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Germar Rudolf, Widerstand ist Pflicht (2012; PDF-Datei

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GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />

Lesart folgen, hinreichend und fachgerecht erforscht worden<br />

<strong>ist</strong>;<br />

12. dass vielmehr von Anfang an die These von der physischen<br />

Vernichtung der im Einflussbereich des Deutschen Reiches<br />

ansässigen Juden durch die nationalsozial<strong>ist</strong>ische Regierung<br />

der Geschichtsforschung als Dogma vorgegeben war und<br />

Versuche von Geschichtsforschern, sich dagegen zu stellen,<br />

mit massiven Diffamierungen, mit gesellschaftlicher Ausgrenzung<br />

und Vernichtung der sozialen Ex<strong>ist</strong>enz sowie gerichtlichen<br />

Verfolgungen geahndet und dadurch schließlich<br />

fast gänzlich unterdrückt worden sind;<br />

13. dass ein frei herausgebildeter Konsens im Sinne einer freiwillig<br />

anerkannten Unangefochtenheit des offiziellen Geschichtsbildes<br />

vom Holocaust nicht feststellbar <strong>ist</strong>;<br />

14. dass mit dem Erscheinen der „revision<strong>ist</strong>ischen“ Schriften<br />

[…] die offizielle Holocaustversion in allen wesentlichen Aspekten<br />

grundsätzlich in Frage gestellt war und sich jetzt die<br />

Frage stellt, ob die „revision<strong>ist</strong>ischen“ Argumente durch<br />

gründlichere Forschungen widerlegt werden könnten oder ob<br />

das offizielle Geschichtsbild aufgegeben werden muss, so<br />

dass von „Unangefochtenheit“ der Holocaustgeschichtsschreibung<br />

keine Rede sein kann. […]<br />

Sylvia Stolz, Rechtsanwältin<br />

Ablehnungen<br />

Beschluss der 2. Großen Strafkammer des LG Mannheim<br />

1. Der Antrag des Angeklagten auf Mitteilung (Anlage 11 zum<br />

Hauptverhandlungsprotokoll vom 12.2.2007) wird abgelehnt,<br />

weil ein Auskunftsanspruch gegen das Gericht über die bereits<br />

unter Ziffer 2 des Beschlusses vom 12.2.2007 gemachten Ausführungen<br />

hinaus nicht besteht.<br />

2. Die am 12.2.2007 vom Angeklagten gestellten Anträge auf<br />

Vernehmung von Prof. Dr. Maser (Anlage 12), Dr. Post (Anlage<br />

13), Prof. Dr. Seidler (Anlage 15) und die von der Verteidigerin<br />

Rechtsanwältin Stolz gestellten Anträge auf Vernehmung<br />

eines Sachverständigen für Zeitgeschichtsforschung (Anlage<br />

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