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Germar Rudolf, Widerstand ist Pflicht (2012; PDF-Datei

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GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />

Gericht eröffnet wurde, ähnlich wie auch kurz zuvor gegen den<br />

Strafverteidiger Horst Mahler, obwohl die Hintergründe dieser<br />

Strafverfolgungen eher Äußerungen politischer als h<strong>ist</strong>orischer<br />

Natur sind, so dass diese beiden Fälle etwas aus dem Rahmen fallen.<br />

Zum nächsten Zitat von der gleichen Seite:<br />

„Und gegen den Zeugen Professor xyz wurde tatsächlich<br />

an Ort und Stelle ein Haftbefehl erlassen, […]“<br />

Dies erinnert mich an einen Vorfall am Landgericht Nürnberg<br />

während des Strafverfahrens gegen den Schweizer Arthur Vogt im<br />

Jahr 1994. Vogt war angeklagt worden, weil er auf Einladung der<br />

FDP-nahen Thomas-Dehler-Stiftung im Jahr 1991 in Nürnberg<br />

einen Vortrag gehalten hatte, in dem er seine revision<strong>ist</strong>ischen<br />

Ansichten zum Holocaust vortrug. Auf Initiative der Verteidigung<br />

wurde ich zu diesem Verfahren als sachverständiger Zeuge geladen.<br />

Nachdem der Verteidiger seinen diesbezüglichen Beweisantrag<br />

vorgetragen hatte, laut dem meine gutachterlichen Untersuchungen<br />

beweisen würden, dass es in Auschwitz nicht wie bezeugt<br />

zu Menschenvergasungen gekommen sein kann, frug mich<br />

der Vorsitzende Richter Peter Stockhammer, ob ich wirklich in<br />

diesem Sinne auszusagen gedenke. Nachdem ich dies bejaht hatte,<br />

meinte der Richter nur lapidar, dass mir doch wohl klar sei, dass<br />

ich mich mit einer solchen Aussage strafbar machen würde. Zu<br />

einer Aussage kam es aber gar nicht, da der Beweisantrag ohnehin<br />

wie üblich abgelehnt wurde. Was diese Aussage des Vorsitzenden<br />

Richters Stockhammer bedeutet, <strong>ist</strong> Ihnen wohl hoffentlich klar:<br />

Er hat öffentlich in einer Hauptverhandlung einen geladenen<br />

sachverständigen Zeugen noch vor dessen potentieller Aussage<br />

mit Strafverfolgung bedroht für den Fall, dass er nach besten Wissen<br />

und Gewissen aussagt. Das <strong>ist</strong> doch nichts anderes als Zeugenbedrohung<br />

durch den Richter!<br />

Und was sich dann letztlich in meinem ersten Prozess in Stuttgart<br />

anno 1994/95 abspielte, war ja doch nichts anderes, als dass<br />

ich als sachverständiger Zeuge zu einer Freiheitsstrafe verurteilt<br />

wurde, weil meine gutachterlichen Forschungsergebnisse gewissen<br />

Zeugenaussagen widersprechen.<br />

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