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Germar Rudolf, Widerstand ist Pflicht (2012; PDF-Datei

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GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />

kritik geprägt, womit die kritische Untersuchung des Wertes, also<br />

der Zuverlässigkeit einer Informationsquelle gemeint <strong>ist</strong>, wobei<br />

darunter freilich nicht nur Zeugenaussagen fallen, sondern vor allem<br />

auch Dokumente. Der Begriff <strong>ist</strong> von so zentraler Bedeutung,<br />

dass er sich mittlerweile sogar in der angelsächsischen Fachliteratur<br />

als deutsches Fremdwort eingebürgert hat.<br />

Die nachfolgende Tabelle stellt die zwei Methoden der Datensatzauswahl<br />

gegenüber, wie sie im hier behandelten Fall von den<br />

sich gegenüberstehenden Gruppen angewendet werden. Da <strong>ist</strong> auf<br />

der einen Seite das fast völlige Fehlen jeder Quellenkritik, gepaart<br />

mit dem Ignorieren oder gar aktiven Unterdrücken von bestehender<br />

Quellenkritik, was bis hin zur gesellschaftlichen wie auch<br />

strafrechtlichen Verfolgung der Quellenkritiker geht, also hier der<br />

Revision<strong>ist</strong>en und inzwischen sogar ihrer Strafverteidiger, wie alle<br />

meine Anwälte in diesem Verfahren auf die eine oder andere Weise<br />

aus schlechter Erfahrung bezeugen können.<br />

Während meines Studiums unzähliger Bücher zum Thema wie<br />

auch Tausender Seiten von Untersuchungs- und Vernehmungsprotokollen<br />

deutscher Strafprozesse gegen vermeintliche NS-Gewalttäter<br />

hat sich zudem herausgestellt, dass dort nur solche Aussagen<br />

als wertvoll ausgewählt wurden, die bestätigen, was man ohnehin<br />

schon gleich zu Anfang der jeweiligen Strafprozesse als bekannt<br />

voraussetzte.<br />

Der Ausspruch von Heiner Lichtenstein, einem Journal<strong>ist</strong>en,<br />

der etliche solcher Prozesse beobachtete und darüber diverse Artikel<br />

und Bücher verfasste, hat diese Voreingenommenheit markant<br />

ausgedrückt, wie ich es in der Tabelle zitiert habe. Diese Einstellung<br />

zieht sich wie ein roter Faden durch sämtliche Ermittlungsverfahren<br />

und Prozesse, und zwar nicht nur bei den Darstellungen<br />

in den Medien und in der Literatur, sondern auch bei den Ermittlungsbeamten,<br />

den Staatsanwälten und Richtern und manchmal<br />

sogar bei Strafverteidigern.<br />

In jenen Prozessen ging es daher gar nicht darum, überhaupt<br />

erst festzustellen, ob und wenn dann in welchem Umfange Verbrechen<br />

stattfanden, sondern es ging letztlich nur darum, die<br />

schon vorher festgestellte Schuld den passenden Angeklagten aufzubürden<br />

und ein Strafmaß festzulegen.<br />

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