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Germar Rudolf, Widerstand ist Pflicht (2012; PDF-Datei

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GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />

in Nürnberg (IMT), wie sie in dessen Protokoll festgehalten wurden.<br />

Auch aus den im Buch zitierten Quellen ergibt sich dies übrigens,<br />

welche die Staatsanwaltschaft ebenfalls ausgelassen hat.<br />

Nun <strong>ist</strong> es zwar üblich, bei Zitaten Fußnotennummern auszulassen,<br />

aber zum Verständnis meiner Aussage zur Sechs-Millionen-<br />

Zahl wäre es hier absolut unerlässlich zu wissen, dass diese mit<br />

Quellen belegt <strong>ist</strong>, und zwar nicht durch irgendwelche Quellen. In<br />

der dazugehörigen Fußnote zitierte ich 10 Stellen im Protokoll des<br />

IMT, in denen die 6 Mio. Zahl erwähnt bzw. behandelt wird.<br />

Durch Auslassung der Tatsache, dass sich meine Aussage auf das<br />

IMT in Nürnberg bezieht und durch dessen Protokolle bewiesen<br />

wird, vertuscht die Staatsanwaltschaft, dass nicht ich der Ursprung<br />

dieser Aussage bin, sondern das IMT, welches zu zitieren unmöglich<br />

ein Straftatbestand sein kann.<br />

Alle weiteren Ausführungen zu den Zitaten in der Anklageschrift<br />

müssen hier leider aus rechtlichen Gründen unterbleiben.<br />

3. Unterschlagene Ausführungen<br />

Entgegen ihrem Gesetzesauftrag hat die Staatsanwaltschaft alle<br />

Ausführungen in meinem Buch, die mich von den Tatvorwürfen<br />

entlasten, vorsätzlich unterschlagen. Es handelt sich dabei um die<br />

zahlreichen Stellen, an denen ich das Verfolgungsschicksal der<br />

Opfer des Dritten Reiches anerkenne, den Unrechtscharakter und<br />

die barbarische Natur dieser Maßnahmen feststelle und verurteile<br />

und, wie bereits erwähnt, die Judenverfolgung in der Gesamtbetrachtung<br />

als Völkermord einstufe:…<br />

[Die me<strong>ist</strong>en der sich hieran anschließenden, in meiner Verteidigungsrede<br />

zitierten entlastenden Stellen aus meinem Buch sowie<br />

deren Diskussion müssen hier leider ebenfalls aus rechtlichen<br />

Gründen ausgelassen werden. Lediglich die Seiten der von mir<br />

erwähnten, hier aber ausgelassenen Stellen seien aufgel<strong>ist</strong>et: S.<br />

19, 32f., 202, 229, 274, 321, 339f., 353, 534, 538. Anführen<br />

möchte ich hier aber eine Stelle meines Buches auf S. 532f., wo<br />

ich auf die Definition des Völkermordes durch das deutsche<br />

Strafgesetz zu sprechen komme:]<br />

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