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Germar Rudolf, Widerstand ist Pflicht (2012; PDF-Datei

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GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />

Hypothetisch kann jede Meinung, die den Herrschenden bzw.<br />

dem herrschenden Zeitge<strong>ist</strong> massiv widerspricht, unter bestimmten<br />

Umständen geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören.<br />

Dieser unbestimmte Begriff <strong>ist</strong> daher geeignet, jeden politischen,<br />

wissenschaftlichen oder sozialen Dissens zu unterdrücken. Um eine<br />

solche willkürliche Auslegung zu verhindern, muss gefordert<br />

werden, dass sich die Geeignetheit zur Friedensstörung direkt aus<br />

der betrachteten Äußerung ergeben muss, um strafbar zu sein. Das<br />

heißt, die Äußerung muss aktiv zur Störung des öffentlichen Friedens<br />

aufrufen bzw. beitragen, etwa durch Aufruf zu bewaffneten<br />

Aufständen, Pogromen, Revolten oder anderen Gewalt- bzw.<br />

Willkürakten, oder doch mindestens durch Gutheißen solcher<br />

Handlungen. 154<br />

Die gefährliche Willkür der Begriffe, wie sie die von deutschen<br />

Gerichten gegen Dissidenten angewandt wird, wurde auch<br />

von Dr. Thomas Wandres betont in dessen Dissertation Die Strafbarkeit<br />

des Auschwitz-Leugnens, die sogar vom BGH als Rechtsquelle<br />

zitiert wurde – wenngleich nur jene Passagen, die eine<br />

Verurteilung erlauben. 155<br />

Wandres steht übrigens auf dem Standpunkt, dass die von mir<br />

verfassten und verlegten Bücher den vom deutschen Grundgesetz<br />

garantierten Schutz der Wissenschaftsfreiheit genießen müssen.<br />

Zu einem ähnlichen Resultat kam im Jahr 2003 Florian Körber in<br />

seiner Dissertation Rechtsradikale Propaganda im Internet – der<br />

Fall Töben. 156 Aus der Zusammenfassung dieser Doktorarbeit erlaube<br />

ich mir, einige Thesen zu zitieren:<br />

154 Neulich erst <strong>ist</strong> mir aufgegangen, dass das Konzept des “öffentlichen Friedens” der eigentliche<br />

Feind der Redefreiheit <strong>ist</strong>. Die einzige notwendige Regel zur Regulierung der<br />

Redefreiheit <strong>ist</strong>: Alles sollte legitim sein, solange nicht zur Verletzung der Menschenrechte<br />

Dritter aufgerufen oder dies gebilligt oder gerechtfertigt wird. Dies würde automatische<br />

alle Handlungen umfassen, die den öffentlichen Frieden wirklich gefährden,<br />

wie Aufrufe zu Revolutionen, Aufständen, Putsch, Krawallen, Pogromen, ethnischen<br />

Säuberungen usw., solange dies Aufrufe zur Verletzung der Menschenrechte Dritter beinhaltet.<br />

Dies heißt, dass man noch nicht einmal bestraft werden sollte, wenn man zu<br />

einer friedlichen Revolution oder Sezession aufruft, weil ich meine, dass jeder ein<br />

Recht dazu hat. 9. Nov. 2010.<br />

155 Paul Latussek, 2 StR 365/04, 22.12.2004, NJW 10/2005, S. 689–682; zu Wandres:<br />

Duncker & Humblot, Berlin 2000.<br />

156 Logos Verlag, Berlin.<br />

165

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