, denn in den Tabus eines Volkes gibt sich zu erkennen,<br />

was ihm heilig <strong>ist</strong>. Sie verraten freilich auch, wovor es<br />

sich fürchtet. […] Eine ‘moderne’ Gesellschaft reagiert auf<br />

Tabubrüche oder Tabuverletzungen grundsätzlich nicht anders<br />

als eine ‘primitive’: sie werden allgemein als ‘Frevel’ oder<br />

‘Greuel’ empfunden und rufen spontan ‘Abscheu’ und ‘Entsetzen’<br />

hervor. Am Ende wird der Missetäter isoliert, von der Gesellschaft<br />

ausgeschlossen und seinerseits ‘tabuisiert’.“<br />

Damit <strong>ist</strong> der soziologische Hintergrund dieses Verfahrens auf<br />

den Punkt gebracht. Als Konsequenz dessen heißt dies aber eben,<br />

dass sich niemand in dieser Gesellschaft rational, sachlich und<br />

unbefangen zu diesem Tabu äußern kann, da er entweder tabuhörig,<br />

also befangen <strong>ist</strong>, oder aber unter ständiger Ausgrenzungs-,<br />

Verfolgungs- und Tabuisierungsdrohung steht, sich also in einem<br />

Notstand befindet. Das gilt insbesondere auch für Sie als Richter<br />

in diesem Strafverfahren.<br />

70<br />

In: Rolf-Josef Eibich (Hg.), Hellmut Diwald, Grabert, Tübingen 1995, Fußnote 46, S.<br />

140.<br />

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