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Germar Rudolf, Widerstand ist Pflicht (2012; PDF-Datei

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GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />

indiziert: 189 „Medien solcher Art […] dienen ausschließlich dazu,<br />

erwiesene Tatsachen als unrichtig dazustellen.“ Dazu darf ich folgendes<br />

festhalten:<br />

a) Keine Regierung darf Wahrheit als „erwiesene Tatsachen“<br />

vorschreiben.<br />

b) Jede als „erwiesen“ geglaubte Tatsache darf und muss Widerlegungsversuchen<br />

ausgesetzt werden.<br />

Der alte Indizierungsbeschluss von 1979 beinhaltete noch ein<br />

umfangreiches Sachverständigen-Gutachten, das man vom Staatsanwalt<br />

Adalbert Rückerl eingeholt hatte. Heute macht man sich<br />

solche Mühen nicht mehr, sondern indiziert offensichtlich ohne<br />

jeden Rückgriff auf Sachverstand.<br />

Warum ein Staatsanwalt als Sachverständiger für Geschichtsbücher<br />

auftreten durfte, entzieht sich meiner Kenntnis. Jedenfalls<br />

hat Rückerl in seinem Gutachten eine ernsthafte Analyse von<br />

Butz‘ Buch lediglich vorgetäuscht, denn er geht auf keines von<br />

Butz’ Argumenten ein. Er setzt ihnen nur seine eigenen Argumente<br />

entgegen, die aber völlig anderer Natur sind und somit Butz’<br />

Argumentation gar nicht berühren können. Zudem zeigt Rückerl<br />

mit seinem Widerlegungsversuch, dass eine inhaltliche Auseinandersetzung<br />

mit Butz‘ Buch nötig <strong>ist</strong>. Aber darum dürfte es bei<br />

solch einem Gutachten gar nicht gehen, sondern lediglich um<br />

Formfragen der Wissenschaftlichkeit der untersuchten Schrift.<br />

Die BPjM schließlich hat in ihrem alten Indizierungsbeschluss<br />

geradezu absurde Kriterien für die Wissenschaftlichkeit eines Buches<br />

aufgestellt:<br />

So fordert sie, ein Werk zur Judenvernichtung müsse „sich mit<br />

dem pseudowissenschaftlichen [NS-]Rassenwahn […] auseinandersetzen“.<br />

Aber dieses Kriterium erfüllt noch nicht einmal jedes<br />

Werk der etablierten Zunft. Es <strong>ist</strong> auch nicht einzusehen, warum<br />

moralische und ideologische Fragen in einem Geschichtswerk behandelt<br />

werden müssen. Man könnte sich auch auf den genau gegenteiligen<br />

Standpunkt stellen, dass nämlich ideologische und<br />

moralische Fragen nicht in geschichtswissenschaftliche Abhand-<br />

189 Entscheidung Nr. 6639, 13.4.04, BAnz 82, 30.4.04; mit Rückverweis auf Entscheidung<br />

Nr. 2765, 17.5.1979, BAnz 95, 22.5.1979.<br />

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