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Germar Rudolf, Widerstand ist Pflicht (2012; PDF-Datei

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GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />

Anhang 4: Verfassungswidriges<br />

Geschichtsdiktat<br />

362<br />

Günter Bertram:<br />

Der Rechtsstaat und seine Volksverhetzungs-Novelle *<br />

Der Bundestag hat § 130 StGB, der „Volksverhetzung“ unter<br />

Strafe stellt, im Eilverfahren verschärft, um vermeintlichen<br />

Tagesbedürfnissen Rechnung zu tragen. Welche Rechtsgüter<br />

der Gesetzgeber gegen welche Angriffe in welchen<br />

Grenzen schützen wollte, war schon 1994 bei der Neufassung<br />

des Paragrafen unklar und umstritten geblieben; die jetzige<br />

Novelle vertieft die Zweifel. § 130 StGB enthält irreguläres<br />

Ausnahmestrafrecht und steht damit und insoweit zu Verfassungsrecht<br />

und Meinungsfreiheit im Widerspruch. Der Gesetzgeber<br />

muss sich hier zu einer Richtungsänderung durchringen<br />

und – über 60 Jahre nach dem Ende des „Dritten Reiches“<br />

– einen weit vorangetriebenen deutschen Sonderweg<br />

verlassen, um zu den normalen Maßstäben eines liberalen<br />

Rechtsstaats zurückzufinden.<br />

I. Einleitung<br />

Ein Assoziationstest zum Stichwort „Volksverhetzung“ würde<br />

vermutlich eine verwirrende Fülle von Namen auf das Papier zaubern;<br />

und der Test würde substanziell die verbreitete Meinung offenbaren,<br />

dass man ein paar prekäre Themen bei uns öffentlich<br />

nicht anschneiden oder über sie jedenfalls bei Gefahr der Ächtung<br />

nur reden dürfe wie ein Fernsehmoderator. Dass dieses Urteil zu<br />

oberflächlich und der Paragraf besser <strong>ist</strong> als sein Ruf, ändert<br />

nichts daran, dass einige seiner Elemente der notorischen Praxis<br />

Vorschub le<strong>ist</strong>en, ihn in politischen Auseinandersetzungen als<br />

Keule zu verwenden.<br />

* Günter Bertram, Neue Jur<strong>ist</strong>ische Wochenschrift 2005, Heft 21, S. 1476–1478. Im Anschluss<br />

an Poscher, NJW 2005, S. 1316. – Der Autor war zuletzt Vorsitzender Richter<br />

am LG Hamburg.

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