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Germar Rudolf, Widerstand ist Pflicht (2012; PDF-Datei

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GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />

werke von Hilberg 178 oder Kogon/Langbein/Rückerl, (aaO.<br />

Anm. 79), und weil sie me<strong>ist</strong> nur auf anekdotischem Material,<br />

sprich Zeugenaussagen beruht, also offenbar nie systematisch<br />

auf Dokumente östlicher Archive zurückgriff. Zudem wird das<br />

Lager Stutthof in diesen Büchern nur am Rande erwähnt.<br />

b) Nun werde ich einige Anwürfe der BPjM diskutieren: 179<br />

In ihrem Indizierungsbeschluss behauptet sie, im Buch seien<br />

„unfundierte Behauptungen“ aufgestellt worden, was selbst eine<br />

unfundierte Behauptung der BPjM <strong>ist</strong>. Schließlich haben<br />

Mattogno und Graf als Beleg für ihre Angaben jeweils Dokumente<br />

und Publikationen genannt. Richtig stellt die BPjM hingegen<br />

fest, die Autoren nehmen „fast nur Bezug (zume<strong>ist</strong> auf<br />

polnische Dokumente)“, was angeblich ihre Behauptung der<br />

Unfundiertheit belegen soll. Aber gerade dieser Bezug auf zume<strong>ist</strong><br />

in polnischen Archiven lagernde Primärquellen, also<br />

Dokumente der deutschen Lagerleitung aus dem Zweiten<br />

Weltkrieg, sowie auf polnische Sekundärquellen entspricht<br />

doch der Definition wissenschaftlichen Arbeitens! Anschließend<br />

behauptet die BPjM, im Buch fänden sich „selten Quellen<br />

zum Beleg einer Behauptung“, obwohl gerade erst festgestellt<br />

worden war, die Autoren nähmen Bezug auf polnische<br />

Dokumente. Offenbar herrscht bei der BPjM Verwirrung bezüglich<br />

der Begriffe „Quelle“, „Beleg“ und „Bezug“. Das sind<br />

von der BPjM nicht näher definierte Begriffe, die sie gegeneinander<br />

ausspielt, die aber letztlich doch dasselbe bedeuten.<br />

Außerdem muss man wohl fragen, woher die BPjM eigentlich<br />

wissen will, ob die von Graf und Mattogno zitierten deutschen<br />

Dokumente und polnischen Artikel das von ihnen Behauptete<br />

belegen oder nicht? Sind die Verfasser des Indizierungsberichts<br />

in die von Graf und Mattogno genannten Archive gere<strong>ist</strong><br />

und haben den Inhalt der Dokumente geprüft? Das kann man<br />

wohl kaum annehmen, jedenfalls wird dies nicht behauptet.<br />

Der Vorwurf der BPjM, Mattogno und Graf hätten „Hilberg<br />

und Kogon […] nur einmal als Bezug […] eingebaut“, nicht<br />

178 Raul Hilberg, Die Vernichtung der europäischen Juden, Olle und Wolter, Berlin 1982,<br />

3 Bd., Fischer, Frankfurt am Main 1990, 1993, 1997.<br />

179 Entscheidung Nr. 5960, 9.3.01; BAnz 64, 31.3.01.<br />

197

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