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Germar Rudolf, Widerstand ist Pflicht (2012; PDF-Datei

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GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />

ihn veröffentlichte er am 16.9.2006 im Internet mit einem einleitenden<br />

Kommentar von ihm selbst, den ich hier vorlesen darf: 149<br />

„Meiner Ansicht nach bedeutet Holocaust-Befürwortung<br />

die Hinnahme jüdischer Überlegenheit und Einzigartigkeit,<br />

während Holocaust-Bestreitung eine Zurückweisung dieses<br />

Überlegenheits-Dünkels <strong>ist</strong>. Damit wird Holocaust-Bestreitung<br />

zur <strong>Pflicht</strong> eines jeden Anti-Rass<strong>ist</strong>en bzw. eines jeden Chr<strong>ist</strong>en.<br />

<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> <strong>ist</strong> ein Wissenschaftler, ein Dissident, der<br />

2005 in den USA seiner jungen Frau und seinem Kindchen<br />

entrissen und in sein Herkunftsland BRD ausgeliefert wurde.<br />

Dort <strong>ist</strong> er angeklagt wegen seiner wissenschaftlichen Forschungsarbeiten<br />

über Auschwitz, die in dem weltbekannten<br />

‘<strong>Rudolf</strong>-Gutachten’ zusammengefasst sind. Er wurde 1964 geboren;<br />

er <strong>ist</strong> einer der jüngsten hochkarätigen Revision<strong>ist</strong>en,<br />

hervorgegangen aus der Nachkriegsgeneration. Junge Menschen<br />

in der BRD sind generell auf brutalste Weise gehirngewaschen<br />

mit konventioneller Holocaust-Überlieferung. <strong>Germar</strong>,<br />

wie wir alle wissen, <strong>ist</strong> anders.“<br />

Ich führe dies hier an, um deutlich zu machen, dass man eben<br />

bezüglich der Juden keine Pauschalurteile fällen kann, dass der<br />

deutsche Staat sie aber auch nicht pauschal als Rechtfertigung für<br />

die Verfolgung unschuldiger Dissidenten vereinnahmen darf.<br />

Denn genau das macht meiner Ansicht nach die Bundesrepublik<br />

Deutschland, um hinter diesem Vorwand ihr eigenes politisches<br />

Süppchen zu kochen. Tatsächlich besteht der Konflikt nicht zwischen<br />

den Juden und mir, sondern zwischen dem bundesdeutschen<br />

Staat und mir. Dass der wirkliche Konflikt me<strong>ist</strong> zwischen dem<br />

Bürger und dem Staat besteht, wenn es um Probleme mit den<br />

Grundrechten geht, haben auch Seifert und Hömig in ihrem anfangs<br />

erwähnten Buch zum Grundgesetz so gesehen: 150<br />

„Von ihrer h<strong>ist</strong>orischen Entwicklung her besteht die Funktion<br />

der Grundrechte zunächst darin, Abwehrrechte des Bürgers<br />

gegen staatliche Machtentfaltung zu sein. (BVerfG 1,<br />

104). Dies <strong>ist</strong> nach der Rechtsprechung auch heute noch ihre<br />

primäre und zentrale Wirkungsdimension (BVerfG 50, 337).“<br />

149 Siehe www.globalfire.tv/nj/06en/persecution/rudolf.htm.<br />

150 Seifert/Hömig, aaO. (Anm. 147), S. 28f.<br />

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